Vorträge des BSI beim 25. Europäischen Polizeikongress am 12.05.2022 in Berlin

Von 11. bis 12.05.22 fand der 25. Europäische Polizeikongress in Berlin statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

12.05.22
10:05 Uhr Keine Sicherheit ohne Cyber-Sicherheit
Arne Schönbohm, Präsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesrepublik Deutschland

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von 11. bis 12.05…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des BSI beim 25. Europäischen Polizeikongress am 12.05.2022 in Berlin [#249105]
Datum
15. Mai 2022 22:04
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von 11. bis 12.05.22 fand der 25. Europäische Polizeikongress in Berlin statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 12.05.22 10:05 Uhr Keine Sicherheit ohne Cyber-Sicherheit Arne Schönbohm, Präsident, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesrepublik Deutschland Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrag…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Vorträge des BSI beim 25. Europäischen Polizeikongress am 12.05.2022 in Berlin [#249105]
Datum
20. Mai 2022 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen