Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten

Die Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Geometrien (z.B. im Format GeoJSON bzw. Shapefile). Derzeit liegen die Daten nur sehr grob in einer pdf-Datei vor.
Bitte stellen Sie die Daten (ähnlich dem Bundeswahlleiter bzw. den Landeswahlleitern anderer Bundesländer) als offene Daten zur Verfügung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stimmkreis…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
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Betreff
Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten [#24917]
Datum
15. Oktober 2017 13:32
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Geometrien (z.B. im Format GeoJSON bzw. Shapefile). Derzeit liegen die Daten nur sehr grob in einer pdf-Datei vor. Bitte stellen Sie die Daten (ähnlich dem Bundeswahlleiter bzw. den Landeswahlleitern anderer Bundesländer) als offene Daten zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage. Dazu können wir ihnen folgendes mitteilen: Die von Ih…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten [#24917]
Datum
16. Oktober 2017 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihre Anfrage. Dazu können wir ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen gewünschten Geodaten für die Stimmkreise Bayerns sind als Shapefile beigefügt. Bitte beachten Sie bei Weitergabe bzw. Weiterverarbeitung der Shapefiles die den Daten zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen der Bayerischen Vermessungsverwaltung (http://www.ldbv.de/produkte/weitere/opendata.html) sowie des Bayerischen Landesamts für Statistik (allgemeine Geschäftsbedingungen<https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/erhebungen/baylfstad_agb_2017.pdf>). Wir hoffen, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Erledigung. Ich würde diese Daten gern in das GeoJS…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
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Betreff
AW: AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern als maschinenlesbare Daten [#24917]
Datum
16. Oktober 2017 18:24
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Erledigung. Ich würde diese Daten gern in das GeoJSON-Format umformen und in den Wikimedia-Commons bereitstellen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Daten von Ihnen unter der CC0-Lizenz veröffentlicht werden. Können Sie dies bitte prüfen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
AW: AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern Sehr geehrtAntragsteller/in da das …
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern
Datum
20. Oktober 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da das bayerische Landesamt für Statistik selbst nicht der Urheber bzw. Rechteinhaber der „Geodaten“ ist, sehen wir auch keine Möglichkeit diese unter einer CCO-Lizenz zu veröffentlichen. Wir dürfen Sie bitten, sich diesbezüglich an die Bayerischen Vermessungsverwaltung (http://www.ldbv.de/produkte/weitere/opendata.html) zu wenden. Freundliche Grüße
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern Sehr geehrtAntragsteller/in die Bayerisch…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern
Datum
14. November 2017 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bayerische Vermessungsverwaltung hat Ihr Anliegen die Shape-Datei der Stimmkreiseinteilung 2018 unter der CC0-Lizenz zu veröffentlichen wieder an „uns“ zurück verwiesen. Das LDBV berief sich hier auf die Stimmkreiskarten 2018 (PDF) der www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen<http://www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen> Website. Da diese mit unserem Copyright versehen ist, sieht uns das LDBV hier als alleinigen „Rechteinhaber“. Die Shape-Datei hatte aber - im Gegensatz zu den veröffentlichten Stimmkreiskarten auf wahlen.bayern.de - als Quelle den Open-Data Bereich der Vermessungsverwaltung! Diese Geodatensätze stehen unter der Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (siehe auch http://www.ldbv.de/produkte/weitere/opendata.html ). Des Weiteren wurden diese Geodatensätze vom Bayerischen Landesamt für Statistik zu Stimmkreis-Shapes „verändert“ und sind bei Weitergabe bzw. Weiterverarbeitung zusätzlich an die Nutzungsbedingungen des Bayerischen Landesamt für Statistik (allgemeine Geschäftsbedingungen<https://www.statistik.bayern.de/medien/statistik/erhebungen/baylfstad_agb_2017.pdf>) gebunden. Die vorgenannten Lizenzmodelle (CC 3.0 Namensnennung des LDBV und AGB des Bayerischen Landesamts für Statistik) erlauben somit keine Veröffentlichung der Geodaten unter einer CC0-Lizenz. Freundliche Grüße

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AW: AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern [#24917] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
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Betreff
AW: AW: Geometrien der Stimmkreiseinteilung zur Landtagswahl 2018 in Bayern [#24917]
Datum
14. November 2017 20:13
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde die Antwort -ehrlich gesagt- etwas verwirrend. Also gelten für die PDFs und die Shapedatei unterschiedliche Lizenzbedingungen, obwohl es sich inhaltlich um die gleichen Daten handelt. Die PDFs können sicherlich schön ausgedruckt werden, sind aber maschinell nicht weiter verwertbar. Bezogen auf das Shapefile bedeutet dies aber auch für alle Medien (Zeitungen, TV und Radio mit Onlineangebot --> gewerbliche Nutzung), dass diese die Stimmkreise händisch abzeichnen müssten, wenn diese eine Karte mit den Wahlergebnissen darstellen wollen. Eine derartige Antwort erwartet man vom Landesamt für Digitalisierung nicht unbedingt. Zumal es sich hierbei um die ureigensten Daten einer Demokratie handelt, für die Offenheit und Transparenz an oberster Stelle stehen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>