citkoWaffe Löschfristen

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
16. Mai 2022 16:04
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249178/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWaffe Löschfristen“ vom 16.05.2022 (#2491…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
18. Juni 2022 19:39
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWaffe Löschfristen“ vom 16.05.2022 (#249178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWaffe Löschfristen“ vom 16.05.2022 (#2491…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
29. Juni 2022 07:20
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWaffe Löschfristen“ vom 16.05.2022 (#249178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
an LKA NRW / DSB / ZA4 / [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWa…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
10. Juli 2022 19:57
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
an LKA NRW / DSB / ZA4 / [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „citkoWaffe Löschfristen“ vom 16.05.2022 (#249178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-500/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> …
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
11. Juli 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-500/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom 10.07.2022. Die dort angeführte Bezugsnachricht vom 16.05.2022 ist gemäß Recherche hier leider nicht eingegangen und konnte daher nicht bearbeitet werden. Gründe hierfür sind mir nicht bekannt. Ihr Antrag wird nunmehr bearbeitet. Sie werden unaufgefordert ein Antwortschreiben bezüglich Ihres Anliegens erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landeskriminalamt NRW
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-500/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> …
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
citkoWaffe Löschfristen [#249178]
Datum
11. August 2022 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
LKA NRW ZA 4 ZA4-57.03.01-500/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage im Hinblick auf Ansichten über Registerabfragen und -auskünften sowie entsprechender Fristen der Aufbewahrung (inkl. automatisierter Fristenkontrolle) erhalten Sie nach fachlicher Abstimmung in meinem Haus gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW nachfolgende Informationen: Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen dem LKA NRW nicht vor. Bei der Anwendung Citko-Waffe handelt es sich um ein landesweites Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung und Registrierung aller in diesem Zusammenhang gehörenden waffenrechtlichen Vorgänge. Die Zuständigkeit obliegt in diesem Zusammenhang alleine den Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen. Die dem LKA NRW zugeschriebene Aufgabenwahrnehmung gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 6 Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen umfasst hierbei ausdrücklich nicht den v. g. Bereich. Technisch wird das Verfahren vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste der Polizei Nordrhein-Westfalen betreut. Ich rege daher an, sich hinsichtlich der erbetenen Informationen an diese Behörde zu wenden. Eine Informationsbeschaffungspflicht seitens des Landeskriminalamt NRW besteht nicht (Vgl. https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/ldi-nrw-informationsfreiheit-in-nrw-2020_11.pdf). Mit freundlichen Grüßen