Prüfung ausländischer Ärzte im Registrierungsverfahren unter Fachsprachprüfung, Fachspracheprüfung, Fachsprachenprüfung, Sprachtest

Regelwerk für die Fachsprachenprüfung (Regeln für die Prüfenden)
besonders: Anweisungen an die prüfende (Gebiets-)Ärztekammer
Anweisungen an die eingeteilten Prüfer (Mediziner/innen)
Anweisungen und fachliche Grenzen
Anweisungen zur Abweisung moslemischer Bewerber

Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster zwecks Suche eines Prüferteams, Zusammenstellung des Teams, Schulung des Teams, Überprüfung der Prüfer

Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zwecks Suche eines Prüferteams, Zusammenstellung des Teams, Schulung des Teams, Überprüfung der Prüfer

Schriftverkehr über die Befreiung der Prüfenden von Grundgesetz § 3 zur Benachteiligung von moslemischen Antragstellern aus religiösen Gründen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung ausländischer Ärzte im Registrierungsverfahren unter Fachsprachprüfung, Fachspracheprüfung, Fachsprachenprüfung, Sprachtest [#249196]
Datum
16. Mai 2022 18:27
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelwerk für die Fachsprachenprüfung (Regeln für die Prüfenden) besonders: Anweisungen an die prüfende (Gebiets-)Ärztekammer Anweisungen an die eingeteilten Prüfer (Mediziner/innen) Anweisungen und fachliche Grenzen Anweisungen zur Abweisung moslemischer Bewerber Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster zwecks Suche eines Prüferteams, Zusammenstellung des Teams, Schulung des Teams, Überprüfung der Prüfer Schriftverkehr zwischen Bezirksregierung und Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf zwecks Suche eines Prüferteams, Zusammenstellung des Teams, Schulung des Teams, Überprüfung der Prüfer Schriftverkehr über die Befreiung der Prüfenden von Grundgesetz § 3 zur Benachteiligung von moslemischen Antragstellern aus religiösen Gründen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 Abs. 4 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZuStVO HB) sin…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Prüfung ausländischer Ärzte im Registrierungsverfahren unter Fachsprachprüfung, Fachspracheprüfung, Fachsprachenprüfung, Sprachtest [#249196]
Datum
30. Mai 2022 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 Abs. 4 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZuStVO HB) sind in Nordrhein-Westfalen bei Anträgen, die nach dem 31. Dezember 2013 gestellt worden sind, für die Beurteilung, ob Antragsstellende über die für die Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen ("Fachsprachenprüfung"), die Ärztekammern zuständig. Dabei ist geregelt, dass für Fälle, in denen die ärztliche Berufstätigkeit in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln aufgenommen werden soll, die Zuständigkeit bei der Ärztekammer Nordrhein, und für Fälle, in denen die ärztliche Berufstätigkeit in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster aufgenommen werden soll, die Zuständigkeit bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe liegt. Darüber hinausgehende Dienstanweisungen sind von mir nicht erfolgt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Fachsprachenprüfung an die jeweils zuständige Ärztekammer. Mit freundlichen Grüßen