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Nicht verkaufte THQ-Quoten

Anfrage an: Umweltbundesamt

Werden THG-Quoten, die von privaten oder gewerblichen Haltern nicht angemeldet werden, durch die Bundesregierung verkauft und die Einnahme in des Bundeshaushalt aufgenommen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden THG-Quoten…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht verkaufte THQ-Quoten [#249251]
Datum
17. Mai 2022 09:24
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden THG-Quoten, die von privaten oder gewerblichen Haltern nicht angemeldet werden, durch die Bundesregierung verkauft und die Einnahme in des Bundeshaushalt aufgenommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/249251/upload/89fba160910eb22ad41249c0c01e867c8351c84b/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage: Nicht verkaufte THQ-Quoten [#249251]
Datum
17. Mai 2022 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Nicht verkaufte THQ-Quoten", der uns über das Internetportal fragdenstaat.de erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im zuständigen Fachgebiet geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese zielt auf die häufig gestellte Frage …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage: Nicht verkaufte THQ-Quoten [#249251]
Datum
17. Mai 2022 15:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese zielt auf die häufig gestellte Frage ab, ob die Bundesregierung die durch im Straßenverkehr eingesetzten elektrischen Strom erzeugten Treibhausgasminderungsmengen verwertet, wenn diese nicht durch die Ladepunktbetreiber dem Umweltbundesamt mitgeteilt wurden. Aktuell findet dies nicht statt. Allerdings können wir Ihnen folgendes dazu darlegen: Der im letzten Jahr eingeführte § 37d Absatz 2 Satz 1 Nr. 11 c) BImSchG ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass einer Rechtsverordnung, um mit dieser "die erzeugten Treibhausgasminderungsmengen der energetischen Menge elektrischen Stroms, die nicht von Dritten der zuständigen Stelle mitgeteilt werden, zu versteigern und das erforderliche Verfahren zu regeln". Nach unserem Kenntnisstand gibt es diese Auktionierung nicht mitgeteilter Strommengen bisher nicht, allerdings könnte es aufgrund der genannten Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung noch dazu kommen. Ob, und wenn ja wann und in welchem Umfang die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Dementsprechend können wir ebenso keine Aussage darüber treffen, was mit potenziellen Einnahmen geschehen würde. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen