Merchandising der Autobahn GmbH

1. Wie viele Stoffmasken, Stoffbeutel, Schlauchschals, Mützen, Stifte, Sticker, Notizblöcke, Buttons, T-Shirts, Mouse-Pads, Thermoskannen, Pullover und wie viele und welche weiteren Merchandising-Produkte hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft?

2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden (bitte tabellarisch für die verschiedenen Merchandising-Produkte Anzahl und Kosten pro Jahr für 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 differenziert darstellen)?

3. Wie viele weitere Merchandising-Produkte hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Herstellung in den Jahren 2022 und 2023?

4. Welche Unternehmen stellen die Produkte jeweils her (bitte tabellarisch auflisten)? Wann wurden die Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang haben die Aufträge jeweils und wie viele Produkte sollen laut Aufträgen insgesamt geliefert werden?

5. Wie viele Exemplare des Buches mit dem Titel "Weingüter entlang der Autobahn" hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)?

6. Wie viele Exemplare des Buches mit dem Titel "Autobahn" von Jörg Brüggemann hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)?

7. Welche und wie viele Bücher, die keine Fachliteratur darstellen, hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) jeweils erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Titel, Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)?

8. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) für die sogenannten "Willkommens-Pakete" für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter entstanden und mit welchen Materialien/Produkten waren diese Pakete in diesem Zeitraum jeweils bestückt (Bitte Anzahl und Kosten der Pakete insgesamt und durchschnittliche Kosten für ein Paket jahresscheibengenau tabellarisch darstellen und die Materialien/Produkte der Pakete auflisten)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    255,00 Euro
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Stof…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Merchandising der Autobahn GmbH [#249284]
Datum
17. Mai 2022 12:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Stoffmasken, Stoffbeutel, Schlauchschals, Mützen, Stifte, Sticker, Notizblöcke, Buttons, T-Shirts, Mouse-Pads, Thermoskannen, Pullover und wie viele und welche weiteren Merchandising-Produkte hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) produzieren lassen bzw. eingekauft? 2. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes hierbei jährlich sowie insgesamt entstanden (bitte tabellarisch für die verschiedenen Merchandising-Produkte Anzahl und Kosten pro Jahr für 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 differenziert darstellen)? 3. Wie viele weitere Merchandising-Produkte hat die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Jahre 2022 und 2023 bestellt bzw. in Auftrag gegeben/produzieren lassen und mit welchen weiteren Kosten rechnet die Die Autobahn GmbH des Bundes für die Herstellung in den Jahren 2022 und 2023? 4. Welche Unternehmen stellen die Produkte jeweils her (bitte tabellarisch auflisten)? Wann wurden die Unternehmen beauftragt, welchen finanziellen Gesamtumfang haben die Aufträge jeweils und wie viele Produkte sollen laut Aufträgen insgesamt geliefert werden? 5. Wie viele Exemplare des Buches mit dem Titel "Weingüter entlang der Autobahn" hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)? 6. Wie viele Exemplare des Buches mit dem Titel "Autobahn" von Jörg Brüggemann hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)? 7. Welche und wie viele Bücher, die keine Fachliteratur darstellen, hat die Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) jeweils erworben und welche Kosten sind hierbei entstanden (bitte Titel, Anzahl und Kosten jahresscheibengenau darstellen)? 8. Welche Kosten sind der Die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2018 bis 2022 (01.01. bis 30.04.2022) für die sogenannten "Willkommens-Pakete" für neue Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter entstanden und mit welchen Materialien/Produkten waren diese Pakete in diesem Zeitraum jeweils bestückt (Bitte Anzahl und Kosten der Pakete insgesamt und durchschnittliche Kosten für ein Paket jahresscheibengenau tabellarisch darstellen und die Materialien/Produkte der Pakete auflisten)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249284/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnah…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht
Datum
24. Mai 2022 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnahme auf Ihren IFG-Antrag vom 17.05.2022 übersende ich das in der Anlage beigefügte Schreiben vorab. Das Originalschreiben geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Datum
24. Mai 2022 14:58
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Sie erwähnten in Ihrer Nachricht ein Schreiben, allerdings enthält Ihre E-Mail keinerlei Anhänge. Ich bitte Sie, mir den Anhang der E-Mail erneut zuzusenden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249284/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284] Sehr <Information-entfernt> …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Datum
24. Mai 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ich Ihnen nunmehr das angekündigte Schreiben zu. Das Büroversehen bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Datum
24. Mai 2022 15:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. vielen Dank für die Eingangsbestätigung meines IFG- bzw. UIG-Antrags und die Mitteilung über die voraussichtliche Kostenschätzung. Ich erhalte meinen IFG- bzw. UIG-Antrag in vollem Umfang aufrecht. Die von Ihnen geschätzten Kosten halte ich für zu hoch. Sie haben den notwendigen Verwaltungsaufwand nicht dargestellt und nicht begründet. Daher ist er für mich nicht nachvollziehbar. Zugleich gehe ich davon aus, dass die von mir erfragten Informationen in digitaler Form bei der Die Autobahn GmbH des Bundes vorliegen und sich kein Aufwand z.B. einer Recherche oder einer aufwendigen Zusammenstellung ergibt. Darüber hinaus schreibt das IFG vor, dass die Gebühr nicht vom Informationszugang abschrecken darf. Eine Gebühr in der von Ihnen skizzierten Höhe schreckt jedoch Bürgerinnen und Bürger vom Informationszugang ab. Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Die Autobahn GmbH des Bundes als ein Bundesunternehmen der Öffentlichkeit gegenüber ein Vorbild für freien Informationszugang und volle Transparenz darstellen sollte. Gleichwohl bin ich bereit die geschätzten Verwaltungsgebühren zu bezahlen. Ich sehe einer Bescheidung meines Antrages in der 27. Kalenderwoche des Jahres 2022 erfreut entgegen. Sie forderten mich auf, meinen Antrag zu begründen. Hierzu teile ich folgendes mit: I. Bei der Die Autobahn GmbH des Bundes handelt es sich um ein Bundesunternehmen, das sich zu 100 Prozent in der Hand des Bundes befindet. Eine echte Drittbeteiligung im Sinn von externen Dritten liegt somit meiner Ansicht nach nicht vor. Somit ist im Kern auch keine Drittbeteiligung nach § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG nötig. Überdies habe ich überhaupt keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 5 IFG beantragt. Somit geht dieser Bezug fehl und meiner Ansicht nach entfällt die Begründungspflicht. II. Wenn Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung im Sinne von § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG notwendig ist und somit eine Begründung erforderlich sei, dann begründe ich meinen Antrag wie folgt: (1) In den letzten Jahren wurde medial vielfach von immensen Kosten bei der Reform und beim Betrieb der Die Autobahn GmbH des Bundes berichtet (z.B. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/autobahn-gmbh-scheuer-100.html). Auch in der Fachwelt in Deutschland sowie international wurde die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sowie der Betrieb der Die Autobahn GmbH des Bundes intensiv begleitet und diskutiert. Diese öffentliche Diskussion, Berichterstattung und fachliche Auseinandersetzung begründet ein Interesse der Öffentlichkeit an der ordnungsgemäßen Verwendung von Steuergeldern durch die Die Autobahn GmbH des Bundes und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit der vollständigen Transparenz der Gesellschaft. Es kam im Laufe der Reform und des Betriebs zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Ursachsen dieser Kostensteigerungen sind von öffentlichem Interesse. (2) Auch der Bundesrechnungshof kritisierte in verschiedenen Berichten den mangelnden wirtschaftlichen Umgang der Die Autobahn GmbH mit den ihr vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mitteln: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/reform-der-bundesfernstrassenverwaltung-eine-bilanz Auch hierrüber wurde medial vielfach berichtet: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/autobahn-scheuer-bundesrechnungshof-1.5246860 Durch die Prüfungsfeststellungen des unabhängigen Verfassungsorgans Bundesrechnungshof werden erhebliche Zweifel an der Einhaltung der Haushaltsgrundsätze durch die Die Autobahn GmbH des Bundes geweckt. Somit begründet sich ein Interessen an internen Vorgängen der Gesellschaft. Hierzu zählen auch einzelnen Veranstaltungen. (3) § 5 des Gesetzes zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz - InfrGG) legt unter "Gegenstand der Gesellschaft" fest, worum sich die Gesellschaft kümmern soll: "(1) Der Gesellschaft privaten Rechts wird ab dem 1. Januar 2021 die Ausführung von Aufgaben der Straßenbaulast im Sinne des § 3 des Bundesfernstraßengesetzes übertragen. Gegenstand der Gesellschaft privaten Rechts sind die übertragenen Aufgaben des Bundes der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen. Die Gesellschaft ist auch für das Finanzmanagement für die Bundesstraßen zuständig." Hierdurch ergeben sich Fragen der tatsächlichen Wahrnehmung von Aufgaben durch die Die Autobahn GmbH des Bundes und der Abgrenzung von verschiedenen Geschäftstätigkeiten in Bezug auf den Gesellschaftszweck. Diese Fragen stehen im direkten Zusammenhang mit den von mir erfragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249284/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) - Zwischennachricht [#249284]
Datum
10. Juli 2022 07:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Merchandising der Autobahn GmbH“ vom 17.05.2022 (#249284) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Sie kündigten eine Bescheidung in der 27. Kalenderwoche an. Dies ist - ohne weitere Angabe von Gründen - nicht geschehen. Das bedauere ich. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrem Antrag vom 17.05.2022 baten Sie um Zusendung von Informationen zu vo…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Zwischennachricht Merchandising der Autobahn GmbH [#249284]
Datum
12. Juli 2022 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit Ihrem Antrag vom 17.05.2022 baten Sie um Zusendung von Informationen zu von der Die Autobahn GmbH des Bundes beschafften Merchandising. Hierzu sowie zu Ihrer Mail vom 10.07.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Schreiben vom 24.05.2022 hatten wir Sie über die erforderliche Drittbeteiligung informiert, da die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen im BMDV nicht vorliegen und erst bei der Autobahn GmbH des Bundes zu beschaffen waren. Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass Ihr Antrag aufgrund einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung bei der Autobahn GmbH des Bundes einerseits zum inhaltlichen Umfang der von Ihnen erbetenen Informationen und andererseits in wie weit Versagungsgründe vorliegen, nicht in der Ihnen mitgeteilten Frist beschieden werden konnte. Sobald uns die Informationen der Autobahn GmbH des Bundes vollständig vorliegen, werden wir über Ihren Antrag schnellstmöglich entscheiden. Für Ihre Geduld bedanke ich mich ausdrücklich! Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 1 Sehr <Information-entfernt> in der Anlage…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 1
Datum
12. September 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in der Anlage leite ich Ihnen das beiliegende Schreiben inkl. einem Inhaltsverzeichnis für die Anlagen sowie den Anlagen 1 bis 3 vorab per Mail zu. Die Anlagen 4 bis 8 erhalten Sie aufgrund der Größe der Dateien mit gesonderten Mails. Das Original wird Ihnen ohne Anlagen, wie im vorgenannten Schreiben angekündigt, auf dem Postweg übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 2 Anlagen 4 und 5
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 2
Datum
12. September 2022 13:29
Status
Warte auf Antwort
Anlagen 4 und 5
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 3 Anlagen 6 und 7
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 3
Datum
12. September 2022 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Anlagen 6 und 7
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 4 Anlage 8
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid - Teil 4
Datum
12. September 2022 13:36
Status
Anlage 8
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1247IFG Gebührenbescheid Bezug: Ihr Antrag vom 17.05.2022, Mein Bescheid vom 12.09.2022 Aktenzeichen: Z25/286.2/…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1247IFG Gebührenbescheid
Datum
5. Januar 2023 14:21
Status
Bezug: Ihr Antrag vom 17.05.2022, Mein Bescheid vom 12.09.2022 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1247 IFG Datum: Berlin, 05.01.2023 Sehr <Information-entfernt> im Anhang übersende ich Ihnen den Gebührenbescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vorab per Mail. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen Gebührenbescheid zum IFG/ULG-Antrag vom 17.05.2022 Widerspruch gegen Gebührenbescheid zum IFG/U…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Gebührenbescheid zum IFG/ULG-Antrag vom 17.05.2022
Datum
18. Februar 2023
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Widerspruch gegen Gebührenbescheid zum IFG/ULG-Antrag vom 17.05.2022
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1247IFG Gebührenbescheid [#249284] Sehr << Anrede >> gegen Ihren Gebührenbescheid vom 05.01.2023 …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1247IFG Gebührenbescheid [#249284]
Datum
8. Juni 2023 13:12
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen Ihren Gebührenbescheid vom 05.01.2023 legte ich schriftlich Widerspruch ein. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand meines Widerspruchs mit. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249284 Antwort an: ~<<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249284/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1247IFG Gebührenbescheid [#249284] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Gebührenbescheid vom 05.01.2023…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1247IFG Gebührenbescheid [#249284]
Datum
9. August 2023 21:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Gebührenbescheid vom 05.01.2023 legte ich schriftlich Widerspruch ein. Bitte teilen Sie mir den aktuellen Bearbeitungsstand meines Widerspruchs mit. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249284/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1247IFG Widerspruchsbescheid Sehr << Antragsteller:in >> vorab erhalten Sie den beiliegenden Widerspr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1247IFG Widerspruchsbescheid
Datum
5. September 2023 16:32
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vorab erhalten Sie den beiliegenden Widerspruchsbescheid via E-Mail, welcher Ihnen in den nächsten Tagen postalisch zugestellt werden sollte. Beste Grüße