Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Anfrage an: Stadt Stutensee

In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022 wird der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Bauausgaben der Stadt Stutensee der Haushaltsjahre 2015-2019 vorgestellt. In den Sitzungsunterlagen ist lediglich ein Auszug aus dem Prüfbericht einzusehen. Ich ersuche die Stadt Stutensee um die Veröffentlichung des vollständigen Prüfberichtes.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
Daniel Mustermann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Gemeind…
An Stadt Stutensee Details
Von
Daniel Mustermann
Betreff
Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg [#249343]
Datum
17. Mai 2022 21:40
An
Stadt Stutensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Gemeinderatssitzung vom 23.05.2022 wird der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die Bauausgaben der Stadt Stutensee der Haushaltsjahre 2015-2019 vorgestellt. In den Sitzungsunterlagen ist lediglich ein Auszug aus dem Prüfbericht einzusehen. Ich ersuche die Stadt Stutensee um die Veröffentlichung des vollständigen Prüfberichtes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Mustermann Anfragenr: 249343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249343/
Mit freundlichen Grüßen Daniel Mustermann
Daniel Mustermann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutense…
An Stadt Stutensee Details
Von
Daniel Mustermann
Betreff
AW: Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg [#249343]
Datum
21. Juni 2022 18:17
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg“ vom 17.05.2022 (#249343) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Mustermann
Stadt Stutensee
Sehr geehrte Damen und Herren, das Innenministerium hat die oberen Rechtsaufsichtsbehörden und die Gemeindeprüfun…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg [#249343]
Datum
13. Juli 2022 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das Innenministerium hat die oberen Rechtsaufsichtsbehörden und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Jahr 2016 darüber informiert, dass § 114 Abs. 4 GemO eine abschließende Spezialregelung über die Informationen zum Prüfungsbericht im Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG ist. Entsprechend § 114 Abs. 4 S. 2 GemO wurde in öffentlicher Gemeinderatssitzung über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen

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Daniel Mustermann
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> haben Sie Dank für ihre Antwort. In einem ähnlich g…
An Stadt Stutensee Details
Von
Daniel Mustermann
Betreff
AW: Prüfbericht der Bauausgaben der Stadt Stutensee in den Haushaltsjahren 2015 - 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg [#249343]
Datum
18. Juli 2022 15:03
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> haben Sie Dank für ihre Antwort. In einem ähnlich gelagerten Fall bei der Stadt Bad Herrenalb hat der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg mit Schreiben vom 24. Juni 2021 angeführt, dass er den von ihnen angeführten Artikel der Gemeindeordnung "§ 114 Abs. 4 S. 2 GemO nicht für eine Regelung [hält], die typischerweise den Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Nr. 3 LIFG ausschließt." Das erwähnte Schreiben ist in der Anlage beigefügt. Es wäre wünschenswert und erfreulich, wenn sich die Oberbürgermeisterin, in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, zugunsten einer weitergehenden Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit entschiede. Mit freundlichen Grüßen Daniel Mustermann Anhänge: - 0221-4-15-122r1-geschwaerzt.pdf Anfragenr: 249343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249343/