Einsatz von KI im Justizvollzug und Datenschutz

Am 22. Oktober 2019 kündigte das Ministerium der Justiz NRW ein Forschungsprojekt an, in dessen Rahmen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz Selbsttötungen in Justizvollzugsanstalten verhindert werden sollten. Diesbezüglich bitte ich um die folgenden Dokumente:

- Alle Unterlagen zur Konsultation der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (z.B. eine ggf. vorhandene datenschutzrechtliche Bewertung)
- Zwischen- und Abschlussberichte des Forschungsprojekts
- Protokolle und andere Unterlagen (z.B. Anlagen) zu dem Treffen zwischen Herrn Minister Biesenbach (NRW) und der Ministerin Havliza (Niedersachsen) sowie der Fa. FusionSystems

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von KI im Justizvollzug und Datenschutz [#249476]
Datum
19. Mai 2022 00:05
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 22. Oktober 2019 kündigte das Ministerium der Justiz NRW ein Forschungsprojekt an, in dessen Rahmen durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz Selbsttötungen in Justizvollzugsanstalten verhindert werden sollten. Diesbezüglich bitte ich um die folgenden Dokumente: - Alle Unterlagen zur Konsultation der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (z.B. eine ggf. vorhandene datenschutzrechtliche Bewertung) - Zwischen- und Abschlussberichte des Forschungsprojekts - Protokolle und andere Unterlagen (z.B. Anlagen) zu dem Treffen zwischen Herrn Minister Biesenbach (NRW) und der Ministerin Havliza (Niedersachsen) sowie der Fa. FusionSystems
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249476/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
30. Mai 2022 09:14
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen 1451 E - Z. 20/22 vorab/zugleich per …
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
14. Juni 2022 14:30
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 20/22 vorab/zugleich per E-Mail Mit freundlichen Grüßen