IFG-Anfrage Impfpflicht

Unterlagen in vorzugsweise digitaler Form, aus denen hervorgeht, wie viele Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen dem Gesundheitsamt bis zum heutigen Tage bekannt geworden sind und in wie vielen Fällen Beschäftigungsverbote ausgesprochen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage Impfpflicht [#249558]
Datum
19. Mai 2022 21:11
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen in vorzugsweise digitaler Form, aus denen hervorgeht, wie viele Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen dem Gesundheitsamt bis zum heutigen Tage bekannt geworden sind und in wie vielen Fällen Beschäftigungsverbote ausgesprochen wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249558/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Münster
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage nach dem IFG vom 19. Mai 2022 (s.u.) können wir w…
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
WG: IFG-Anfrage Impfpflicht [#249558]
Datum
23. Mai 2022 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage nach dem IFG vom 19. Mai 2022 (s.u.) können wir wie folgt beantworten: Der Stadt Münster wurden bislang 754 Personen gemeldet, die in von §20a-IfSG-betroffenen Einrichtungen ohne Immunitätsnachweis tätig sind. Bislang wurden noch keine Beschäftigungs- oder Tätigkeitsverbote ausgesprochen. Einige Personen konnten einen Immunitätsnachweis vorlegen oder eine zeitliche oder räumliche Trennung von sensiblen Einrichtungsbereichen belegen. In zahlreichen Fällen dauert das Verwaltungsverfahren noch an. Mit freundlichen Grüßen