alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden.

Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden,
2.) die Bitte um eine Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort):

a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel

[1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von:
1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist,
2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2017
  • Frist
    21. November 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Robert Michel
Betreff
alle Katastrophenschutzpläne, die bei nukleare Störfällen angewendet werden könnten [#24958]
Datum
18. Oktober 2017 13:40
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG NRW geworden, 2.) die Bitte um eine Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG),möglichst als PDF, ausschließlich als Antwort an FragdenStaat.de (d.h. auch im Falle eines Bescheides und postalischer Zusendung ebenfalls um elektronische Antwort): a) alle Katastrophenschutzpläne, die bei nuklearen Störfällen angewendet werden könnten, sowie dazugehörigen Informationen. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) SFI Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, soweit dies analog für das IFG NRW anwendbar ist, 2.) Befreiung nach § 2 VerwGebO IFG NRW, der Billigkeit nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass, falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie vorher Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958) Sehr geehrter Herr Michel, anbei erhalten…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958)
Datum
17. November 2017 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958) Mit freundlichen Grüßen
Robert Michel
IFG/UIG Informationszugang Katastrophenschutzpläne Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort vom …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Robert Michel
Via
Briefpost
Betreff
IFG/UIG Informationszugang Katastrophenschutzpläne
Datum
23. November 2017
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort vom 17. November zu meinem IFG/UIG Antrag auf Informationszugang. Anbei meine ausführliche Erwiderung hierzu: RobertMichel_20171123_Düsseldorf_IFG_Katastrophenschutzpläne.pdf Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Robert Michel
AW: IFG/UIG Informationszugang Katastrophenschutzpläne [#24958] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Robert Michel
Betreff
AW: IFG/UIG Informationszugang Katastrophenschutzpläne [#24958]
Datum
24. November 2017 13:17
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Antwort vom 17. November zu meinem IFG/UIG Antrag auf Informationszugang. Meine ausführliche Erwiderung (18 Seiten) RobertMichel_20171123_Düsseldorf_IFG_Katastrophenschutzpläne.pdf finden Sie ausschließlich online (nicht per Post): https://fragdenstaat.de/a/24958 Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Robert Michel Anfragenr: 24958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958) Sehr geehrter Herr Michel, anbei erhalten…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958)
Datum
22. Januar 2018 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michel, anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage über @fragdenstaat.de vom 18.10.2017 (Ihr Zeichen: #24958) Mit freundlichen Grüßen