Förderunterlagen REMINTA, ReMin 033R266H

Förderunterlagen (z.B. Grant Agreement oder vergleichbare vertragliche Vereinbarungen zu vereinbarten Förderbeträgen und Projektzielen) des Projektes "REMINTA" (Laufzeit bis 31. Januar 2024), als Teil der Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)“ (Förderkennzeichen 033R266H)[1], inklusive etwaiger Anlagen, Anhänge, Korrekturen oder Unterverträge. Diese Anfrage umfasst insbesondere Dokumente, die die Beteiligung der Hochschule Harz an Forschung zur aktiven Einflussnahme auf gesellschaftliche Entscheidungsprozesse in Bezug auf Bergbauaktivitäten betreffen: "Auf der Grundlage eines sozialwissenschaftlichen Forschungsansatzes soll ein allgemeiner Leitfaden entwickelt werden, der die Einbindung von Abraumbewirtschaftungsprojekten in lokale Gemeinschaften und damit die Erlangung einer SLO [Social License to Operate] erleichtert." [2]

[1] https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/ressourceneffiziente-kreislaufwirtschaft-bauen-und-mineralische-stoffkreislaufe.php
[2] übersetzt aus dem Englischen, S. 28 in https://re-mine.eu/wp-content/uploads/2022/05/ReMining.pdf

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Förderunterlagen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Nik Völker, MiningWatch Portugal
Betreff
Förderunterlagen REMINTA, ReMin 033R266H [#249605]
Datum
20. Mai 2022 16:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Förderunterlagen (z.B. Grant Agreement oder vergleichbare vertragliche Vereinbarungen zu vereinbarten Förderbeträgen und Projektzielen) des Projektes "REMINTA" (Laufzeit bis 31. Januar 2024), als Teil der Fördermaßnahme „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)“ (Förderkennzeichen 033R266H)[1], inklusive etwaiger Anlagen, Anhänge, Korrekturen oder Unterverträge. Diese Anfrage umfasst insbesondere Dokumente, die die Beteiligung der Hochschule Harz an Forschung zur aktiven Einflussnahme auf gesellschaftliche Entscheidungsprozesse in Bezug auf Bergbauaktivitäten betreffen: "Auf der Grundlage eines sozialwissenschaftlichen Forschungsansatzes soll ein allgemeiner Leitfaden entwickelt werden, der die Einbindung von Abraumbewirtschaftungsprojekten in lokale Gemeinschaften und damit die Erlangung einer SLO [Social License to Operate] erleichtert." [2] [1] https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/ressourceneffiziente-kreislaufwirtschaft-bauen-und-mineralische-stoffkreislaufe.php [2] übersetzt aus dem Englischen, S. 28 in https://re-mine.eu/wp-content/uploads/2022/05/ReMining.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 249605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249605/ Postanschrift Nik Völker, << Adresse entfernt >> MiningWatch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nik Völker, MiningWatch Portugal
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Anfragenr: 249605 - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.05.202 Seh…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Anfragenr: 249605 - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.05.202
Datum
31. Mai 2022 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Völker, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 20.05.2022. Ihr Antrag hat das Aktenzeichen 726-18501/76(2022) erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Sie beantragen Einsicht in die Förderunterlagen (Projektziele, Förderhöhe) des Vorhabens. Das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich ist als beliehener Projektträger des BMBF gemäß § 1 Abs. 1 IFG für Ihre Anfrage zuständig. Wir würden Ihnen dementsprechend die Antragsunterlagen (Formantrag inkl. Vorhabenbeschreibung) sowie die jeweiligen Zuwendungsbescheide zur Verfügung stellen. Da es sich bei Vorhaben REMINTA um ein Verbundvorhaben von insgesamt 7 Projektpartnern handelt, müssen jedoch vorab gem. § 8 IFG Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt und allen betroffenen Zuwendungsempfängern Gelegenheit geben werden, mitzuteilen, ob in den Verwaltungsakten Angaben enthalten sind, die ihre Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse betreffen, und ob bzw. inwieweit Einwände gegen die Freigabe der Akten an Sie bestehen. Den Zuwendungsempfängern ist zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Hierdurch wird es nicht möglich sein, Ihr Informationsbegehren innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG abschließend zu bescheiden. Je nach Stellungnahme des Drittbetroffenen und der daraufhin notwendigen, weiteren Verfahrensschritte kann bis zu einer abschließenden Entscheidung noch einige Zeit von Nöten sein. Die dann erfolgende Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG ist gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 IFG auch den Dritten, somit ALLEN Zuwendungsempfängern, bekanntzugeben. Gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind. Wir weisen außerdem darauf hin, dass für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben werden. Diese kann im Internet unter https://www.gesetzeiminternet.de/ifggebv/ abgerufen werden. Der von Ihnen beantragte Informationszugang wird voraussichtlich nicht mehr in einem kostenfreien Rahmen möglich sein. Es ist davon auszugehen, dass hier der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren und Auslagenverzeichnis) der IFGGebV zur Anwendung kommen wird. Dieser sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Gemäß der Handreichung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der IFGGebV des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird ein Stundensatz von 30 € für den mittleren Dienst, 45 € für den gehobenen Dienst und 60 € für den höheren Dienst berechnet. Die konkrete Gebührenhöhe hängt vom Umfang des durch den Antrag verursachten Verwaltungsaufwands ab, welcher schlussendlich wesentlich durch den Umfang des notwendigen Drittbeteiligungsverfahrens beeinflusst wird. Schätzungsweise müssen Sie mit Gebühren von ca. 200 Euro rechnen. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die entstehenden Gebühren konkret zu beziffern. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 14.06.2022, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Eine Rücknahme des Antrages wäre gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Anfragenr: 249605 - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.05.202…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Anfragenr: 249605 - Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.05.202
Datum
30. Juni 2022 13:25
Status
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Völker, mit E-Mail vom 31.05.2022 bestätigten wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.05.2022 und baten gleichzeitig darum, uns mitzuteilen, ob Sie sich mit der Übernahme der anfallenden Gebühren einverstanden erklären. Bis zum heutigen Tag erhielten wir dazu keine Rückmeldung von Ihnen. Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 29.07.2022 mit, ob Sie sich mit der Übernahme der ggfs. entstehenden Gebühren in Höhe von ca. 200 € einverstanden erklären. Wir können erst nach Ihrer positiven Rückmeldung das Drittbeteiligungsverfahren bei allen Beteiligten anstoßen, um dann im Nachgang mit der Aktenzusammenstellung beginnen zu können. Mit freundlichen Grüßen