Textvorlagen/Dienstanweisungen für Ausschlussgründe bei IFG-Anfragen
die Textvorlagen bzw. Formulierungshilfen für Ausschlussgründe bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie eventuell diesbezüglich vorhandene Umsetzungshinweise bzw. Dienstanweisungen.
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Datum21. Mai 2022
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25. Juni 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Textvorlagen/Dienstanweisungen für Ausschlussgründe bei IFG-Anfragen [#249651]
- Datum
- 21. Mai 2022 15:14
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundeskanzleramt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 25. Mai 2022
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundeskanzleramt
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 2. Juni 2022
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Textvorlagen/Dienstanweisungen für Ausschlussgründe bei IFG-Anfragen“ [#249651]
- Datum
- 25. Juni 2022 11:54
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Textvorlagen/Dienstanweisungen für Ausschlussgründe bei IFG-Anfragen“ [#249651] # IFG-735/001 II#0225
- Datum
- 1. Juli 2022 07:55
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 25. Juli 2022 12:47
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Ungeachtet dessen existiert für Strafverfahren kein Auskunftsanspruch nach dem IFG. Ein solches ergibt sich nur für Beteiligte, Geschädigte, Zeugen - oder nach dem Presserecht.