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Anzahl Divers

Anfrage an: Stadt Neu-Ulm

nach einer kleinen Anfrage der CDU-Fraktion in Berlin hat das Berliner Innenministerium die Anzahl der nach PSG im Land Berlin als Divers gemeldeten Personen mit Stand April veröffentlicht (nach Alterskohorten aufgeschlüsselt, Bericht der BZ vom 2. Mai).

Wie ist die Anzahl Diverser Personen mit Stand April 2022 in Neu-Ulm?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach einer kle…
An Stadt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Divers [#249687]
Datum
22. Mai 2022 13:56
An
Stadt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach einer kleinen Anfrage der CDU-Fraktion in Berlin hat das Berliner Innenministerium die Anzahl der nach PSG im Land Berlin als Divers gemeldeten Personen mit Stand April veröffentlicht (nach Alterskohorten aufgeschlüsselt, Bericht der BZ vom 2. Mai). Wie ist die Anzahl Diverser Personen mit Stand April 2022 in Neu-Ulm?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249687/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Neu-Ulm
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für die Anfrage über…
Von
Stadt Neu-Ulm
Betreff
AW: Anzahl Divers [#249687]
Datum
30. Mai 2022 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, vielen Dank für die Anfrage über "Frag den Staat". Sie beziehen sich auf die Bayerischen Datengrundlagen für Auskünfte der Behörden. Verbraucher- oder Umweltinformationsgesetz ist hier nicht einschlägig. Sie können sich lediglich auf Art. 36 BayDSG beziehen. Anders als das Informationsgesetz des Bundes verlangt Art. 36 BayDSG für ein allgemeines Auskunftsrecht jedoch die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses als Voraussetzung. Wir dürfen Ihnen deshalb die Auskunft nur erteilen, wenn Sie uns Ihr Interesse an dieser Auskunft darlegen. Allein die Tatsache, dass die Anzahl der divers gemeldeten Personen in Berlin veröffentlicht wurde, rechtfertigt Ihr Auskunftsverlangen nicht. Wir bitten sie insoweit um Verständnis, dass wir uns als Kommune an die vorgegebenen Vorschriften und Gesetze halten müssen. Freundliche Grüße
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