Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Anzahl eingesetzter Wahlhelfer je Stimmbezirk bei der LTW 2022

Anzahl eingesetzter Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgegliedert nach Stimmbezirken. Soweit hinzugezogen und möglich bitte die Hilfskräfte in der Anzahl angeben.

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Daten wurden zugesandt. Das PDF ist jedoch schwer maschinell verarbeitbar. Daher wurde ebenfalls um die Excel Rohdatei gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl eingesetzter Wahlhelfer je Stimmbezirk bei der LTW 2022 [#249701]
Datum
22. Mai 2022 17:14
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl eingesetzter Wahlhelfer bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 aufgegliedert nach Stimmbezirken. Soweit hinzugezogen und möglich bitte die Hilfskräfte in der Anzahl angeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249701/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. An…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer)
Datum
24. Mai 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,2 KB
image002.png
20,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dessen Eingang ich Ihnen hiermit bestätige, wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Fall einer positiven Bescheidung je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW i.V. mit § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW i.V. mit der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Ablehnung eines Antrags auf Informationszugang ist demgegenüber gebührenfrei (§ 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW). Über die Höhe des voraussichtlichen Verwaltungsaufwands und den damit verbundenen Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden. Nachdem ich Rückmeldung von den einzubeziehenden Fachämtern erhalten habe, erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherung weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bonn
30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren o.g. A…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer)
Datum
3. Juni 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,7 KB
image002.png
20,9 KB


Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihren o.g. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Mit beiliegender Aufstellung gewähre ich Ihnen Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben (§ 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Tarifstelle 1.1). Ich würde Sie bitten, mir den Erhalt dieser Nachricht kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Bundesstadt Bonn Amt für Recht und Versicherungen Rechtsangelegenheiten Bertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.bonn.de<http://www.bonn.de/> [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: 30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) [#249701] Sehr << Anrede >> vielen …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) [#249701]
Datum
3. Juni 2022 18:43
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung angefragten der Daten! Ich sehe, dass sie das PDF aus einem Excel Dokument erstellt haben. Könnten Sie mir das Excel Dokument ebenfalls zusenden? Das würde mir die Auswertung der Daten deutlich erleichtern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249701/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Bonn
AW: 30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) [#249701] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: 30-1 660/22 Ihr IFG-Antrag vom 22.05.2022 (Anzahl Wahlhelfer) [#249701]
Datum
8. Juni 2022 09:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie anbei die Auswertung als Excel-Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.