Wie viele Stellen sind für eine anlasslose Kontrolle des HmbTG vorgesehen
Wenn ich mir die in § 3 HmbTG zu veröffentlichen Daten ansehe und dann im Hamburger Transparenzportal z.B nach "Stellenplan" oder "Aktenplan" oder "Organigramm" suche, finde ich eine erhebliche Anzahl an Behörden wo ich diese Information zumindest auf den ersten Blick leider nicht finde, oder sie extrem veraltet sind (Das Bezirksamt Harburg z.B. ein Organigramme von 2016). Die BUE hat keine einzige Dienstanweisung veröffentlicht.
Viele Organigramme sind außerdem unvollständig. Nach meiner Auflassung sollten bei Organigrammen zumindest bei den leitenden Führungskräften auch Personennamen stehen. Diese tauchen ja eh oft in der Presse auf und werden mit Namen zitiert. Bei Ihrer Behörde ist das so, das finde ich gut.
Laut §10 HmbTG sollen diese Informationen "leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein."
Gemäß §14 Absatz 2 haben Sie die Einhaltung des HmbTGs zu überwachen. Ich verstehe das so, dass sie auch die Veröffentlichungspflicht gem. §3 zu überwachen haben.
Wie viele Stellen in Ihrer Behörde sind mit der anlasslosen Kontrolle des HmbTG beschäftigt. Wie viele Stellen sind davon nicht besetzt. Wenn eine Stelle noch andere Aufgaben hat, interessiert mich welchen Anteil an der Stelle die anlasslose Kontrolle hat.
BTW: Einen Stellenplan des Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit konnte ich nicht finden. Veröffentlichungsdatum des Organigramm steht im Transparenzportal: 26.06.2018, Im PDF steht dann wiederum: April 2022.
Viele Grüße
Sven Anders
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Mai 2022
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25. Juni 2022
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