Wie viele Stellen sind für eine anlasslose Kontrolle des HmbTG vorgesehen

Wenn ich mir die in § 3 HmbTG zu veröffentlichen Daten ansehe und dann im Hamburger Transparenzportal z.B nach "Stellenplan" oder "Aktenplan" oder "Organigramm" suche, finde ich eine erhebliche Anzahl an Behörden wo ich diese Information zumindest auf den ersten Blick leider nicht finde, oder sie extrem veraltet sind (Das Bezirksamt Harburg z.B. ein Organigramme von 2016). Die BUE hat keine einzige Dienstanweisung veröffentlicht.

Viele Organigramme sind außerdem unvollständig. Nach meiner Auflassung sollten bei Organigrammen zumindest bei den leitenden Führungskräften auch Personennamen stehen. Diese tauchen ja eh oft in der Presse auf und werden mit Namen zitiert. Bei Ihrer Behörde ist das so, das finde ich gut.

Laut §10 HmbTG sollen diese Informationen "leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein."

Gemäß §14 Absatz 2 haben Sie die Einhaltung des HmbTGs zu überwachen. Ich verstehe das so, dass sie auch die Veröffentlichungspflicht gem. §3 zu überwachen haben.

Wie viele Stellen in Ihrer Behörde sind mit der anlasslosen Kontrolle des HmbTG beschäftigt. Wie viele Stellen sind davon nicht besetzt. Wenn eine Stelle noch andere Aufgaben hat, interessiert mich welchen Anteil an der Stelle die anlasslose Kontrolle hat.

BTW: Einen Stellenplan des Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit konnte ich nicht finden. Veröffentlichungsdatum des Organigramm steht im Transparenzportal: 26.06.2018, Im PDF steht dann wiederum: April 2022.

Viele Grüße

Sven Anders

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Wie viele Stellen sind für eine anlasslose Kontrolle des HmbTG vorgesehen [#249726]
Datum
23. Mai 2022 08:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wenn ich mir die in § 3 HmbTG zu veröffentlichen Daten ansehe und dann im Hamburger Transparenzportal z.B nach "Stellenplan" oder "Aktenplan" oder "Organigramm" suche, finde ich eine erhebliche Anzahl an Behörden wo ich diese Information zumindest auf den ersten Blick leider nicht finde, oder sie extrem veraltet sind (Das Bezirksamt Harburg z.B. ein Organigramme von 2016). Die BUE hat keine einzige Dienstanweisung veröffentlicht. Viele Organigramme sind außerdem unvollständig. Nach meiner Auflassung sollten bei Organigrammen zumindest bei den leitenden Führungskräften auch Personennamen stehen. Diese tauchen ja eh oft in der Presse auf und werden mit Namen zitiert. Bei Ihrer Behörde ist das so, das finde ich gut. Laut §10 HmbTG sollen diese Informationen "leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein." Gemäß §14 Absatz 2 haben Sie die Einhaltung des HmbTGs zu überwachen. Ich verstehe das so, dass sie auch die Veröffentlichungspflicht gem. §3 zu überwachen haben. Wie viele Stellen in Ihrer Behörde sind mit der anlasslosen Kontrolle des HmbTG beschäftigt. Wie viele Stellen sind davon nicht besetzt. Wenn eine Stelle noch andere Aufgaben hat, interessiert mich welchen Anteil an der Stelle die anlasslose Kontrolle hat. BTW: Einen Stellenplan des Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit konnte ich nicht finden. Veröffentlichungsdatum des Organigramm steht im Transparenzportal: 26.06.2018, Im PDF steht dann wiederum: April 2022. Viele Grüße Sven Anders
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 249726 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249726/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre E-Mail vom 23.5.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Ak…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]- Wie viele Stellen sind für eine anlasslose Kontrolle des HmbTG vorgesehen [#249726]
Datum
31. Mai 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre E-Mail vom 23.5.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1315/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie möchten wissen, wie viele Stellen beim HmbBfDI mit der anlasslosen Kontrolle des HmbTG beschäftigt sind, wie viele Stellen davon nicht besetzt sind sowie welchen Anteil an der Stelle die anlasslose Kontrolle hat, wenn eine Stelle noch andere Aufgaben hat. Wie Sie dem Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit entnehmen können, ist für die Bearbeitung informationsfreiheitsrechtlicher Angelegenheiten (zu denen auch anlasslose Kontrollen zum HmbTG gehören) eine Vollzeitstelle vorgesehen (https://datenschutz-hamburg.de/assets..., S. 22ff.) Die Stelle ist besetzt. Ein fester Anteil für anlasslose Kontrollen ist nicht vorgesehen. Im Berichtszeitraum 2020/2021 haben keine anlasslosen Kontrollen stattgefunden. Vielen Dank für Ihren Hinweis, dass im Transparenzportal ein falsches Datum für das aktuelle Organigramm des HmbBfDI angezeigt wird. Diesen habe ich intern an die Kolleg*innen weitergegeben, die sich um die Veröffentlichungen kümmern. Mit freundlichen Grüßen