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Genauere Angaben zur Dauer von Wahlperioden des Landtags NRW

Anfrage an: Landtag NRW

die beim Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- von wann bis wann genau die bisherigen Legislaturperioden oder Wahlperioden dauerten und wann der jeweilige reguläre Ablauf der 17. und der 18. Wahlperiode ist oder voraussichtlich sein wird.

Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise durch Veröffentlichung oder Bereitstellung der begehrten Informationen im Internetauftritt der adressierten Stelle im Allgemeinen und im Besonderen auf den Internetseiten mit dem Rückblick auf alle Wahlperioden (URL: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/geschichte-des-landtags/ruckblick-auf-wahlperioden-1.html ) und auf einzelne Wahlperioden wie beispielsweise auf die 17. Wahlperiode (URL: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/geschichte-des-landtags/ruckblick-auf-wahlperioden-1/17wp.html ) sowie in Gestalt der nach Paragraph 12 IFG NRW veröffentlichungspflichtigen Informationen im Allgemeinen und im Besonderen auch in Gestalt von Verzeichnissen von Informationssammlungen wie etwa die vorgenannten Internetseiten unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der entsprechenden Fundstellen und Adressen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genauere Angaben zur Dauer von Wahlperioden des Landtags NRW [#249805]
Datum
24. Mai 2022 09:22
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die beim Landtag für das Land Nordrhein-Westfalen vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, - von wann bis wann genau die bisherigen Legislaturperioden oder Wahlperioden dauerten und wann der jeweilige reguläre Ablauf der 17. und der 18. Wahlperiode ist oder voraussichtlich sein wird. Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise durch Veröffentlichung oder Bereitstellung der begehrten Informationen im Internetauftritt der adressierten Stelle im Allgemeinen und im Besonderen auf den Internetseiten mit dem Rückblick auf alle Wahlperioden (URL: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/geschichte-des-landtags/ruckblick-auf-wahlperioden-1.html ) und auf einzelne Wahlperioden wie beispielsweise auf die 17. Wahlperiode (URL: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/geschichte-des-landtags/ruckblick-auf-wahlperioden-1/17wp.html ) sowie in Gestalt der nach Paragraph 12 IFG NRW veröffentlichungspflichtigen Informationen im Allgemeinen und im Besonderen auch in Gestalt von Verzeichnissen von Informationssammlungen wie etwa die vorgenannten Internetseiten unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der entsprechenden Fundstellen und Adressen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249805/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Ihre IFG-Anfrage vom 24.05.2022 Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anf…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 24.05.2022
Datum
25. Mai 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 24.05.2022 zu den Wahlperioden des Landtags Nordrhein-Westfalen samt ergänzender Anfrage vom 25.05.2022. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetzes NRW bitten Sie um Auskun…
Von
Landtag NRW
Betreff
Re: Genauere Angaben zur Dauer von Wahlperioden des Landtags NRW [#249805]
Datum
22. Juni 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetzes NRW bitten Sie um Auskunft zur Dauer der Wahlperioden des Landtags NRW. Hierzu kann ich Ihnen das Folgende mitteilen: Gemäß Artikel 34 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW) wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtags, mit dem Zusammentritt des neuen Landtags. Nach Artikel 36 LV NRW beginnt die Wahlperiode des neuen Landtags mit seinem ersten Zusammentritt. Diesen Vorschriften folgend begann die 17. Wahlperiode mit dem Zusammentritt des seinerzeit neu gewählten Landtags am 01.06.2017. Die 17. Wahlperiode endete mit dem Zusammentritt des Landtags der 18. Wahlperiode am 01.06.2022. Die 18. Wahlperiode wird mit dem Zusammentritt des Landtags der 19. Wahlperiode enden. Die oben genannten Artikel der Landesverfassung wurden während der 16. Wahlperiode geändert. Auf Grundlage der bis dahin geltenden Verfassungsnormen ergab sich die folgende Dauer der vorangehenden Wahlperioden: 10. Wahlperiode: 30.05.1985 bis 30.05.1990, 11. Wahlperiode: 31.05.1990 bis 31.05.1995, 12. Wahlperiode: 01.06.1995 bis 01.06.2000, 13. Wahlperiode: 02.06.2000 bis 02.06.2005, 14. Wahlperiode: 08.06.2005 bis 08.06.2010, 15. Wahlperiode: 09.06.2010 bis 14.03.2012, 16. Wahlperiode: 31.05.2012 bis 31.05.2017. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.