Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen der RWTH (z.B. Broschüren, Plakate/Poster, elektronische Dokumente, etc.), die von der RWTH im Rahmen oder zwecks der Teilnahme am DMT Mining Forum 2022 erarbeitet wurden;
- Policy-Papiere der RWTH zum Konzept "Green mining" / "Green mine" (deutsch: "Grüner Bergbau", "Grünes Bergwerk"), sofern nicht in den oben bezeichneten Unterlagen enthalten;
- Unterlagen, z.B. elektronische Kommunikation oder von DMT oder seinen Partnern an die RWTH übersandte Unterlagen, die folgende Statistik zur Teilnahme der RWTH am "DMT Mining Forum" beinhalten: "402 participants, 55 exhibitors, 65 presentations, 20 nations" [1]
- Unterlagen zu Reisekosten und sonstigen Teilnahmekosten (z.B. Kosten für "exhibition booth" und sonstiges Ausstellungsmaterial) im Rahmen der RWTH Teilnahme am DMT Mining Forum 2022.
Die in dieser Anfrage bezeichneten Unterlagen sollten am Institute for Advanced Mining Technologies (AMT), unter Leitung von Dr. Elisabeth Clausen, vorliegen.
[1]
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6934887500242989056/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Nik Völker,
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Anfragenr: 249904
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Nik Völker,
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