Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Eine Liste aller Thüringer Kommunen etc.pp, welche einen Genehmigungsantrag für eine Beteiligung an der "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" gestellt haben. Bitte fügen Sie das Datum der jeweiligen Anträge und das jeweilige Ergebnis hinzu. Sofern eine Ablehnung erfolgte bitte ich Sie um eine kurze Information zu den Ablehnungsgründen.

2.) Die "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" bietet als zentrale Dienstleistung die Umgehung des Wettbewerbs- und Ausschreibungsrechts an. Inwiefern setzen Sie deshalb bei den beteiligten Kommunen etc.pp eine vollumfassende Umsetzung des Thüringer Transparenzgesetzes bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit der KIV durch?

3.) Wie setzen Sie in diesem Zusammenhang selbst das Thüringer Transparenzgesetz um und wo kann ich sämtliche Informationen zum Thema "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" auf einem Transparenzportal des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921]
Datum
25. Mai 2022 22:26
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine Liste aller Thüringer Kommunen etc.pp, welche einen Genehmigungsantrag für eine Beteiligung an der "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" gestellt haben. Bitte fügen Sie das Datum der jeweiligen Anträge und das jeweilige Ergebnis hinzu. Sofern eine Ablehnung erfolgte bitte ich Sie um eine kurze Information zu den Ablehnungsgründen. 2.) Die "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" bietet als zentrale Dienstleistung die Umgehung des Wettbewerbs- und Ausschreibungsrechts an. Inwiefern setzen Sie deshalb bei den beteiligten Kommunen etc.pp eine vollumfassende Umsetzung des Thüringer Transparenzgesetzes bei allen Vorgängen im Zusammenhang mit der KIV durch? 3.) Wie setzen Sie in diesem Zusammenhang selbst das Thüringer Transparenzgesetz um und wo kann ich sämtliche Informationen zum Thema "KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH" auf einem Transparenzportal des Thüringer Landesverwaltungsamtes finden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], mit der anhängenden E-Mail vom 25. Mai 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen In…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22)
Datum
27. Mai 2022 07:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit der anhängenden E-Mail vom 25. Mai 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-04/22 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 16,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] ________________________________________________ THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT [geschwärzt] | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA [geschwärzt] | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar Tel.: +49 (361) 57 [geschwärzt] | Fax: +49 (361) 57 [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] www.thueringen.de · [geschwärzt] Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie im Internet unter www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung.
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung Ihrer E-Mail-Anfrage vom 25. Mai 2022 teile ich …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22)
Datum
20. Juni 2022 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach eingehender Prüfung Ihrer E-Mail-Anfrage vom 25. Mai 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Zu Punkt 1: Am 27. Mai 2020 wurde die KIV Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (nachfolgend „KIV“) zum kommunalen IT-Dienstleister für Thüringer Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise "umgegründet". Gesellschafter der KIV sind der Freistaat Thüringen, die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen. Den Thüringer Kommunen ist es möglich, sich ebenfalls an der KIV durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen als Mitgesellschafter zu beteiligen. Die Beteiligung an Unternehmen von Kommunen bedarf nach § 73 Abs. 1 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 240) ist Rechtsaufsichtbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte, daher liegen hier auch nur Informationen hinsichtlich entsprechender Genehmigungsanträge der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Für kreisangehörige Kommunen sind grundsätzlich die unteren Kommunalaufsichten bei den Landratsämtern zuständig, an die Sie sich insoweit wenden müssten. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, eine Liste der unter der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehenden Landkreise und kreisfreien Städte, die einen Genehmigungsantrag gestellt haben, zu erstellen und herauszugeben. Dies ist allerdings nach Mitteilung des zuständigen Fachreferats mit nicht nur unerheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Für die Zurverfügungstellung und Aufbereitung der von Ihnen gewünschten Unterlagen ist mit einem Zeitaufwand von etwa 3 Stunden zu rechnen. Kostenmäßig bedeutet dies im Einzelnen: Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung sind die Regelungen des § 15 ThürTG, des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Für die Gebührenbemessung gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ThürTG das Kostendeckungsprinzip (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürVwKostG). Der auf die Bearbeitung Ihres Antrags entfallende Verwaltungsaufwand, insbesondere der Personalaufwand, wird nach Zeitaufwand berechnet. Es wird ein Satz von 16,00 Euro je 15 min Bearbeitungszeit (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO) angesetzt. Bei der hier anzunehmenden Bearbeitungszeit von ca. 3 Stunden ergäbe sich ein Gebührenbetrag in Höhe von 192 Euro. Etwaige anfallende Auslagen wären gesondert zu berechnen. Zu Fragen 2 und 3: Bei den von Ihnen gewünschten Auskünften/Stellungnahmen handelt es sich nicht um amtliche Informationen i. S. d. ThürTG, zu denen ein Zugang gewährt werden kann. Nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTG sind amtliche Informationen amtlichen Zwecken dienende vorhandene Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entscheidendes Merkmal für die Einstufung als Information i. S. d. Gesetzes ist mithin die Verkörperung auf einem Daten- bzw. Informationsträger, egal welcher Art. Hieran fehlt es bei der reinen Wissensmitteilung bzw. sachlichen/rechtlichen Stellungnahme einer Behörde (vgl. zur entsprechenden Regelung des § 2 Nr. 1 IFG [des Bundes] die Kommentierung in Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, Rn. 25). Für diese Auslegung spricht auch die Regelung des Ausschlusses der Richtigkeitsgewähr in § 11 Abs. 3 ThürTG. Hiernach ist die informationspflichtige öffentliche Stelle nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der amtlichen Information zu prüfen. Diese Regelung ergäbe keinen Sinn, wenn unter den Begriff der Information auch die - von Ihnen begehrten - reinen (Wissens-) Auskunftserteilungen bzw. sachlichen/rechtlichen Stellungnahmen fielen. Für weitere Fragen zum Tätigkeitsumfang der KIV können Sie sich gern direkt an die KIV wenden. Im Übrigen verweise ich für weitere Informationen ergänzend auf folgende Internetseite des Freistaats Thüringen: https://verwaltung.thueringen.de/web/... Zum Thema „Transparenzportal“ weise ich auf folgende Internetseite des Freistaats Thüringen hin: https://verwaltung.thueringen.de/web/... Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat kein eigenes Transparenzportal, es ist auf seiner Internetseite (https://landesverwaltungsamt.thuering...) aber mit dem Thüringer Transparenzportal verlinkt. Nach alledem bitte ich Sie um Mitteilung bis einschließlich 1. Juli 2022, ob Sie Ihr Informationszugangsersuchen in vollem Umfang - unter Berücksichtigung der o. g. Kostenfolge - aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit anhängender E-Mail vom 20. Juni 2022 bat ich Sie um Mitteilung bis ei…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22)
Datum
7. Juli 2022 09:52
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit anhängender E-Mail vom 20. Juni 2022 bat ich Sie um Mitteilung bis einschließlich 1. Juli 2022, ob Sie Ihr Informationszugangsersuchen in vollem Umfang aufrechterhalten. Da Sie hierauf nicht reagiert haben, gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Ihre Anfrage ist damit erledigt, das Verfahren wird formlos eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass es sich auf meiner Seite und eine ehrenamtliche Täti…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
7. Juli 2022 12:59
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass es sich auf meiner Seite und eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, auf Ihrer aber um eine staatliche Pflichtaufgabe, wundern mich ein wenig Ihre kurzen Fristen. Mir weniger Zeit einzuräumen als sie für die erste Antwort benötigt haben wirkt willkürlich. Nachfragen beim TLfDI sind derzeit auf Grund einer hohen Arbeitslast auch nicht all zu schnell zu erhalten. Außerdem könnte ich die gleiche Anfrage ohnehin mehrfach stellen und jedes mal wieder dort weitermachen wo sie vorher zu früh abgebrochen haben. Ich bitte also um mehr Zeit, da Ihre Antworten und Ihre Auskunftsverweigerung doch eher unerwartet war. Schließlich sehen Verwaltungsgerichte staatlichen Stellen durchaus in der Pflicht deutlich mehr proaktiv zu unterstützen als Sie es bislang getan haben. Insbesondere eine Gebühr für eine einfache Anfrage, welche auf Grund des besonderen Umstandes, dass es sich bei der KIVs um kein Allerweltsthema handelt und somit nach Auskunft des TLfDI durchaus unter die staatliche proaktive Transparenz fallen dürfte, ist befremdlich. Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass es sich bei Ihnen ja schon um eine staatliche Kontrollinstanz handelt, man also deutlich mehr Transparenz von Ihnen als von den üblichen transparenzpflichtigen Stellen erwarten könnte. Die Anfrage wie sie selbst das Thüringer Transparenzgesetz umsetzen, u.a. am Beispiel meiner konkreten Anfrage nach der KIVs, war doch eine sehr konkrete Frage. Es scheint Sie mir Sie haben diese mit "Wir setzen eigentlich keinerlei Transparenz um" beantwortet, denn sonst hätten Sie mir ja Beispiele nennen können wie sie dies hier oder in anderen Fällen tun. Würden Sie dieser Interpretation Ihrer Antwort zustimmen? Ein Transparenzgesetz so auszulegen wie sie es beschrieben haben würde ja bedeuten, dass praktisch jede Anfrage durch Sie abgelehnt werden könnte, da Sie ihnen zu unkonkret wäre und sie sich nicht durch das einfache Zusenden einer bestehenden zu 100% passenden Information beantworten lassen würde. Vor dem Verwaltungsgericht Gera habe ich eine andere Erfahrung gemacht wie Verwaltungsrichterinnen dieses Gesetz auslegen. Sie haben umfangreiche Mitwirkungs- und Unterstützungsplichten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 20.…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
8. Juli 2022 08:55
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
informationszugangsersuchennachdemthringe.eml
51,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Bezugnahme auf meine E-Mail vom 20. Juni 2022 (beigefügt) bitte ich nunmehr um Mitteilung bis einschließlich 1. August 2022, ob Sie Ihr Informationszugangsersuchen in vollem Umfang - unter Berücksichtigung der in o. g. E-Mail beschriebenen Kostenfolge - aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich nach wie vor Ihre Kostenschätzung nicht nachvollziehen. Erstens st…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
8. Juli 2022 12:12
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich nach wie vor Ihre Kostenschätzung nicht nachvollziehen. Erstens stellt meine Anfrage m.E. eine Anfrage dar, welche ohnehin unter die von Ihnen zu realisierende staatliche Transparenz fallen würde. Zweitens würde mich interessieren wie Sie auf diese Aufwandsschätzung kommen. Eine einfache Suche in einem verschlagwortetem Dokumentenmanagementsystem dürfte wohl eher Sekunden und nicht Stunden dauern. Das Thüringer Transparenzgesetz ist ja nicht zu Finanzierung einer fehlenden oder mangelhaften Digitalisierung gedacht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Grundlagen der Aufwandsschätzung hatte …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
11. Juli 2022 10:05
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Grundlagen der Aufwandsschätzung hatte ich Ihnen in meiner E-Mail vom 20. Juni 2022 dargelegt. Unser Fachreferat hatte mir mitgeteilt, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Std. gerechnet werden könne. Unter Ansatz des in der E-Mail vom 20. Juni 2022 mitgeteilten Kostensatzes (16 Euro je 15 min) ergäbe sich damit - wie mitgeteilt - ein Gebührenbetrag in Höhe von 192 Euro. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Kostenschätzung handelt. Der letztlich festgesetzte Gebührenbetrag kann also durchaus hiervon abweichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der aktuellen Folge des Podcast des Thüringen CIOs Dr. Hartmut Schubert war von…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
31. Juli 2022 16:37
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der aktuellen Folge des Podcast des Thüringen CIOs Dr. Hartmut Schubert war von 150 Kommunen die Rede. Da es unwahrscheinlich ist, dass er oder sonst wer in der Verwaltung für diese Antwort >=3 Stunden gebraucht hat und Sie es bislang nicht darlegen konnten was an ihren internen Prozesse so ineffizient sein könnte um diese Aufwandsschätzung zu rechtfertigen, bitte ich Sie um die Übermittlung der Namen und Kontaktdaten der MitarbeiterInnen der von Ihnen angesprochenen Fachabteilung um dies direkt klären zu können. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine mögliche Strafanzeige wegen Vorteilsgewährung durch Intransparenz zu Gunsten der externen KIV Thüringen GmbH behalte ich mir vor. Mit angemessenen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249921/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüring…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
13. April 2023 16:00
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH“ vom 25.05.2022 (#249921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 289 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ihnen dürfte fernen aufgefallen sein, dass der Inhalt der Anfrage mittlerweile auch über andere Wege zu erhalten ist - auch wenn es dort ebenso analog, statt digital zu geht, da Amtsgerichte mit großen digitalen Daten ebenfalls überfordert sind. Demzufolge verändert sich der Charakter meine Anfrage auf die Metaebene. Bitte senden Sie mir also Informationen zu um zu verstehen warum Sie diese Anfrage weder in der gesetzlich gegebenen Zeit, noch mit minimalen digitalen Aufwänden beantworten konnten. Wie schauen hier die Prozesse aus die verhindern, dass man als Bürger seine Recht auf Informationszugang in der Praxis auch real wahrnehmen kann. Welche Prozesse müssten verändert werden? Welche technischen Mittel würden Sie hierfür benötigen? Da derzeit eine Evaluation des ThürTG durchgeführt wird, werden wir Ihre Antworten an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer anhängenden Anfrage vom 13. April 2023 verweise ich zunächst au…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
28. April 2023 08:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer anhängenden Anfrage vom 13. April 2023 verweise ich zunächst auf meine Antwort-E-Mail vom 20. Juni 2022. In der Folgezeit hatte ich Sie mehrfach um Mitteilung gebeten, ob Sie - unter Berücksichtigung der in der vorgenannten E-Mail vom 20. Juni 2022 dargelegten Kostenfolge - Ihr Informationszugangsersuchen in vollem Umfang aufrechterhalten. Mit E-Mail vom 8. Juli 2022 hatten Sie mitgeteilt, dass Sie unsere Kostenschätzung für die Erstellung der Liste (Punkt 1 der Anfrage vom 25. Mai 2022) nicht nachvollziehen können. Daraufhin hatte ich Ihnen die Grundlagen der Kostenschätzung noch einmal kurz mit E-Mail vom 11. Juli 2022 erläutert. Eine Reaktion hierauf Ihrerseits ist mir nicht bekannt. Ich bin daher davon ausgegangen, dass Sie Ihre Anfrage nicht weiter verfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> anknüpfend an meine anhängende E-Mail bitte ich um Mitteilung, ob wir di…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH [#249921] (Az. 140-1096-04/22) [#249921]
Datum
28. April 2023 09:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anknüpfend an meine anhängende E-Mail bitte ich um Mitteilung, ob wir die von Ihnen unter Punkt 1 Ihrer Anfrage vom 25. Mai 2022 erbetene Liste erstellen und Ihnen übersenden sollen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#249921] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Transpa…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#249921]
Datum
28. April 2023 11:31
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Transparenzgesetz & Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH“ (25.05.2022, #249921) zurück. Grund hierfür ist wie sich sicher wissen, dass eine vergleichbare Information mittlerweile auch auf anderen gesetzlichen Wege kostenlos zu erhalten ist. Die weiteren Fragen warum Sie diese Anfrage nicht mit digitalen Hilfsmitteln in Sekunden beantworten können scheinen Sie ja ohnehin nicht beantworten zu wollen oder zu können. Wir werden dies zu unserer Negativliste im Rahmen der aktuellen Evaluation des Thüringer Transparenzgesetzes und unserer Forderung nach mehr personalrechtlichen Sanktionen hinzufügen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>