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Veröffentlichungspflichtige Informationen des KBK und besondere Zuständigkeiten im KBK

die bei der adressierten Stelle, dem Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (KBK AöR), vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,

- wo die nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen zu finden sind und zwar im Einzelnen
-- die Geschäftsverteilungspläne,
-- die Organigramme und
-- die Aktenpläne sowie
-- die Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW,

- welche Informationssammlungen im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW bei der adressierten Stelle vorhanden sind und

- zu welchen dieser Informationssammlungen Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW von der adressierten Stelle geführt werden,

- welche der Stellen innerhalb des Geschäftsbereichs und der Organisation der adressierten Stelle zuständig sind für
-- die Angelegenheiten der Informationsfreiheit,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Arbeitsschutzbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Behindertenbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von behördlichen Datenschutzbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle nach dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) und nach dem Geldwäschegesetz (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz),
-- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle oder ihrer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlichen im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO),
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von den für die inhaltlich-redaktionell gestalteten Teile der Medienangebote der adressierten Stelle Verantwortlichen im Sinne von Paragraph 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag (MStV),
-- das Qualitätsmanagent der adressierten Stelle und die von der adressierten Stelle eingeführten Qualitätsmanagementsysteme,
-- die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Einwohnerinnen und Einwohnern und von Abgabepflichtigen an Planungsprozessen der adressierten Stelle,
-- die verwaltungsseitige Begleitung und Unterstützung der Beratungen der Organe und Gremien der adressierten Stelle und deren Außendarstellung.

Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise im Internetauftritt der adressierten Stelle im Allgemeinen und im Besonderen in Gestalt der nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen und in Gestalt der die begehrten Informationen beinhaltenden Ergänzungen der unter Umständen bereits ohne diese Informationen veröffentlichten Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der adressierten Stelle und ihrer Behörde unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der betreffenden Fundstellen und Links zu den begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalbetrieb Krefeld AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungspflichtige Informationen des KBK und besondere Zuständigkeiten im KBK [#249952]
Datum
26. Mai 2022 15:17
An
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die bei der adressierten Stelle, dem Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (KBK AöR), vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben, - wo die nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen zu finden sind und zwar im Einzelnen -- die Geschäftsverteilungspläne, -- die Organigramme und -- die Aktenpläne sowie -- die Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW, - welche Informationssammlungen im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW bei der adressierten Stelle vorhanden sind und - zu welchen dieser Informationssammlungen Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW von der adressierten Stelle geführt werden, - welche der Stellen innerhalb des Geschäftsbereichs und der Organisation der adressierten Stelle zuständig sind für -- die Angelegenheiten der Informationsfreiheit, -- die Wahrnehmung der Aufgaben von Arbeitsschutzbeauftragten, -- die Wahrnehmung der Aufgaben von Behindertenbeauftragten, -- die Wahrnehmung der Aufgaben von behördlichen Datenschutzbeauftragten, -- die Wahrnehmung der Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten, -- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle nach dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) und nach dem Geldwäschegesetz (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz), -- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle oder ihrer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlichen im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), -- die Wahrnehmung der Aufgaben von den für die inhaltlich-redaktionell gestalteten Teile der Medienangebote der adressierten Stelle Verantwortlichen im Sinne von Paragraph 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag (MStV), -- das Qualitätsmanagent der adressierten Stelle und die von der adressierten Stelle eingeführten Qualitätsmanagementsysteme, -- die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Einwohnerinnen und Einwohnern und von Abgabepflichtigen an Planungsprozessen der adressierten Stelle, -- die verwaltungsseitige Begleitung und Unterstützung der Beratungen der Organe und Gremien der adressierten Stelle und deren Außendarstellung. Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise im Internetauftritt der adressierten Stelle im Allgemeinen und im Besonderen in Gestalt der nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen und in Gestalt der die begehrten Informationen beinhaltenden Ergänzungen der unter Umständen bereits ohne diese Informationen veröffentlichten Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der adressierten Stelle und ihrer Behörde unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der betreffenden Fundstellen und Links zu den begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 249952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249952/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ihr Antrag nach dem IFG NRW v. 26.05.2022 Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie die Beantwortung I…
Von
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW v. 26.05.2022
Datum
21. Juni 2022 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> anbei erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrags vom 26.05.2022. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.