Veröffentlichungspflichtige Informationen des KBK und besondere Zuständigkeiten im KBK
die bei der adressierten Stelle, dem Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (KBK AöR), vorhandenen Informationen, die Auskunft darüber geben,
- wo die nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen zu finden sind und zwar im Einzelnen
-- die Geschäftsverteilungspläne,
-- die Organigramme und
-- die Aktenpläne sowie
-- die Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW,
- welche Informationssammlungen im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW bei der adressierten Stelle vorhanden sind und
- zu welchen dieser Informationssammlungen Verzeichnisse im Sinne von Paragraph 12 Satz 2 IFG NRW von der adressierten Stelle geführt werden,
- welche der Stellen innerhalb des Geschäftsbereichs und der Organisation der adressierten Stelle zuständig sind für
-- die Angelegenheiten der Informationsfreiheit,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Arbeitsschutzbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Behindertenbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von behördlichen Datenschutzbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten,
-- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle nach dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) und nach dem Geldwäschegesetz (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz),
-- die Wahrnehmung der Aufgaben der adressierten Stelle oder ihrer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortlichen im Sinne der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO),
-- die Wahrnehmung der Aufgaben von den für die inhaltlich-redaktionell gestalteten Teile der Medienangebote der adressierten Stelle Verantwortlichen im Sinne von Paragraph 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag (MStV),
-- das Qualitätsmanagent der adressierten Stelle und die von der adressierten Stelle eingeführten Qualitätsmanagementsysteme,
-- die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Einwohnerinnen und Einwohnern und von Abgabepflichtigen an Planungsprozessen der adressierten Stelle,
-- die verwaltungsseitige Begleitung und Unterstützung der Beratungen der Organe und Gremien der adressierten Stelle und deren Außendarstellung.
Die begehrten Informationen sollen elektronisch und in ausdruckbarer Form allgemein zugänglich gemacht werden und zwar vorzugsweise im Internetauftritt der adressierten Stelle im Allgemeinen und im Besonderen in Gestalt der nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen Informationen und in Gestalt der die begehrten Informationen beinhaltenden Ergänzungen der unter Umständen bereits ohne diese Informationen veröffentlichten Geschäftsverteilungspläne, Organigramme, Aktenpläne und Verzeichnisse der adressierten Stelle und ihrer Behörde unter textlicher oder schriftlicher Mitteilung der betreffenden Fundstellen und Links zu den begehrten Informationen an den IFG-Antragsteller per E-Mail oder über die Plattform von FragDenStaat.de.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Mai 2022
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29. Juni 2022
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