Information zur regelmäßigen Prüfung der Staatenliste

Wann wurde zuletzt eine Prüfung der Staatenliste vorgenommen und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt diese Prüfung? Was wurde bei der letzten Prüfung bezüglich des Sudans festgestellt?

Ich wüsste auch gerne, inwiefern hat sich der Sudan so aggressiv gegenüber Deutschland verhalten, dass er in die Staatenliste aufgenommen wurde und warum befindet sich das Land auf der Liste, obwohl die USA den Sudan seit 2017 aus der Liste der State Sponsors of Terrorism herausgenommen haben und obwohl der Bundestag am 13.02.2020 die Wieder­aufnahme der Zusammen­arbeit mit dem Sudan beschlossen hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Mutaz Talab
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wurde zuletz…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Mutaz Talab
Betreff
Information zur regelmäßigen Prüfung der Staatenliste [#249967]
Datum
27. Mai 2022 02:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wurde zuletzt eine Prüfung der Staatenliste vorgenommen und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt diese Prüfung? Was wurde bei der letzten Prüfung bezüglich des Sudans festgestellt? Ich wüsste auch gerne, inwiefern hat sich der Sudan so aggressiv gegenüber Deutschland verhalten, dass er in die Staatenliste aufgenommen wurde und warum befindet sich das Land auf der Liste, obwohl die USA den Sudan seit 2017 aus der Liste der State Sponsors of Terrorism herausgenommen haben und obwohl der Bundestag am 13.02.2020 die Wieder­aufnahme der Zusammen­arbeit mit dem Sudan beschlossen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab Anfragenr: 249967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249967/
Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3459 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nich…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Information zur regelmäßigen Prüfung der Staatenliste [#249967] (#3459)
Datum
31. Mai 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3459 Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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Mutaz Talab
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anschrift ist: Niehler Str. 218, 50733 Köl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Mutaz Talab
Betreff
AW: Information zur regelmäßigen Prüfung der Staatenliste [#249967] (#3459) [#249967]
Datum
31. Mai 2022 11:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Meine Anschrift ist: Niehler Str. 218, 50733 Köln. Mit freundlichen Grüßen Mutaz Talab Anfragenr: 249967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249967/