EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücksverkauf

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Webseite der Behörde für Wirtschaft und Innovation ist zu lesen, dass die Bereitstellung von Grundstücken zu Sonderkonditionen als staatliche Beihilfe zu betrachten ist.

https://www.hamburg.de/wirtschaft/eu-beihilferecht/

Weiter heißt es: „Für Vorhaben der Stadt Hamburg prüft die Wirtschaftsbehörde, Referat Europäische Union, die beihilferechtliche Zulässigkeit staatlicher Förderung. Behörden können sich von der Wirtschaftsbehörde beraten lassen.“

Im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft wurde unlängst diskutiert, ob die EU-Kommission die Vergabe des Grundstücks für den Elbtower beihilferechtlich prüfen muss.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Schlagabtausch-ueber-Elbtower-im-Haushaltsausschuss,elbtower174.html

Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt erklärte im Ausschuss: „Unsere Juristen haben festgestellt, dass keine illegale Beihilfe vorliegt.“

Hiermit beantrage ich Zugang zu den Dokumenten, die im Rahmen der beihilferechtlichen Beratung zum Elbtower-Geschäft zwischen der Wirtschaftsbehörde und der Stadtentwicklungsbehörde ausgetauscht wurden und aus denen hervorgeht, dass die Juristen der Wirtschaftsbehörde bestätigt haben, dass der geplante Grundstücksverkauf im Einklang mit dem EU-Beihilferecht erfolgt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Peter Schönberger
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite der Beh…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücksverkauf [#250045]
Datum
28. Mai 2022 07:34
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Webseite der Behörde für Wirtschaft und Innovation ist zu lesen, dass die Bereitstellung von Grundstücken zu Sonderkonditionen als staatliche Beihilfe zu betrachten ist. https://www.hamburg.de/wirtschaft/eu-beihilferecht/ Weiter heißt es: „Für Vorhaben der Stadt Hamburg prüft die Wirtschaftsbehörde, Referat Europäische Union, die beihilferechtliche Zulässigkeit staatlicher Förderung. Behörden können sich von der Wirtschaftsbehörde beraten lassen.“ Im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft wurde unlängst diskutiert, ob die EU-Kommission die Vergabe des Grundstücks für den Elbtower beihilferechtlich prüfen muss. https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Schlagabtausch-ueber-Elbtower-im-Haushaltsausschuss,elbtower174.html Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt erklärte im Ausschuss: „Unsere Juristen haben festgestellt, dass keine illegale Beihilfe vorliegt.“ Hiermit beantrage ich Zugang zu den Dokumenten, die im Rahmen der beihilferechtlichen Beratung zum Elbtower-Geschäft zwischen der Wirtschaftsbehörde und der Stadtentwicklungsbehörde ausgetauscht wurden und aus denen hervorgeht, dass die Juristen der Wirtschaftsbehörde bestätigt haben, dass der geplante Grundstücksverkauf im Einklang mit dem EU-Beihilferecht erfolgt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger Anfragenr: 250045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250045/ Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr Antrag #250045 "EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücks…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung HmbTG-Antrag- EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücksverkauf [#250045]
Datum
1. Juni 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr Antrag #250045 "EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücksverkauf " nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 30.05.2022 zugegangen. Es wird aktuell geprüft, ob hier im Hause Dokumente/ Informationen zu dem von Ihnen angefragten Thema vorhanden sind. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, werden für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, voraussichtlich Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen. Hiermit erklären Sie sich durch Ihre Antragstellung einverstanden. Sollten Sie mit einer möglichen Gebührenerhebung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag noch zurück zu ziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle zeitnah über Ihre Antragsrücknahme. Ansonsten gehen wir mit Ihrem Antrag auch von Ihrem Einverständnis hinsichtlich einer möglichen Gebührenerhebung aus. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, war inhaltlich in keiner Weise mi…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Abschließende Antwort zum HmbTG-Antrag- EU-beihilferechtliche Beratung beim Elbtower-Grundstücksverkauf [#250045]
Datum
8. Juni 2022 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schönberger, die Behörde für Wirtschaft und Innovation, BWI, war inhaltlich in keiner Weise mit dem Vorgang „EU-beihilferechtliche Beratung Grundstücksverkauf Elbtower“ befasst und verfügt daher über keine Dokumente/Informationen. Die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) entscheidet selbst, ob sie die BWI in solchen Vorhaben beteiligen möchte oder nicht. Die BWI wurde hier nicht beteiligt, es gab daher weder einen Austausch von Dokumenten noch eine rechtliche Beratung/ Prüfung durch die BWI. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen