Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises

In Rahmen der Online Klausuren wurden zur Identifizierung der Prüflingen, von diesen verlangt den Personalausweise meist ungeschwärzt durch eine Webcam ablichten zu lassen.

Nach welcher Rechtsgrundlage wurden die unmarkierten Ablichtungen der Personalausweise verlangt?

Falls eine Rechtsgrundlage besteht:
Nach welcher Rechtsgrundlage wird die Übertragen diese Ablichtungen über Zoom erzwungen?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage ist zu genau wodurch eine Rechtliche Beurteilung nötig sein könnte, was als Ablehnung Grund genommen wird.

Abänderung der Abnfrage:

bitte senden Sie mir alle Dokumente, die sich mit den Folgendes beschäftigen zu:
-Erhebung von biometrischen Daten von Prüflingen
-Weitergabe von biometrischen Daten von Prüflingen an Unterauftragnehmer der TU Dortmund
-Anfertigung von Ablichtungen des Personalausweises der Prüflinge
-Weitergabe von Ablichtungen des Personalausweises der Prüflinge an Unterauftragnehmer der TU Dortmund

Antwort:
Die genannten personenbezogenen Daten werden von der TU Dortmund nicht erhoben, aus diesem Grund liegen uns keine Dokumente diesbezüglich vor.

Info:
Die TU Dortmund schieb am 22.Juni:
Identitätskontrolle bei Online-Klausuren: Auf dem Personalausweis dürfen Angaben abgeklebt werden (bis auf Name und Bild). Es erfolgt eine Sichtkontrolle per Videokamera, keine Datenspeicherung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    5. November 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
28. Mai 2022 13:23
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Rahmen der Online Klausuren wurden zur Identifizierung der Prüflingen, von diesen verlangt den Personalausweise meist ungeschwärzt durch eine Webcam ablichten zu lassen. Nach welcher Rechtsgrundlage wurden die unmarkierten Ablichtungen der Personalausweise verlangt? Falls eine Rechtsgrundlage besteht: Nach welcher Rechtsgrundlage wird die Übertragen diese Ablichtungen über Zoom erzwungen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250062/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> wie Sie auf der Webseite der TU Dortmund nachlesen können, gibt es eine a…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
22. Juni 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie Sie auf der Webseite der TU Dortmund nachlesen können, gibt es eine anderslautende Empfehlung für die Identitätskontrolle bei Online-Klausuren: Auf dem Personalausweis dürfen Angaben abgeklebt werden (bis auf Name und Bild). Es erfolgt eine Sichtkontrolle per Videokamera, keine Datenspeicherung. https://corona.tu-dortmund.de/corona-... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt, diese wurde noch nicht genannt, weshalb…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
22. Juni 2022 21:57
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt, diese wurde noch nicht genannt, weshalb ich noch immer auf eine Antwort warte. Es ist schön, dass das die Möglichkeit zu Schwärzung auf irgendeiner Seite steht. Ich weise Sie darauf hin, dass "Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen"(Quelle1), dies ist leider nicht erfolgt(Quelle2). Trotz Schwärzung würde dennoch das biometrische Foto übrigbeleiben. Quelle1 Website Bundesministerium des inneren und für Heimat https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/ausweiskopien/ausweiskopien-node.html Quelle2 Auszug aus "Leitfaden zu digitalen Klausuren für Studierende": Identitätskontrolle: Die Aufsichtsperson wird alle Teilnehmenden in einzelne Breakout-Sessions einteilen. Sie befinden sich dann alleine in einem Breakout Room. Die Aufsichtsperson wird dann in Ihren Breakout Room eintreten, um die Identitätskontrolle durchzuführen. Halten Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) bereit, der Studierendenausweis reicht nicht! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250062/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablicht…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
1. Juli 2022 00:31
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises“ vom 28.05.2022 (#250062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Ich bin ab Montag, den 18. Juli wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertretung…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Automatische Antwort: WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
1. Juli 2022 00:32
Status
Warte auf Antwort
Ich bin ab Montag, den 18. Juli wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertretung [geschwärzt] oder an [geschwärzt] im Sekretariat. Beste Grüße, [geschwärzt] https://www.tu-dortmund.de/presse/pressestelle/ I am out of office until 18 July. Please contact my colleague [geschwärzt] or the secretary's office in case of urgency. Best regards, [geschwärzt] https://www.tu-dortmund.de/en/press-and-public-relations/press-office/ [geschwärzt], [geschwärzt] Unbeschadet der Korrespondenz per E-Mail, sind unsere Erklärungen ausschließlich final rechtsverbindlich, wenn sie in herkömmlicher Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) oder durch Übermittlung eines solchen Schriftstücks per Telefax erfolgen. [geschwärzt] Without prejudice of e-mail correspondence, our statements are only legally binding when they are made in the conventional written form (with personal signature) or when such documents are sent by fax.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablicht…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
5. Juli 2022 10:51
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises“ vom 28.05.2022 (#250062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile neue Informationen erhalten die meine meine Informationsfrei…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Frag den Staat: Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
11. Juli 2022 12:08
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mittlerweile neue Informationen erhalten die meine meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises“ vom 28.05.2022 (#250062) betreffen. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mir würde schon die einfache Nennung des Gesetztes reichen, diese liegt anscheint der TU Dortmund und der Hochschulleitung vor (Quelle 2). --- Durch die Informationen (Quelle 1 und Personalausweisgesetz) kommen Zweifel auf, dass anders wie von der TU Dortmund behauptet(Quelle 2 und Quelle 3) es keine Rechtsgrundlage für die erzwungen Ablichtungen des Personalausweis und deren Weitergabe an dritte gibt. Dazu kommt das die Tu Dortmund dies die Verwendung von Zoom für sensible Daten(z.B. Ablichtung des Personalausweis) selbst verbietet (Quelle 4). Da für die Übertragung der Daten TLS verwendet wird(Quelle 4), was bedeutet die Ablichtungen sind nicht aufscheinend geschützt . Diese unzureichend geschützten Ablichtungen werden auch außerhalb der EU verarbeitet(Quelle 5). Hierbei werden die Ablichtungen wiederum an Unterauftragnehmer von Zoom weitergeleitet(Quelle 6). Anscheinend besteht überhaupt keine Notwendigkeit für eine elektronische Identifikation, da die TU Dortmund die Prüfer ermächtigt hat diese willkürlich nach eigenem Ermessen durchzuführen(Quelle 2). Demnach stellt die elektronische Identifikation der TU Dortmund durch Sichtkontrolle per Videokamera über Zoom eine Ordnungswidrigkeit gemäß §32 Absatz 1 Personalausweisgesetz. Dazu kommt bei das die Erhebung der Ablichtung unter Zwang und durch Drohung mit einem empfindlichen Übel(Ausschuss & nicht bestehen der Prüfung), welches auch durchgeführt wird. Was vermutlich eine Nötigung gemäß §240 Strafgesetzbuch ist. Vermutlich stellt dies auch ein Datenschutzverstoß und Datenschutzpanne mit hohen Risiko für die Nutzer dar. --- Falls dies der Fall ist brauche ich die Antwort auf meinen Antrag ebenfalls final rechtsverbindlich in herkömmlicher Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) . Quellen: Quelle 1, Email des Bundesministerium des Innern und für Heimat: --- Sofern das Ausweisdokument im Original vorgelegt wird und die Identifizierung erfolgte (§ 20 Absatz 1 Personalausweisgesetz), genügt in vielen Fällen die Anfertigung eines entsprechenden Vermerks, zum Beispiel "Personalausweis / Reisepass hat vorgelegen". Eine zusätzliche Kopie des Ausweises ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhabern steht es jedoch frei, Kopien ihres Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Nur Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber dürfen Kopien ihrer Ausweise weitergeben. Mit Zustimmung der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers kann auch eine andere Person eine Ausweiskopie anfertigen. Die Weitergabe der Ausweiskopie durch die andere Person an Dritte ist nicht zulässig. Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber sind auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Schwärzung hinzuweisen. ---- Quelle 2, https://corona.tu-dortmund.de/corona-... , Stand 11.07.2022: --- Was ist bei der Identitätsfeststellung zu beachten? (aktuell seit 15. Februar 2021) Die Lehrperson darf von den Studierenden verlangen, ein Ausweisdokument ( Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis) in die Kamera zu halten. Bei Prüfungen mit mehreren Teilnehmenden, z.B. digitalen Klausuren oder anderen Gruppenprüfungen, muss bei der Identitätsfeststellung darauf geachtet werden, dass sie einzeln in einem geschützten Bereich der Videokonferenz erfolgt, beispielsweise in einem Breakout-Room. So wird vermieden, dass die übrigen Teilnehmenden persönliche Daten aus Dokumenten wie dem Personalausweis sehen können. ... . Auf dem Ausweisdokument dürfen alle Angaben abgeklebt werden außer Vor- und Nachname sowie das Foto. ... Die Lehrenden können auch beschließen, dass die Identitätsprüfung über die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung erfolgt, in der die Studierenden versichern, dass sie rechtmäßig an der Prüfung teilnehmen, sie eigenständig bearbeiten und prüfungsfähig sind. --- Quelle 3, https://corona.tu-dortmund.de/corona-... , Stand 11.07.2022: --- Darf eine Klausuraufsicht per Videokonferenz erfolgen? (aktuell seit 15. Februar 2021) Ja, das ist rechtlich zulässig und datenschutzseitig statthaft. Die Lehrperson darf Studierende per Video beaufsichtigen und sich vor der Prüfung auch einmal ihren Raum zeigen lassen. Die Beobachtung ist nur aus einer Perspektive (also nicht mehr als einer Kamera) zulässig. Über die Breakout-Funktion in Zoom kann auch die Identitätsfeststellung erfolgen. ... --- Quelle 4, Nutzungsbedingungen ZOOM_ITMC_2020_06_11.pdf , Stand 11.07.2022: --- 1.3 Vertraulichkeit / Schutzbedarf Bei der Nutzung von Zoom findet keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung im eigentlichen Sinn statt, d.h., die Verschlüsselung erfolgt nicht durchgehend, aber Zoom bietet eine TLS-basierte Transportverschlüsselung für Webmeetings. Für den Austausch von sensiblen Informationen und Daten mit einem hohen Schutzbedarf, oder die streng vertraulich sind, darf Zoom nicht verwendet werden. Es sind sichere Services oder geschützte Fileserver zu nutzen. Neben Zoom stehen Webconferencing Dienste wie DFNConf oder Zoom on Premise zu Verfügung. --- Quelle 5, https://service.tu-dortmund.de/docume... , Stand 11.07.2022: --- Empfänger von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden wie oben beschrieben verarbeitet und hierzu an Zoom übermittelt. Dies ist zwingend notwendig, da Zoom seine Leistung für die Universität als „Software-as-a-Service“, also als technische Dienstleistung auf eigenen Servern erbringt. Zoom ist dabei als Auftragsverarbeiter der Universität tätig, d.h. Zoom ist durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet, personenbezogene Daten nur für die Zwecke der Universität und nicht für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Diese Auftragsverarbeitung geht der teilweise weiter gefassten Privacy Policy von Zoom vor. Hierbei werden personenbezogene Daten auch an Server mit Standorten außerhalb der EU übermittelt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Drittlandübermittlung. Diese ist zulässig, weil Zoom sich teilweise auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission stützen kann („Privacy Shield“) und im Übrigen mit der Universität sogenannte Standardvertragsklauseln abgeschlossen hat, die nach der DSGVO diese Drittlandübermittlung legitimieren. --- Quelle 6, https://service.tu-dortmund.de/docume... , Stand 11.07.2022: --- Zoom setzt bei der Erbringung des Dienstes seinerseits Unterauftragnehmer ein. Bei deren Einsatz gilt dasselbe Datenschutzniveau, wie das mit Zoom vertraglich vereinbarte und gemäß den Vorschriften der DSGVO verlangte. Die aktuelle Liste von Unterauftragnehmern finden Sie hier: https://zoom.us/subprocessors. --- Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises“ [#250062]
Datum
14. Juli 2022 09:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250062/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Rechtsgrundlage für die Ablichtung und Weitergabe der Personalausweise nicht beantwortet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250062.pdf Anfragenr: 250062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250062/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe in der einfache Nennung der Rechtsgrundlage(z.B. das angewandte Gesetzes)…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
22. Juli 2022 12:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe in der einfache Nennung der Rechtsgrundlage(z.B. das angewandte Gesetzes) nicht als eine "rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen". Ich wäre bereit meine Anfrage auf die Nennung der Rechtsgrundlage einzuschränken, zu mal dies eigentlich mit einer Belehrung hätte erfolgen müssen. Die einzige Information die TU Dortmund für die erzwungene Verarbeitung und Weiterleitung der Personalausweise Daten an Zoom und weiter Unterauftragnehmer ist folgende: "Darf eine Klausuraufsicht per Videokonferenz erfolgen? (aktuell seit 15. Februar 2021) Ja, das ist rechtlich zulässig und datenschutzseitig statthaft." (https://corona.tu-dortmund.de/corona-regelungen/digitale-pruefungen/) "§ 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt jedoch den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen." Im Fall, dass hiermit gemeint ist der TU Dortmund liegt keine Rechtsgrundlage vor, würde mir nur eine Bestätigung reichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250062/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablicht…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
26. September 2022 00:41
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises“ vom 28.05.2022 (#250062) wird nach absprachen mit dem LDI wie folgt Abgeändert: bitte senden Sie mir alle Dokumente, die sich mit den Folgendes beschäftigen zu: -Erhebung von biometrischen Daten von Prüflingen -Weitergabe von biometrischen Daten von Prüflingen an Unterauftragnehmer der TU Dortmund -Anfertigung von Ablichtungen des Personalausweises der Prüflinge -Weitergabe von Ablichtungen des Personalausweises der Prüflinge an Unterauftragnehmer der TU Dortmund Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Technische Universität Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> die genannten personenbezogenen Daten werden von der TU Dortmund nicht er…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
5. Oktober 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die genannten personenbezogenen Daten werden von der TU Dortmund nicht erhoben. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Sie nicht um eine Beurteilung oder sonstiges gebeten, sondern nur um die …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
8. Oktober 2022 16:21
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Sie nicht um eine Beurteilung oder sonstiges gebeten, sondern nur um die angefragten Dokumente gebeten. Ihrer Antwort widersprecht der von [geschwärzt] gesendeten Mail vom 22.06.22 und in den ausgehändigten Dokumente der Prüfern der TU Dortmund. Ich würde nun ihre Antwort so verstehen das die Tu Dortmund keine Dokumente bezüglich meiner Anfrage besitzt. Damit ich meine Anfrage Abschließen kann benötige ich eine Bestätigung von ihnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 250062 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Technische Universität Dortmund
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mit E-Mail vom 05.10.2022 mitgeteilt, werden die von Ihnen g…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
19. Oktober 2022 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mit E-Mail vom 05.10.2022 mitgeteilt, werden die von Ihnen genannten personenbezogenen Daten von der TU Dortmund nicht erhoben. Aus diesem Grund liegen uns keine Dokumente diesbezüglich vor. Beste Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich werde nun die Anfrage Abschließen. Ich weiße sie nur noch darauf hin das die …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-5007/22 Online Klausuren - Rechtsgrundlage für Ablichten des Personalausweises [#250062]
Datum
19. Oktober 2022 19:44
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich werde nun die Anfrage Abschließen. Ich weiße sie nur noch darauf hin das die TU Dortmund bei vielen Onlineklausen Ablichtungen oder wie Sie es nennen "Sichtkontrollen des Personalausweises" durchgeführt hat. Es wurden hier bei expliziert das Personalausweisfoto, welches ein biometrische Passbild ist folglich besonders schützenswerte personenbezogenen Daten, verlangt und an Unterauftragnehmer der Tu Dortmund(z.B Zoom) weitergegeben. Da die TU Dortmund anscheinend keine Dokumente für Schutzmaßmassnahmen oder Berechtigungen hierfür haben, sehen ich kritisch . Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250062/