Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer eMail vom 13.06.2022 teilen Sie mir mit, dass Ihnen keine amtlichen Informationen zum Sachstand des Regierungsvorhabens zum Thema "Recht auf Homeoffice" bekannt sind. Aus diesem Grund lehnten Sie meine Anfrage ab mit der Begründung: "Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Information beschränkt."
Hier muss ein Missverständnis vorliegen, da der von mir zitierte und von Ihnen als Ablehnungsgrund angeführte Satz im gesamten IFG nicht vorkommt. Er findet sich weder im §1 noch in einem der weiteren Paragraphen bis §15. Fraglich wäre hier also ob wir uns auf nicht aktuelle Versionen des IFG beziehen. Die von mir verwendete Version können Sie unter
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html nachlesen.
Nach der mir vorliegenden Version des IFG und meiner Lesart wäre es also durchaus im Sinne des IFG möglich die angeforderten Informationen zu erfragen. Ausgeschlossen wäre dies lediglich wenn Ihre Behörde nicht die zuständige Behörde wäre.
Da jedoch der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in den öffentlich rechtlichen Medien speziell in der Nachrichtensendung "Tagesschau" geäußert hat, das Recht auf Homeoffice sei ihm ein wichtiges und dringendes Anliegen, muss es gewichtige Gründe geben, weshalb dieses Regierungsvorhaben noch nicht umgesetzt wurde.
Da der Bundesminister für Arbeit und Soziales letztlich Ihrer Behörde vorsteht, scheinen Sie also aus meiner Sicht auf jeden Fall die zuständige Behörde im Speziellen sogar das zuständige Ministerium zu sein. Da weiterhin im IFG entgegen Ihrer Behauptung keine Notwendigkeit des Vorliegens der angefragten Informationen besteht, könnten Sie die angefragten Informationen also auch einfach beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, erfragen.
Daher möchte ich Sie bitten, den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, nach den Stand des Regierungsvorhabens "Recht auf Homeoffice" zu befragen und mir anschließend die erhaltenen Informationen zukommen zu lassen.
Bezugnehmend auf $9 Absatz 2 des IFG möchte ich Sie ebenfalls bitten mir einen Zeitpunkt mitzuteilen ab dem mir der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden kann.
Sollte Ihnen eine Befragung des Ministers nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten meine Anfrage direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, weiterzuleiten.
Hochachtungsvoll
Anfragenr: 250203
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