Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Homeoffice“

Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Homeoffice (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren.

Welche konkreten Probleme gibt es bei der Umsetzung bzw. Einführung des Rechtes auf Homeoffice in den IT Bereichen der Behörden?

Warum konnte in diesen Bereichen nicht nach dem Auslaufen der pandemischen Lage ein solches Recht eingeführt werden?

Ergebnis der Anfrage

[13.06.2022] Aktuell wurde die Anfrage abgelehnt mit der Begründung es würden nach IFG nur amtliche Informationen freigegeben werden und amtliche Informationen würden aktuell nicht vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, die de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Homeoffice“ [#250203]
Datum
30. Mai 2022 22:06
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Recht auf Homeoffice (siehe Koalitionsvertrag), dokumentieren. Welche konkreten Probleme gibt es bei der Umsetzung bzw. Einführung des Rechtes auf Homeoffice in den IT Bereichen der Behörden? Warum konnte in diesen Bereichen nicht nach dem Auslaufen der pandemischen Lage ein solches Recht eingeführt werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre E-Ma…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022
Datum
13. Juni 2022 14:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 bzgl. des Zugangs zu amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 [#250203] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer eMail vom 13.06.2022 teilen S…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 [#250203]
Datum
14. Juni 2022 23:19
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer eMail vom 13.06.2022 teilen Sie mir mit, dass Ihnen keine amtlichen Informationen zum Sachstand des Regierungsvorhabens zum Thema "Recht auf Homeoffice" bekannt sind. Aus diesem Grund lehnten Sie meine Anfrage ab mit der Begründung: "Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Information beschränkt." Hier muss ein Missverständnis vorliegen, da der von mir zitierte und von Ihnen als Ablehnungsgrund angeführte Satz im gesamten IFG nicht vorkommt. Er findet sich weder im §1 noch in einem der weiteren Paragraphen bis §15. Fraglich wäre hier also ob wir uns auf nicht aktuelle Versionen des IFG beziehen. Die von mir verwendete Version können Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html nachlesen. Nach der mir vorliegenden Version des IFG und meiner Lesart wäre es also durchaus im Sinne des IFG möglich die angeforderten Informationen zu erfragen. Ausgeschlossen wäre dies lediglich wenn Ihre Behörde nicht die zuständige Behörde wäre. Da jedoch der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, in den öffentlich rechtlichen Medien speziell in der Nachrichtensendung "Tagesschau" geäußert hat, das Recht auf Homeoffice sei ihm ein wichtiges und dringendes Anliegen, muss es gewichtige Gründe geben, weshalb dieses Regierungsvorhaben noch nicht umgesetzt wurde. Da der Bundesminister für Arbeit und Soziales letztlich Ihrer Behörde vorsteht, scheinen Sie also aus meiner Sicht auf jeden Fall die zuständige Behörde im Speziellen sogar das zuständige Ministerium zu sein. Da weiterhin im IFG entgegen Ihrer Behauptung keine Notwendigkeit des Vorliegens der angefragten Informationen besteht, könnten Sie die angefragten Informationen also auch einfach beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, erfragen. Daher möchte ich Sie bitten, den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, nach den Stand des Regierungsvorhabens "Recht auf Homeoffice" zu befragen und mir anschließend die erhaltenen Informationen zukommen zu lassen. Bezugnehmend auf $9 Absatz 2 des IFG möchte ich Sie ebenfalls bitten mir einen Zeitpunkt mitzuteilen ab dem mir der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden kann. Sollte Ihnen eine Befragung des Ministers nicht möglich sein, möchte ich Sie bitten meine Anfrage direkt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, weiterzuleiten. Hochachtungsvoll Anfragenr: 250203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Recht auf Homeoffice““ [#250203]
Datum
16. Juli 2022 20:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250203/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die fehlenden Informationen durchaus erfragt werden können. Des weiteren entspricht die Forderung, dass die angefragte Information bei der angefragten Stelle bereits vorliegen muss, nicht dem im Gesetzestext ausgewiesenen Bedingungen. Das Koalitionsvorhaben "Recht auf Homeoffice" ist aktuell sehr wichtig, da damit auch Forderungen anderer Minister unterstützt und EU Sanktionen besser bedient werden können. siehe auch: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gas-habeck-ukraine-krieg-russland-100.html Daher ist es ausgesprochen dringlich, mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen und entsprechend wichtig auch sich über den Umsetzungsstand zu informieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich hoffe zumindest, dass diese automatisch angehangen wurden, falls dem nicht so ist, sind diese auch über folgende Webseite erhältlich: https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-recht-auf-homeoffice/ Selbstverständlich werde ich auch gern geforderte Dokumente per eMail nachliefern. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250203.pdf - 2022-06-13_1-ifgname2022-05-30.pdf Anfragenr: 250203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250203/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Juli 2022 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Re: Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 [#250203]; Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersen…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Re: Ihre E-Mail vom 30. Mai 2022 [#250203];
Datum
27. Juli 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen