Verfahrensdokumentation Scanvorgang

Verfahrensdokumentation zum Scan-Verfahren der Agentur für Arbeit Gießen.

Da die Agentur für Arbeit mit digitalen Akten arbeitet und gleichzeitig verpflichtet ist ebenso analoge Briefpost entgegen zu nehmen muss ein Verfahren existieren diese einzuscannen.

Darüber hinaus bitte ich um Stellungnahme dazu ob dieses Verfahren durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ausgeführt wird oder dieses durch einen Dienstleister durch geführt wird.

Falls das Verfahren durch einen Dienstleister durchgeführt wird, bitte ich um Information darüber seit wann dieser Dienstleister dies tut und wann die dazugehörige Ausschreibung durchgeführt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verfahrensdokumen…
An Agentur für Arbeit Gießen Details
Von
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Betreff
Verfahrensdokumentation Scanvorgang [#250515]
Datum
3. Juni 2022 12:50
An
Agentur für Arbeit Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verfahrensdokumentation zum Scan-Verfahren der Agentur für Arbeit Gießen. Da die Agentur für Arbeit mit digitalen Akten arbeitet und gleichzeitig verpflichtet ist ebenso analoge Briefpost entgegen zu nehmen muss ein Verfahren existieren diese einzuscannen. Darüber hinaus bitte ich um Stellungnahme dazu ob dieses Verfahren durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ausgeführt wird oder dieses durch einen Dienstleister durch geführt wird. Falls das Verfahren durch einen Dienstleister durchgeführt wird, bitte ich um Information darüber seit wann dieser Dienstleister dies tut und wann die dazugehörige Ausschreibung durchgeführt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250515/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Gießen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Gießen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
3. Juni 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#250515] Sehr geehrte Damen u…
An Agentur für Arbeit Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#250515]
Datum
5. Juli 2022 09:11
An
Agentur für Arbeit Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensdokumentation Scanvorgang“ vom 03.06.2022 (#250515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Agentur für Arbeit Gießen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Gießen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
5. Juli 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#250515] Sehr geehrte Damen u…
An Agentur für Arbeit Gießen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#250515]
Datum
6. September 2022 12:23
An
Agentur für Arbeit Gießen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahrensdokumentation Scanvorgang“ vom 03.06.2022 (#250515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 64 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verfahrensdokumentation Scanvorgang“ [#250515]
Datum
6. September 2022 12:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250515/ Die Anfrage wurde auch nach 3 Monaten noch nicht einmal beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> +491706256316 Anhänge: - 250515.pdf Anfragenr: 250515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250515/
Agentur für Arbeit Gießen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Gießen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
6. September 2022 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesagentur für Arbeit
RCE_1409. 1_55.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 3. Juni 2022, die Sie an die Agentur …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG, hier: Verfahrensdokumentation Scanvorgang #250515
Datum
27. September 2022 17:26
Status
RCE_1409. 1_55.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 3. Juni 2022, die Sie an die Agentur für Arbeit Gießen gerichtet hatten, bitten sie um Informationen zum Scan-Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Konvertieren von Papierpost in elektronische Dokumente ist in der BA zentral geregelt und wird durch einen Dienstleister in Scan-Zentren ausgeführt. Ich bitte um Verständnis, dass die Informationen dazu in der örtlichen Agentur für Arbeit Gießen nicht vorliegen. Auf Ihre Bitte um Vermittlung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wurde Ihre Anfrage an die Zentrale der BA weitergeleitet. Für die verzögerte Beantwortung bitte ich um Entschuldigung. Ihre Anfrage zum Dienstleister, der für die BA Papierpost in elektronische Dokumente konvertiert, beantworte ich wie folgt: Auftragnehmer: Deutsche Post AG, Dudenstr. 46, 68167 Mannheim DiBAS III - Vertrags-Nr.: 2016-005-00 - Vorgangs-Nr.: 1212-14-45683 Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Teilnahmeantrag wurde am 27.11.2014 veröffentlicht. Der Zuschlag war ursprünglich geplant für den 31.08.2015 Die Zuschlagserteilung erfolgte tatsächlich am 28.01.2016 . Zu Ihren Fragen zum Konvertieren der Papierpost ("Einscannen"), insbesondere zur Frage, ob dies durch Beschäftigte der Agentur für Arbeit durchgeführt wird, verweise ich auf die die Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren 1212-14-45683, die auszugsweise zugänglich gemacht wird. Im Kapitel 3.4 "Digitalisierung" ist der Prozess detailliert beschrieben. Die Anforderung an das Konvertieren ins Format pdf wird in Kapitel 3.4.7. dargestellt. Angaben zum Personal finden Sie unter Punkt 3.5.5. Mit freundlichen Grüßen