Daten Coronatestmeldung 2022 (Januar - Mai)

Die über die Website "www.coronatestmeldung.nrw.de" und "Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>>" im Jahr 2022 (Januar-Mai) gemeldeten Daten zu durchgeführten Schnelltests.
Des weiteren die ensprechenden Daten/Meldungen welche vom MAGS and die KV Nordrhein gesendet wurden.

Insbesondere bin ich an den täglich pro Teststelle gemeldeten Schnelltests, incl. der Positivquote interessiert.
Bitte übersenden Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format (§5 IFG NRW).

Für den Fall einer Ablehnung bitte ich Sie nachvollziehbar zu begründen, welcher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (§8), bzw. welche Personenbezogenen Daten (§9) offenbar würden.

Diese Anfrage ist verwandt mir einer ähnlichen Anfrage [#250275]. Es handelt sich aber um eine neue Anfrage. Ich erwarte also einen neuen Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung. Hintergrund ist das die ursprünglich anfragende Person nicht die Mittel hat um eine Klage beim VG anzustrengen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten Coronatestmeldung 2022 (Januar - Mai) [#250531]
Datum
3. Juni 2022 15:12
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die über die Website "www.coronatestmeldung.nrw.de" und "Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>>" im Jahr 2022 (Januar-Mai) gemeldeten Daten zu durchgeführten Schnelltests. Des weiteren die ensprechenden Daten/Meldungen welche vom MAGS and die KV Nordrhein gesendet wurden. Insbesondere bin ich an den täglich pro Teststelle gemeldeten Schnelltests, incl. der Positivquote interessiert. Bitte übersenden Sie die Daten in einem maschinenlesbaren Format (§5 IFG NRW). Für den Fall einer Ablehnung bitte ich Sie nachvollziehbar zu begründen, welcher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (§8), bzw. welche Personenbezogenen Daten (§9) offenbar würden. Diese Anfrage ist verwandt mir einer ähnlichen Anfrage [#250275]. Es handelt sich aber um eine neue Anfrage. Ich erwarte also einen neuen Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung. Hintergrund ist das die ursprünglich anfragende Person nicht die Mittel hat um eine Klage beim VG anzustrengen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250531/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegendes Antwortschreiben zu Ihrer Information. Mit freundlichen Gr…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Daten Coronatestmeldung 2022 (Januar - Mai) [#250531]
Datum
8. Juni 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
967 Bytes
image003.jpg
5,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> beiliegendes Antwortschreiben zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten Coronatestmeldung 2022 (Januar - Mai)“ [#250531]
Datum
18. Juni 2022 15:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250531/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht nachvollziehbar begründet wurde welcher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde (§8), bzw. welche Personenbezogenen Daten (§9) offenbar würden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250531.pdf - 2022-06-08_1-ifgantrag250275.pdf - 2022-06-08_1-image001.jpg - 2022-06-08_1-image003.jpg - 2022-06-08_1-meldezahlenjan-mai2022.pdf Anfragenr: 250531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250531/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Daten Coronatestmeldung 2022 (Januar - Mai)“ [#250531]
Datum
20. Juni 2022 07:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) Mein AZ: 209.2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai)
Datum
30. Juni 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.16-4367/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 03.06.2022 auf Informationszugang, hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben, die die vorgenannte Anfrage betreffen, an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mein Vermittlungsgesuch in Bezug auf den vorliegenden Ablehnungsbescheid keine aufschiebende Wirkung entfaltet (d.h. die Frist zur möglichen Klageerhebung läuft weiter). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) [#250531] …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) [#250531]
Datum
2. Juli 2022 21:34
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich widerspreche Ihrem Bescheid vom 8 Juni 2022. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an diesen Daten. Das muss bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Überregionale Medien berichten über Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit Bürgertests. Beispielhaft sei hier der Artikel auf tagesschau.de (23.05.2022 17:12 Uhr) verwiesen. Es ist scheinbar in großem Umfang Betrug begangen worden, Es steht daher außer Zweifel das die Allgemeinheit ein großes Interesse an diesen Informationen hat. in §8 IFG NRW lese ich: > Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit durch die Übermittlung der Information ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. [..] Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre. Durch die Angefragte Information wird kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart. Selbst wenn dies so wäre, überwiegt klar das Interesse der Allgemeinheit. zu §9 IFG: Meine Anfrage betrifft keine persönlichen Daten. Angefragt ist nur der Name der Teststellen. Diese stellen kein persönliches Datum vor. Zudem ist das öffentliche Interesse nach Abs(1)e überwiegend. Abs(3) sagt auch: Der Informationszugang soll in der Regel stattgegeben werden, soweit sich die Angaben auf Namen, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Rufnummer beschränken und die betroffene Person als Amtsträger an dem jeweiligen Vorgang mitgewirkt hat. Das ist hier zutreffend. Auch das Argument 'Gesundheitsdaten' ist irreführend. Es geht hier schlicht um statistische Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250531/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) [#250531] …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3-1.16-4367/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Coronatestmeldung 2022 (Jan-Mai) [#250531]
Datum
5. Juli 2022 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es wird auf den ablehnenden Bescheid vom 8. Juni 2022 verwiesen. Ihre E-Mail vom 2. Juli 2022 entspricht nicht den Anforderungen, die gem. § 70 VwGO an einen Widerspruch gestellt werden. Bezüglich der einzuhaltenden Form verweise ich daher auf die Rechtsmittelbelehrung des ablehnenden Bescheides vom 8. Juni 2022. Mit freundlichen Grüßen