Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage

Das Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage (vgl. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Anhörungsschr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage [#250532]
Datum
3. Juni 2022 15:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage (vgl. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07_Anhoerung-BPA.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250532/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage" [#250532] # IFG-780/018 II#0927
Datum
7. Juni 2022 16:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
581,5 KB
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207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage [#250532] # IFG-780/018 II#0927
Datum
22. Juni 2022 17:06
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.06.2022. Mit der Unkenntlichmachung von perso…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage [#250532] # IFG-780/018 II#0927 [#250532]
Datum
27. Juni 2022 12:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.06.2022. Mit der Unkenntlichmachung von personenbe- zogenen Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden. Sollte gleichwohl ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich sein, besteht mein Interesse am Zugang zum Anhörungsschreiben in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit beim Betrieb von Facebook Fanpages und den damit verbundenen Anforderungen der DSGVO. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250532/
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage [#250532] # IFG-780/018 II#0927
Datum
30. August 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
502,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/018 II#0927 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen