Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in NRW

Welchen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden in Nordrhein-Westfalen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen?

Bevorzugt bitte ich um eine digitale Beantwortung, z.B. als Excel-Tabelle oder als Liste im PDF-Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in NRW [#250537]
Datum
3. Juni 2022 17:35
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welchen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden in Nordrhein-Westfalen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen? Bevorzugt bitte ich um eine digitale Beantwortung, z.B. als Excel-Tabelle oder als Liste im PDF-Format.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 250537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250537/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beier, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern (www.im.nrw.de…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in NRW [#250537]
Datum
7. Juni 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, ich habe Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium des Innern (www.im.nrw.de) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben am 03.06.2022 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrh…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR in NRW [#250537]
Datum
7. Juni 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
16,3 KB


Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben am 03.06.2022 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein - Westfalen einen IFG-Antrag mit der Fragestellung, "Welchen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden in Nordrhein-Westfalen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen?", gestellt. Ihr Antrag wurde mir heute zugeleitet. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) stellt im § 4 Abs. 1 auf vorhandene amtliche Informationen ab. Eine Pflicht zur Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. Die von Ihnen gewünschte Information liegt beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor. Möglicherweise liegen die von Ihnen gewünschten Informationen bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Ich rege an, ggf. dort einen entsprechenden IFG-Antrag zu stellen. Sie erreichen die Staatskanzlei im Internet unter https://www.land.nrw/ministerpraesident/staatskanzlei, Adresse: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf oder per Kontaktformular auf der Seite https://www.land.nrw/kontakt. Mit freundlichen Grüßen