Übersicht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Status als KdöR im Saarland
Welchen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wurden im Saarland der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen?
Bevorzugt bitte ich um eine digitale Beantwortung, z.B. als Excel-Tabelle oder als Liste im PDF-Format.
Ergebnis der Anfrage
"Den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben auf der Grundlage von Artikel 37 Abs. 2 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung die nachfolgend genannten Religionsgemeinschaften:
I. Aus vorkonstitutioneller Zeit
1, 2. Bistümer Speyer und Trier - mit den im Gebiet des heutigen Saarlandes gelegenen Kirchengemeinden und aus ihnen gebildeten Kirchengemeindeverbänden (Speyer derzeit 52, Trier 247) -; zu den Rechtsgrundlagen siehe auch Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Saarland und den Bistümern Speyer und Trier über Fragen der Rechtsstellung der Bistümer Speyer und Trier und ihrer Vermögensverwaltung vom 10.02.1977 (Amtsbl. Saar S. 675)
3. Evangelische Kirche im Rheinland mit den Kirchenkreisen Saarbrücken (mit 13 Kirchengemeinden), Völklingen (mit 22 Kirchengemeinden) und Ottweiler (mit 18 Kirchengemeinden)
4. Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) mit dem Kirchenbezirk Homburg (mit 15 Kirchengemeinden), aus dem Kirchenbezirk Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) 14 Kirchengemeinden und aus dem Kirchenbezirk Kusel (Rheinland-Pfalz) 2 Kirchengemeinden
5. Alt-Katholisches Bistum in Deutschland - mit der Alt-Katholischen Kirchengemeinde Saarbrücken -; zur Rechtsgrundlage siehe auch das preußische Gesetz vom 04.07.1875, GS S. 333, bzw. vom 18.04.1920
6. Synagogengemeinde Saar - Rechtsgrundlage auch das preußische Gesetz vom 23.06.1847; Erlass des Regierungspräsidenten vom 19.08.1946 (Amtsbl. Saar S. 161)
7. die Gemeinden der Evangelisch-Methodistischen Kirche Deutschlands, hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Evangelischen Gemeinschaft und der Bischöflichen Methodisten Kirche, die beide den Körperschaftsstatus zwischen 1925 und 1936 erhalten hatten
8. die im ehemals preußischen Teil des Saarlandes gelegenen Gemeinden des Bundes Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden Deutschlands (vorher Bund der Baptisten), Körperschaftsstatus seit 1930 (in Preußen)
9. von der Russisch-Orthodoxen Kirche, Diözese von Berlin und Deutschland (Auslandskirche, nicht Moskauer Patriarchat), die Gesamtgemeinde Saarbrücken - Rechtsgrundlage auch das preußische Gesetz vom 14.03.1936, RMVBl. 1936, S. 673
II. Aus der Zeit nach 1945
10. Neuapostolische Kirche - Beschluss der Landesregierung vom 28.01.1957 (Amtsbl. Saar S. 110), seit 1.1.2001 Zusammenschluss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland mit Sitz in Frankfurt
11. Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Saarland - Beschluss der Landesregierung vom 18.10.1961 (Amtsbl. Saar S. 621)
12. Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Kirchenbezirk Süddeutschland, mit Körperschaftsrechten in 4 Kirchengemeinden (Saarbrücken, Walpershofen, Fürth, Spiesen) - Beschluss der Landesregierung vom 26.01.1977 (Amtsbl. Saar S. 154)
13. Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland mit Sitz in Bonn für das Gebiet des Saarlandes - Beschluss der Landesregierung vom 14.03.1979 (Amtsbl. Saar S. 370),
14. Jehovas Zeugen in Deutschland für das Gebiet des Saarlandes - Beschluss der Landesregierung vom 05.05.2009 (Amtsbl. Saar S. 865).
15. Rumänisch-orthodoxe Metropolie für das Gebiet des Saarlandes - Beschluss der Landesregierung vom 14.5.2013 (Amtsbl. II S. 639).
Darüber, ob im Saarland weitere Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts existieren, ist mir nichts bekannt."
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2022
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9. Juli 2022
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