Bestellungsverfahren zur Findungskommission

Ich bin auf der Suche nach Unterlagen, die darüber Auskunft geben, wie genau das Verfahren zur Bestellung von Mitgliedern des Landeshochschulrates zur jeweils aktuellen Findungskommission abläuft.
In der laut Ihren Aussagen immer noch aktuellen 22 Jahre alten Geschäftsordnung des Landeshochschulrates konnte ich dazu keine Angaben finden. Mich interessiert u.a., ob es ein Wahlverfahren gibt, wie dieses dann aufgebaut ist und wer wie wahlberechtigt ist.
Sofern das Verfahren nicht niedergeschrieben ist, sollte es sich eventuell auch implizit aus Protokollen des Landeshochschulrates ergeben können.

Ergebnis der Anfrage

Es bleibt festzuhalten, dass es kein dokumentiertes Verfahren gibt, nach welchem Mitglieder des Landeshochschulrates zur Findungskommission ausgewählt werden.
So ist es durchaus denkbar, dass immer wieder gleiche Personen ausgewählt werden, die dann auch immer die gleichen Bewerber auswählen. Oder das aufgrund fehlender Rotation Gefälligkeiten möglich werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Bestellungsverfahren zur Findungskommission [#250666]
Datum
6. Juni 2022 12:05
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach Unterlagen, die darüber Auskunft geben, wie genau das Verfahren zur Bestellung von Mitgliedern des Landeshochschulrates zur jeweils aktuellen Findungskommission abläuft. In der laut Ihren Aussagen immer noch aktuellen 22 Jahre alten Geschäftsordnung des Landeshochschulrates konnte ich dazu keine Angaben finden. Mich interessiert u.a., ob es ein Wahlverfahren gibt, wie dieses dann aufgebaut ist und wer wie wahlberechtigt ist. Sofern das Verfahren nicht niedergeschrieben ist, sollte es sich eventuell auch implizit aus Protokollen des Landeshochschulrates ergeben können.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 250666 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250666/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zum Bestellungsverfahren zur Fi…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zum Bestellungsverfahren zur Findungskommission [#250666]
Datum
13. Juni 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zum Bestellungsverfahren zur Findungskommission den Landeshochschulrat betreffend, die wir in Kürze beantworten werden. Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellungsverfahren zur Findungskommissio…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage zum Bestellungsverfahren zur Findungskommission [#250666]
Datum
10. Juli 2022 00:06
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestellungsverfahren zur Findungskommission“ vom 06.06.2022 (#250666) konnte ich noch keine Antwort in der Sache von Ihnen verzeichnen. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit möchte ich Ihre Anfrage #250666 über das Portal "Frag den Staat" zu…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Beantwortung Ihrer Anfrage zum Bestellungsverfahren zur Findungskommission [#250666]
Datum
12. Juli 2022 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, hiermit möchte ich Ihre Anfrage #250666 über das Portal "Frag den Staat" zum Auswahlverfahren innerhalb des Landeshochschulrates zur Besetzung der drei Sitze zu den jeweiligen Findungskommissionen beantworten. Wie Sie bereits festgestellt haben, trifft die geltende Fassung der Geschäftsordnung des Landeshochschulrates hierzu keinerlei Festsetzungen. Somit gibt es kein förmlich vorgegebenes Verfahren für die Bestellung der Mitglieder des Landeshochschulrates zur Findungskommission. Vielmehr ist es gängige Praxis innerhalb des Landeshochschulrates, dass sich die Mitglieder innerhalb einer ersten Sitzung nach der Konstituierung oder bereits in der Konstituierungssitzung dazu austauschen, welche Mitglieder in Betracht kommen und wie die Plätze zu besetzen sind. Hierzu gibt § 77 II Nr. 4 BbgHG vor, dass es sich bei den drei Mitgliedern mindestens um eine Frau und ein Mitglied aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich handeln muss. Sobald geeignete Kandidaten dafür gefunden wurden, wird im Plenum darüber abgestimmt. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,