Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die die Staatskanzlei beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahre i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass mein letzter Antrag angeblich wegen der mangelden Schriftform abgelehnt wurde. Tatsächlich wurde der Antrag aber mittels Fax und eigenhändiger Unterschrift zugestellt. Das sollte jetzt auch in diesem Antrag ordnungsgemäß erfolgt sein. Wenn nicht melden sie sich bei mir und ich lasse ihnen den Fax-Report zukommen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte se…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250670]
Datum
6. Juni 2022 13:28
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die die Staatskanzlei beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahre i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.). Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass mein letzter Antrag angeblich wegen der mangelden Schriftform abgelehnt wurde. Tatsächlich wurde der Antrag aber mittels Fax und eigenhändiger Unterschrift zugestellt. Das sollte jetzt auch in diesem Antrag ordnungsgemäß erfolgt sein. Wenn nicht melden sie sich bei mir und ich lasse ihnen den Fax-Report zukommen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250670/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250670]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250670]
Datum
6. Juni 2022 13:29
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,6 KB

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG und VIG vom 06.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersen…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG und VIG vom 06.06.2022
Datum
30. Juni 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid der Staatskanzlei zu Ihren o. g. Anträgen. Mit freundlichen Grüßen