CCS für 5% CO2-Restemissionen

1. Welche CO2-Emissionen sind in welchen Mengen in Deutschland unvermeidbar und können nicht z.B. durch Boden- und Moorschutz, Aufforstung oder andere Maßnahmen, sondern nur durch CCS beseitigt werden. Ich bitte um detaillierte Auflistung mit Nachweisen.

2. Wie kommt die Zahl von 5% nicht vermeidbaren CO2-Emissionen zustande?

3. Aus welchen Quellen soll welche Menge CO2 über den geplanten CO2-Terminal in Wilhelmshaven verschifft werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
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Reinhard Dr. Knof
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche CO2-Emi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Reinhard Dr. Knof
Betreff
CCS für 5% CO2-Restemissionen [#250698]
Datum
6. Juni 2022 17:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche CO2-Emissionen sind in welchen Mengen in Deutschland unvermeidbar und können nicht z.B. durch Boden- und Moorschutz, Aufforstung oder andere Maßnahmen, sondern nur durch CCS beseitigt werden. Ich bitte um detaillierte Auflistung mit Nachweisen. 2. Wie kommt die Zahl von 5% nicht vermeidbaren CO2-Emissionen zustande? 3. Aus welchen Quellen soll welche Menge CO2 über den geplanten CO2-Terminal in Wilhelmshaven verschifft werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof Anfragenr: 250698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250698/ Postanschrift Reinhard Dr. Knof << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Knof, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2022, die wir gerne als Bürgeranf…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: CCS für 5% CO2-Restemissionen [#250698]
Datum
21. Juni 2022 12:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Dr. Knof, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni 2022, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten. Die Voraussetzungen eines IFG- oder UIG-Antrages sind nicht erfüllt. Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Erreichung der deutschen Klimaziele bis 2045 bzw. 2050 (z.B. von Agora, Ariadne, BDI/BCG, DENA) gibt es im Jahre 2045 und danach noch unvermeidbare Restemissionen, vorwiegend im Sektor Landwirtschaft sowie prozessbedingte Industrieemissionen, die nicht allein mit natürlichen Senken aus dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ausgeglichen werden können. Daher sind Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 erforderlich, um gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz Treibhausgasneutralität bis 2045 und negative Emissionen ab 2050 sicher erreichen zu können. Konkret möchte wir auf die Studie "Energiewende in der Industrie: Potenziale, Kosten und Wechselwirkungen mit dem Energiesektor" verweisen. Die Studie identifiziert für einzelne Branchen "schwer vermeidbare" Emissionen und damit potenzielle Anwendungsfelder für CCS und CCU. Der Endbericht ist zwar noch nicht veröffentlich, dennoch können Sie unter diesem Link schon erste Ergebnisse einsehen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Arti... (beachten Sie bitte den Link in der Seitenleiste zur Abschlusspräsentation). Die Bundesregierung macht sich die Ergebnisse dieser Studien nicht zu eigen, sie fließen aber selbstverständlich in den Meinungsbildungsprozess mit ein. Die Zahl von 5 Prozent nicht vermeidbarer CO2-Emissionen stellt lediglich einen indikativen Hinweis dar. Die genaue Menge unvermeidbarer Emissionen lässt sich nicht endgültig bestimmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Frage zu dem geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven aufgrund des derzeitigen Planungsstades nicht beantworten können. Mit freundlichen Grüßen

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Reinhard Dr. Knof
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „CCS für 5% CO2-Restemissionen“ vom 06.06.2022 (#250698) wurde von …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Reinhard Dr. Knof
Betreff
AW: CCS für 5% CO2-Restemissionen [#250698]
Datum
19. Dezember 2022 10:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „CCS für 5% CO2-Restemissionen“ vom 06.06.2022 (#250698) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 164 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof