Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wir unterteilen unsere Anfrage in einen A Teil und B Teil
A-Teil
bitte stellen sie uns zu den folgenden Punkten Unterlagen und dazugehörigen Schriftverkehr (auch elektronischer Schriftverkehr)
1. Anerkennungsverfahren samt Abnahme (Protokoll) der stattlichen Anerkennung der nicht stattlichen Hochschulen.
2. Inwieweit die Prüfungsordnung/Prüfungsverfahrensordnung der jeweiligen Hochschulen von ihnen, insbesondere die unter Berücksichtigung Datenschutz-Grundverordnung überprüft würden sind. Wenn ja, wann würde diese jeweils überprüft und welche Anmerkungen gab es?
zu den folgenden Hochschulen:
• AKAD
• Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
• Europa-Universität Flensburg
• Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung
• Fachhochschule Kiel
• Fachhochschule Wedel
• Fachhochschule Westküste
• Hochschule Flensburg
• Musikhochschule Lübeck
• Muthesius Kunsthochschule
• Nordakademie
• oncampus Lübeck
• Technische Hochschule Lübeck
• Universität zu Lübeck
• Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH

B-Teil
Mehrere Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen (z.b. §15 Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Vom 11. Oktober 2016 / §16 WAK (DHSH)) der oben aufgeführten Hochschulen wiedersprechenden § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz << Adresse entfernt >> LVwG << Adresse entfernt >>) sowie des Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO.
Inwieweit würden die Hochschulen darauf hingewiesen ihre Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen abzuändern?
Wir bitten darüber hinaus um Stellungnahme der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten

Bitte teilen sie uns mit welche Pflichten mit der staatlichen Anerkennung in sich kehren.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir unterteilen u…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
7. Juni 2022 16:39
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir unterteilen unsere Anfrage in einen A Teil und B Teil A-Teil bitte stellen sie uns zu den folgenden Punkten Unterlagen und dazugehörigen Schriftverkehr (auch elektronischer Schriftverkehr) 1. Anerkennungsverfahren samt Abnahme (Protokoll) der stattlichen Anerkennung der nicht stattlichen Hochschulen. 2. Inwieweit die Prüfungsordnung/Prüfungsverfahrensordnung der jeweiligen Hochschulen von ihnen, insbesondere die unter Berücksichtigung Datenschutz-Grundverordnung überprüft würden sind. Wenn ja, wann würde diese jeweils überprüft und welche Anmerkungen gab es? zu den folgenden Hochschulen: • AKAD • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel • Europa-Universität Flensburg • Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung • Fachhochschule Kiel • Fachhochschule Wedel • Fachhochschule Westküste • Hochschule Flensburg • Musikhochschule Lübeck • Muthesius Kunsthochschule • Nordakademie • oncampus Lübeck • Technische Hochschule Lübeck • Universität zu Lübeck • Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH B-Teil Mehrere Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen (z.b. §15 Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Vom 11. Oktober 2016 / §16 WAK (DHSH)) der oben aufgeführten Hochschulen wiedersprechenden § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz << Adresse entfernt >> LVwG << Adresse entfernt >>) sowie des Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO. Inwieweit würden die Hochschulen darauf hingewiesen ihre Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen abzuändern? Wir bitten darüber hinaus um Stellungnahme der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten Bitte teilen sie uns mit welche Pflichten mit der staatlichen Anerkennung in sich kehren. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte bestätigen sie mir …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
15. Juni 2022 16:00
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte bestätigen sie mir Zeitnah den Eingang meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250798/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte bestätigen sie mir …
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
21. Juni 2022 15:22
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Bitte bestätigen sie mir Zeitnah den Eingang meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250798/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren staatliche anerkennung der Hochschul…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
9. Juli 2022 08:36
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung“ vom 07.06.2022 (#250798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>- Weitergeleitete Nachricht << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>- > Betreff: Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798] > Datum: 7. Juni 2022, 14:39 > Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Wir unterteilen unsere Anfrage in einen A Teil und B Teil > A-Teil > bitte stellen sie uns zu den folgenden Punkten Unterlagen und dazugehörigen Schriftverkehr (auch elektronischer Schriftverkehr) > 1. Anerkennungsverfahren samt Abnahme (Protokoll) der stattlichen Anerkennung der nicht stattlichen Hochschulen. > 2. Inwieweit die Prüfungsordnung/Prüfungsverfahrensordnung der jeweiligen Hochschulen von ihnen, insbesondere die unter Berücksichtigung Datenschutz-Grundverordnung überprüft würden sind. Wenn ja, wann würde diese jeweils überprüft und welche Anmerkungen gab es? > zu den folgenden Hochschulen: > • AKAD > • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel > • Europa-Universität Flensburg > • Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung > • Fachhochschule Kiel > • Fachhochschule Wedel > • Fachhochschule Westküste > • Hochschule Flensburg > • Musikhochschule Lübeck > • Muthesius Kunsthochschule > • Nordakademie > • oncampus Lübeck > • Technische Hochschule Lübeck > • Universität zu Lübeck > • Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH > > B-Teil > Mehrere Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen (z.b. §15 Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel Vom 11. Oktober 2016 / §16 WAK (DHSH)) der oben aufgeführten Hochschulen wiedersprechenden § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz << Adresse entfernt >> LVwG << Adresse entfernt >>) sowie des Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO. > Inwieweit würden die Hochschulen darauf hingewiesen ihre Prüfungsordnungen/ Prüfungsverfahrenordnungen abzuändern? > Wir bitten darüber hinaus um Stellungnahme der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten > > Bitte teilen sie uns mit welche Pflichten mit der staatlichen Anerkennung in sich kehren. > > > Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. > > Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 250798 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/250798/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > > << Adresse entfernt >>- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 250798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250798/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihren IZG-Antrag antworte ich Ihnen wie folgt: Die staatli…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: IZG : [EXTERN] Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
11. Juli 2022 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezogen auf Ihren IZG-Antrag antworte ich Ihnen wie folgt: Die staatliche Anerkennung von Hochschulen ist in §§ 76 ff. HSG geregelt. Danach dürfen Einrichtungen des Bildungswesens, die nicht in Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein stehen, nur mit staatlicher Anerkennung des Ministeriums als Hochschulen errichtet und betrieben werden. Die Duale Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) in Trägerschaft der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH ist gegenwärtig gemäß § 76 Abs. 2 HSG eine durch das MBWFK staatlich anerkannte private Hochschule in Schleswig-Holstein. Die staatliche Anerkennung wurde dabei ab dem 01.01.2018 für fünf Jahre befristet bis zum 31.12.2022 erteilt. Zum 01.12.2021 wurde die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat beantragt. Diese Akkreditierung trägt nach § 76 Abs. 2 HSG dazu bei, dass die Dauer der nachfolgenden Anerkennungsentscheidung durch das MBWK sich nach den Ergebnissen der Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat richtet. Das Akkreditierungsverfahren dauert noch an. Derzeit liegt daher noch keine positive Akkreditierungsentscheidung vor. Die Genehmigung von Prüfungsordnungen ist in § 52 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes geregelt. Wörtlich heißt es: „Hochschulprüfungen werden aufgrund von Prüfungsordnungen abgelegt, die als Satzungen der Fachbereiche erlassen und vom Präsidium genehmigt werden, sofern nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Der Senat kann für alle Studiengänge der Hochschule in einer Satzung nach Anhörung der Fachbereiche fachübergreifende Bestimmungen für die Prüfungen und das Prüfungsverfahren (Prüfungsverfahrensordnung) erlassen, soweit einheitliche Studien- und Prüfungsbestimmungen unerlässlich sind.“ Für die Überprüfung von Prüfungsordnungen/Prüfungsverfahrensordnungen liegt die Zuständigkeit somit qua Gesetz nicht im MBWFK, weshalb eine solche Prüfung hier auch nicht erfolgt. Die erbetenen Unterlagen sind öffentlich im Netz auf den Seiten der Hochschulen zum Download bereitgestellt. Es besteht derzeit kein Anlass, davon auszugehen, dass die Hochschulen sich im Rahmen ihrer Autonomie nicht an Recht und Gesetz, und damit auch an die DSGVO, halten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Leider muss ich ihnen da wiederversprechen: An mehren Hochschulen des Landes wir…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
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Betreff
AW: WG: IZG : [EXTERN] Verfahren staatliche anerkennung der Hochschulen Schlewig-Holstein inklusie Berücksichtung der DSGVO in den Prüfungsverfahrensordnung [#250798]
Datum
14. November 2022 20:24
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider muss ich ihnen da wiederversprechen: An mehren Hochschulen des Landes wird gegen die § 88 Akteneinsicht durch Beteiligte Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz << Adresse entfernt >> LVwG << Adresse entfernt >>) sowie des Das Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO verstoßen. Eine Liste von Beispielen sieht wie folgt aus: HS Flensburg, Lesefassung der Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Flensburg Vom 17. Juni 2022 § 31Einsichtnahme Die Kandidatin oder der Kandidat kann ihre oder seine schriftlichen Prüfungsarbeiten und die dazugehörenden Bewertungen sowie die Prüfungsprotokolle einsehen. Während der Einsicht dürfen die Studierenden *keine Kopien*; Vervielfältigungen, Fotos oder sonstige Aufzeichnungen der Prüfungsleistung machen. FH Kiel die Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) der Fachhochschule Kiel vom 11. Oktober 2016 << Adresse entfernt >> Tag der Bekanntmachung: 20. Dezember 2016 (erstmals anzuwenden ab Sommersemester 2018) § 15 Zeitnahe Einsicht in Prüfungsbewertungen (1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gewährt dem Prüfling für eine erste Orientierung zeitnah nach der erbrachten Prüfungsleistung Einsicht in die Prüfungsleistungen und die dazugehörigen Bewertungen sowie in die Protokolle mündlich erbrachter Prüfungsleistungen. Die Einsicht erfolgt im Beisein der Prüferin oder des Prüfers oder einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers und beschränkt sich auf die Durchsicht ohne weitere inhaltliche Aussprache der in Satz 1 aufgezählten Unterlagen. Während der Einsicht dürfen die Studierenden *keine Kopien,* Vervielfältigungen, Fotos oder sonstige Aufzeichnungen der Prüfungsleistung machen. Im Falle von Modul-Teilprüfungen kann die Einsicht für alle Teile der gesamten Modulprüfung bei einer beteiligten Prüferin oder einem beteiligten Prüfer durchgeführt werden. DHSH-Prüfungsverfahrensordnung (Satzung) für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein (DHSH) vom 30. März 2021 § 16 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen, Akteneinsicht (1) Die Aufbewahrungsfristen sind im Vermerk zur Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen geregelt. (2) Die bewertenden Fachdozenten oder Modulverantwortlichen gewähren der oder dem Studierenden zeitnah nach der bewerteten Prüfungsleistung Einsicht, erläutern die Bewertungskriterien und beschränken sich auf die Durchsicht ohne weitere inhaltliche Aussprache der Unterlagen. Während der Einsicht dürfen die Studierenden *keine Kopien*, Vervielfältigungen, Fotos oder sonstige Aufzeichnungen der Prüfungsleistung oder Protokolle machen. Im Falle von Modul- Teilprüfungen kann die Einsicht für alle Teile der gesamten Modulprüfung bei einer beteiligten Prüferin oder einem beteiligten Prüfer durchgeführt werden. Die bewertenden Fachdozenten oder Modulverantwortlichen bestimmen Zeit und Ort der Einsichtnahme. Gemäß Organigramm des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur fällt die Hochschulbetreuung in die Abteilung III 5: Wissenschaft, die Hochschulgesetzgebung genauer in Abteilung III 56. Ebenso regelt § 7 Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz << Adresse entfernt >> HSG) das eine Verantwortlichkeit von ihrem Ministerium ausgeht. Ich bitte sie nun meine Anfrage vollständig bis zum 06.12.23 bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250798/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/