Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA"

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Anzahl der aktuell (2022) vom Bundeskriminalamt verwendeten Tarnkennzeichen mit dem Zulassungsbezirk "B", gefolgt von der Buchstabenfolge "KA", zu. Die Ziffern werden ausdrücklich nicht erfragt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
Franz Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Anzahl der aktuell (2022) vo…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Franz Henning
Betreff
Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835]
Datum
7. Juni 2022 20:41
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Anzahl der aktuell (2022) vom Bundeskriminalamt verwendeten Tarnkennzeichen mit dem Zulassungsbezirk "B", gefolgt von der Buchstabenfolge "KA", zu. Die Ziffern werden ausdrücklich nicht erfragt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Franz Henning Anfragenr: 250835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250835/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Henning, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428
Datum
5. Juli 2022 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henning, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider liegt dem BKA jedoch keine zustellfähige Adresse vor. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen und – sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen – mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückstellen muss. Mit freundlichen Grüßen
Franz Henning
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Antwort an die Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> Ic…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Franz Henning
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428 [#250835]
Datum
1. August 2022 14:10
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Antwort an die Emailadresse <<E-Mail-Adresse>> Ich danke dafür im Vorraus. Mit freundlichen Grüßen Franz Henning Anfragenr: 250835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250835/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Henning, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider …
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428
Datum
2. August 2022 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henning, der Bescheid in Erledigung Ihres Auskunftsersuchens liegt zum Versand bereit. Leider liegt dem BKA jedoch keine zustellfähige Adresse vor. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Ich bitte für die erneute Anfrage um Verständnis. Ich werde die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen
Franz Henning
Sehr << Anrede >> ich kann Emails unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> empfangen und sie …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Franz Henning
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428 [#250835]
Datum
3. August 2022 13:00
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich kann Emails unter der Adresse <<E-Mail-Adresse>> empfangen und sie können mir die Daten so bekannt geben. Im Übrigen möchte ich diskret auf Aktenzeichen: 16 A 857/21 (Verwarnung; I. Instanz: VG Köln 13 K 1190/20), 16 A 858/21 (Anweisung; VG Köln 13 K 1189/20) um Sie zur Übermittlung der Daten zu ermutigen. Mit freundlichen Grüßen Franz Henning Anfragenr: 250835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250835/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Henning, bitte finden Sie angehängtes Schreiben in Beantwortung auf Ihre Anfrage vom 07.06.202…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428
Datum
3. August 2022 17:15
Status
Sehr geehrter Herr Henning, bitte finden Sie angehängtes Schreiben in Beantwortung auf Ihre Anfrage vom 07.06.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Franz Henning
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Franz Henning Anfrag…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Franz Henning
Betreff
AW: Anzahl Tarnkennzeichen "B - KA" [#250835] - V 2022-0014291428 [#250835]
Datum
4. August 2022 11:32
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Franz Henning Anfragenr: 250835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250835/