Goldreserven

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

aus einigen Kanälen von einigen "Verschwörungstheoretikern" hört man immer wieder Aussagen, wie das Deutsche Gold ist nicht mehr vorhanden, Deutschland darf die eigenen Bestände nicht kontrollieren, Deutschland will es nicht zurückholen oder bekommt es von den USA nicht übergeben,...
Da ich mich lieber selbst informiere als suspekten Kanälen Glauben zu schenken habe ich deswegen ein paar Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
- Wurde deutschen Beauftragten schon die komplette physische Kontrolle über das deutsche Gold von den USA verweigert?
- Wenn "Ja" - wurde dies mittlerweile nachgeholt?
- Ist das in den USA gelagerte Deutsche Gold, nachweislich komplett vorhanden?
- Handelt es sich um die Originalbarren oder sind die Originale nicht mehr vorhanden?
- Wenn die Originale nicht mehr vorhanden sind --> Wer hat den USA wann genehmigt mit dem Deutschen Gold "spielen" zu dürfen? Wurde es nicht genehmigt und hat die USA das Gold veruntreut und somit einen schweren Vertrauensbruch begangen?
- Die USA sind nach realistischer Sichtweise ein Pleitestaat, der nur noch von Druckmaschinen zum Geld drucken überlebt. Welche wahnwitzige Idee steckt dahinter, das Gold nicht so schnell wie möglich komplett aus den USA abzuziehen? (Das ist wie wenn man einem Drogenabhängigen auf Entzug die Droge vor die Nase legt und sagt:"Lieber Freund ich vertraue Dir, dass Du es nicht nimmst")
Hatte oder hat Deutschland konkrete Pläne das Gold nach Deutschland zu holen?
- Hat die USA jemals abgelehnt Deutsches Gold in der verlangten Menge herauszugeben?
- Bis wann soll mit der Rückholung begonnen werden und wann soll die Aktion abgeschlossen sein?

Ich bedanke mich für die Antwort und verbleibe mit nicht ganz hoffnungslosen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus einigen Kanäl…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Goldreserven [#250888]
Datum
8. Juni 2022 21:37
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus einigen Kanälen von einigen "Verschwörungstheoretikern" hört man immer wieder Aussagen, wie das Deutsche Gold ist nicht mehr vorhanden, Deutschland darf die eigenen Bestände nicht kontrollieren, Deutschland will es nicht zurückholen oder bekommt es von den USA nicht übergeben,... Da ich mich lieber selbst informiere als suspekten Kanälen Glauben zu schenken habe ich deswegen ein paar Fragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. - Wurde deutschen Beauftragten schon die komplette physische Kontrolle über das deutsche Gold von den USA verweigert? - Wenn "Ja" - wurde dies mittlerweile nachgeholt? - Ist das in den USA gelagerte Deutsche Gold, nachweislich komplett vorhanden? - Handelt es sich um die Originalbarren oder sind die Originale nicht mehr vorhanden? - Wenn die Originale nicht mehr vorhanden sind --> Wer hat den USA wann genehmigt mit dem Deutschen Gold "spielen" zu dürfen? Wurde es nicht genehmigt und hat die USA das Gold veruntreut und somit einen schweren Vertrauensbruch begangen? - Die USA sind nach realistischer Sichtweise ein Pleitestaat, der nur noch von Druckmaschinen zum Geld drucken überlebt. Welche wahnwitzige Idee steckt dahinter, das Gold nicht so schnell wie möglich komplett aus den USA abzuziehen? (Das ist wie wenn man einem Drogenabhängigen auf Entzug die Droge vor die Nase legt und sagt:"Lieber Freund ich vertraue Dir, dass Du es nicht nimmst") Hatte oder hat Deutschland konkrete Pläne das Gold nach Deutschland zu holen? - Hat die USA jemals abgelehnt Deutsches Gold in der verlangten Menge herauszugeben? - Bis wann soll mit der Rückholung begonnen werden und wann soll die Aktion abgeschlossen sein? Ich bedanke mich für die Antwort und verbleibe mit nicht ganz hoffnungslosen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250888/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutsche Bundesbank
Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf ihre Mail vom 8. Juni 2022 antworten wir Ihnen wie unte…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort zu Ihrer IFG Anfrage "Goldreserven [#250888]" vom 8.6.2022
Datum
21. Juni 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
ecblank.gif
45 Bytes
graycol.gif
105 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> Bezugnehmend auf ihre Mail vom 8. Juni 2022 antworten wir Ihnen wie unten aufgeführt. Aus Vereinfachungsgründen haben wir die Antworten in den meisten Fällen unmittelbar nach der Frage eingefügt. In einigen Fällen haben wir die Fragen thematisch zusammengefasst und zusammenhängend beantwortet. Wir möchten dabei ausdrücklich klarstellen, dass wir uns bemüht haben, jeweils den objektiven Inhalt Ihrer Fragen zu erfassen und zu beantworten, dies aber nicht als eine Bewertung dahingehend verstanden werden kann, dass wir Ihre den Fragen zu Grunde gelegten persönlichen Sichtweisen teilten. - Wurde deutschen Beauftragten schon die komplette physische Kontrolle über das deutsche Gold von den USA verweigert? Nein. - Wenn "Ja" - wurde dies mittlerweile nachgeholt? Keine Antwort (siehe vorhergehende Antwort) - Ist das in den USA gelagerte Deutsche Gold, nachweislich komplett vorhanden? Ja, die Bestände sind vollständig physisch vorhanden. Die auf der Website der Bundesbank veröffentlichte Goldbarrenliste (Goldbestand der Deutschen Bundesbank) zeigt die in der Goldlagerstelle Fed, New York, gelagerten Goldbarren. - Handelt es sich um die Originalbarren oder sind die Originale nicht mehr vorhanden? - Wenn die Originale nicht mehr vorhanden sind --> Wer hat den USA wann genehmigt mit dem Deutschen Gold "spielen" zu dürfen? Wurde es nicht genehmigt und hat die USA das Gold veruntreut und somit einen schweren Vertrauensbruch begangen? Die Goldbestände der Deutschen Bundesbank haben sich in der Lagerstelle Fed, New York, seit 1952 über Jahre hinweg durch eine Vielzahl von Transaktionen mit Zentralbanken bzw. supranationalen Institutionen wie dem IWF in der Zeit des Bretton-Woods-Währungssystems aufgebaut. Dabei wurden Goldbestände in Barrenform (12,5 kg Goldbarren) in das physische Depot der Bank deutscher Länder, ab 1957 der Deutschen Bundesbank, bei der Fed auf Veranlassung der Bank deutscher Länder bzw. der Bundesbank ein- und ausgeliefert. Zu keiner Zeit hat die Fed, New York, als Verwahrstelle eigenmächtig über Bestände der Bundesbank verfügt. Durch die ständigen Ein- und Auslieferungen von Goldbeständen zur Erfüllung von Markttransaktionen war der Goldbestand der Bank deutscher Länder bzw. Bundesbank in dieser Zeit ständigen Veränderungen unterworfen. - Die USA sind nach realistischer Sichtweise ein Pleitestaat, der nur noch von Druckmaschinen zum Geld drucken überlebt. Welche wahnwitzige Idee steckt dahinter, das Gold nicht so schnell wie möglich komplett aus den USA abzuziehen? (Das ist wie wenn man einem Drogenabhängigen auf Entzug die Droge vor die Nase legt und sagt:" Lieber Freund ich vertraue Dir, dass Du es nicht nimmst") - Hatte oder hat Deutschland konkrete Pläne das Gold nach Deutschland zu holen? - Bis wann soll mit der Rückholung begonnen werden und wann soll die Aktion abgeschlossen sein? Die Verteilung der deutschen Goldreserven auf die in- und ausländischen Goldlagerstellen der Bundesbank folgt einer langfristigen Strategie, die die Bundesbank vor 10 Jahren mit dem sogenannten Lagerstellenkonzept entwickelt hat. Dieses Lagerstellenkonzept wurde der Presse und Öffentlichkeit im Januar 2013 vorgestellt. Im Zuge der Umsetzung dieses Konzepts wurden in den Jahren 2013-2017 insgesamt 674 Tonnen Gold aus den Lagerstellen Banque de France, Paris (374 t) und Fed, New York (300 t) nach Deutschland verlagert. Über den Stand dieser Verlagerungen hat die Bundesbank jährlich die Presse und Öffentlichkeit unterrichtet. Zusätzlich hat die Bundesbank im Jahr 2018 eine eigene Publikation veröffentlicht („Das Gold der Deutschen“, Hirmer-Verlag, 2018). Einen umfassenden Überblick über die deutschen Goldreserven (Pressematerial wie Pressegespräche, Pressenotizen, Präsentationen, Fotos, Filmmaterial einschließlich eines Films über die Verlagerung und Lagerung der Goldreserven) finden Sie außerdem auf unserer Themenseite im Internet unter https://www.bundesbank.de/de/aufgaben... . Die Lagerung von Teilen der deutschen Goldreserven im Ausland hat gute Gründe und entspricht der im Lagerstellenkonzept der Bundesbank verfolgten Strategie. Goldreserven sind Teil der deutschen Währungsreserven, die die Deutsche Bundesbank hält und verwaltet. Währungsreserven dienen u. a. dem Zweck, Zahlungen in ausländischer Währung leisten bzw. die eigene Währung durch Interventionen kurzfristig stabilisieren zu können. Dazu bedarf es liquider Mittel. Goldreserven sind sinnvollerweise im hierzu erforderlichen Maße dort zu lagern, wo sie im Krisenfall schnell gegen liquide, international anerkannte Reservewährungen, wie den US-Dollar oder das Britische Pfund, umgewandelt werden können. Dies ist an den internationalen Goldhandelsplätzen London und New York, nicht jedoch in gleicher Weise in Deutschland bzw. am Finanzplatz Frankfurt möglich, da hier weder Handelspartner bzw. entsprechende Handelsinfrastrukturen noch physische Goldlager für die Belieferung ansässig sind. Seit 2017 hat es daher auch keine Verlagerungen aus den beiden verbliebenen ausländischen Goldlagerstellen mehr gegeben. Auch gab oder gibt es für die derzeit dort lagernden Bestände keine solchen Pläne oder Überlegungen. - Hat die USA jemals abgelehnt Deutsches Gold in der verlangten Menge herauszugeben? Nein. Mit freundlichen Grüßen