Datenschutzrechtliche Bewertung zum Intelligenten Tutoriellen Systems (ITS) Area9 Rhapsode

Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung des ITS Area9 Rhapsode und des
Unternehmens Area9 Lyceum, auf die in der Antwort des Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 8/307, S. 4, abrufbar unter https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d0307dak.pdf) Bezug genommen wird.

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  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung zum Intelligenten Tutoriellen Systems (ITS) Area9 Rhapsode [#250904]
Datum
9. Juni 2022 09:05
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung des ITS Area9 Rhapsode und des Unternehmens Area9 Lyceum, auf die in der Antwort des Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf eine kleine Anfrage der Partei Die Linke (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 8/307, S. 4, abrufbar unter https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp8/drs/d0307dak.pdf) Bezug genommen wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250904/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre u.g. Anfrage danke ich Ihnen. Leider liegen uns keine der von I…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Fwd: Datenschutzrechtliche Bewertung zum Intelligenten Tutoriellen Systems (ITS) Area9 Rhapsode [#250904]
Datum
20. Juni 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre u.g. Anfrage danke ich Ihnen. Leider liegen uns keine der von Ihnen erfragten Informationen vor, so dass der Anwendungsbereich des IFG M-V gem. § 1 IFG M-V nicht gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen