Sondervermögen für Überwindung der Klimakrise

Für die Ausrüstung der Bundeswehr konnte ein Sondervermögen von 100 Mrd. Euro eingerichtet werden.

Für die Bekämpfung der Klimakrise wurde kein derartiges Sondervermögen eingerichtet.

Ich nehme an, dass dies daraus resultiert, dass entsprechende Finanzmittel im üblichen Haushalt hinterlegt sind:
- Auf welche Höhe belaufen sich die Finanzmittel zur Bekämpfung der Klimakrise in Deutschland und Weltweit im Haushaltsentwurf bis 2026?
- Wie werden diese auf einzelne Maßnahmen aufgeschlüsselt bzw. welchen Ressorts werden diese zugerechnet?

Sofern keine entsprechende Finanzmittel hinterlegt wurden:

Die BPB https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/38487/kosten-des-klimawandels/#node-content-title-1 hatte bereits 2013 ein Dokument veröffentlicht welches die Klimafolgekosten bis 2050 auf 800 Mrd. Euro beziffert und davon vermutlich 170 Mrd. Euro Klimaanpassungskosten unmittelbar durch den Staat zu tragen wären.

Gibt es ein Dokument aus dem hervorgeht wie die Bundesregierung diese Klimafolgekosten zu finanzieren plant?

Ergebnis der Anfrage

In den Medien wurde ausschließlich das Sondervermögen der Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. Euro diskutiert. Eine Anfrage an das BMF sollte klären, ob und in welcher Höhe die Bundesregierung Investitionen zur Bekämpfung der Klimakrise plant. Die Anfrage wurde abgelehnt, jedoch teilte das BMF folgendes mit:

Biodiversität und Internationaler Klimaschutz: 0,6779 Mrd. Euro, verwaltet durch BMWK, AA, BMU
Biodiversität und Internationaler Klimaschutz: 3,27 Mrd. Euro, verwaltet durch BMZ

Der weitaus wesentlichste Investitionstitel ist jedoch der Energie- und Klimafonds (EKF). Dieser wurde durch Rücklagenbildung auf 106,8195 Mrd. Euro aufgestockt. Der Anteil der durch Zertifikatehandel erlöst wurde beträgt 15,563 Mrd. Euro. Die Zweckbestimmung ist in den EKF-Titelnummern hinterlegt (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/…). Im Haushaltsplan 2022 ab Seite 53 sind die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen für die einzelnen Haushaltsjahre aufgeführt (https://www.bundeshaushalt.de/static/da…).

Fazit: Die Bundesregierung stellt mehr als 100 Mrd. Euro für die Bekämpfung der Klimakrise bereit und damit ähnlich viel wie für die Ausrüstung der Bundeswehr. Wieso der Antrag abgelehnt wurde erschließt sich (jenseits von formalen Gründen) jedoch noch nicht. Die Verwendung der Investitionsmittel sollte nachgehalten und auf Wirksamkeit geprüft werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Ausrüstun…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondervermögen für Überwindung der Klimakrise [#251127]
Datum
10. Juni 2022 22:52
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Ausrüstung der Bundeswehr konnte ein Sondervermögen von 100 Mrd. Euro eingerichtet werden. Für die Bekämpfung der Klimakrise wurde kein derartiges Sondervermögen eingerichtet. Ich nehme an, dass dies daraus resultiert, dass entsprechende Finanzmittel im üblichen Haushalt hinterlegt sind: - Auf welche Höhe belaufen sich die Finanzmittel zur Bekämpfung der Klimakrise in Deutschland und Weltweit im Haushaltsentwurf bis 2026? - Wie werden diese auf einzelne Maßnahmen aufgeschlüsselt bzw. welchen Ressorts werden diese zugerechnet? Sofern keine entsprechende Finanzmittel hinterlegt wurden: Die BPB https://www.bpb.de/themen/klimawandel/dossier-klimawandel/38487/kosten-des-klimawandels/#node-content-title-1 hatte bereits 2013 ein Dokument veröffentlicht welches die Klimafolgekosten bis 2050 auf 800 Mrd. Euro beziffert und davon vermutlich 170 Mrd. Euro Klimaanpassungskosten unmittelbar durch den Staat zu tragen wären. Gibt es ein Dokument aus dem hervorgeht wie die Bundesregierung diese Klimafolgekosten zu finanzieren plant?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251127/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 10. Juni 2022
Datum
15. Juni 2022 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben mit Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß

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Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG); Sondervermögen zur Überwindung der Klimakrise
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG); Sondervermögen zur Überwindung der Klimakrise
Datum
27. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen