CCS - Bericht der Bundesregierung

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages (Drucksache 19/ 6891 - 19. Wahlperiode
21.12.2018) durch die Bundesregierung wurde der
Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetzes sowie die Erfahrungen zur CCS-Technologie veröffentlicht.

Ich bitte um Auskunft, welche der im Bericht aufgeführten internationalen CCS-Projekte die geplanten Kohlendioxidmengen in der angesetzten Zeit zu den geplanten Kosten sequestrieren konnten.
Sofern Sie Daten haben, bitte ich auch um die Zusendung der tatsächlich im geplanten Zeitraum verpressten im Vergleich zu den geplanten CO2-Mengen.

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  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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Reinhard Dr. Knof
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Unterricht…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Reinhard Dr. Knof
Betreff
CCS - Bericht der Bundesregierung [#251311]
Datum
13. Juni 2022 17:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages (Drucksache 19/ 6891 - 19. Wahlperiode 21.12.2018) durch die Bundesregierung wurde der Evaluierungsbericht der Bundesregierung über die Anwendung des Kohlendioxid- Speicherungsgesetzes sowie die Erfahrungen zur CCS-Technologie veröffentlicht. Ich bitte um Auskunft, welche der im Bericht aufgeführten internationalen CCS-Projekte die geplanten Kohlendioxidmengen in der angesetzten Zeit zu den geplanten Kosten sequestrieren konnten. Sofern Sie Daten haben, bitte ich auch um die Zusendung der tatsächlich im geplanten Zeitraum verpressten im Vergleich zu den geplanten CO2-Mengen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof Anfragenr: 251311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251311/ Postanschrift Reinhard Dr. Knof << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Dr. Knof

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Knof, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni 2022, die wir gerne als Bürgera…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: CCS - Bericht der Bundesregierung [#251311]
Datum
22. Juni 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Dr. Knof, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni 2022, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten: „Ich bitte um Auskunft, welche der im Bericht aufgeführten internationalen CCS-Projekte die geplanten Kohlendioxidmengen in der angesetzten Zeit zu den geplanten Kosten sequestrieren konnten. Sofern Sie Daten haben, bitte ich auch um die Zusendung der tatsächlich im geplanten Zeitraum verpressten im Vergleich zu den geplanten CO2-Mengen.“ Die Voraussetzungen eines IFG- oder UIG-Antrages sind nicht erfüllt. Bei den meisten der im Bericht aufgeführten internationalen CCS-Projekten handelt es sich um die Nutzung des bei der Produktion mitgeförderten CO2 zur Verbesserung der Lagerstättenausbeute bei Öl oder Erdgas (EOR): In vielen Erdgasaufbereitungsanlagen wird das mitgeförderte CO2 bereits an der Förderstelle vom Erdgas abgetrennt und zur Verbesserung des Lagerstättendrucks wieder in die Lagerstätte verpresst. Diese Anlagen werden hier nicht weiter betrachtet. Von den im Bericht aufgeführten CCS-Projekten speichern drei das CO2 im Untergrund. Im Projekt Quest in Canada wird von Shell eine CO2-Abscheideanlage betrieben. Laut Shell hat diese seit ihrer Inbetriebnahme mehr CO2 als geplant abgetrennt und in den Untergrund gespeichert. Bis heute wurden mehr als 6.000.000 t CO2 gespeichert. Die tatsächlichen Investitionskosten für den kommerziellen Betrieb der Anlage lagen unter den vorausberechneten Kosten1. Boundary Dam in Canada wurde 2014 das erste Kohlekraftwerk mit CO2-Abscheidung. Das abgeschiedene CO2 wird größtenteils für EOR in einer nahegelegenen Lagerstätte verwendet. Restliches CO2 wird in einem salinen Aquifer gespeichert. Seit Inbetriebnahme wurden 4.370.715 t CO2 (im März 2022 72.290 t) abgeschieden und gespeichert (Stand März 22)2 aktuelle Daten zu tatsächlicher Abscheidung vs. Geplante Abscheidung, bzw. den Kosten wurden keine veröffentlicht. Nach einer erfolgreiche Test-Injektion von 1.000.000 t CO2 im Decatur-Projekt in Illinois (US) im Jahre 2014 und der darauffolgenden intensiven Überwachung der Lagerstätte hat ADM (Archer Daniels Midland) im Jahre 2017 mit einem zweiten CCS-Projekt begonnen (Illinois Industrial CCS). In diesem Projekt sollen bis Ende 2022 bis zu 5,5 Mio. t CO2 gespeichert werden. Stand Mai 2021 wurden bereits 3,4 Mio. t erfolgreich gespeichert3. Das Projekte wird durch Gelder der öffentlichen Hand unterstützt. Von den geschätzten Kosten der Einspeicherung von 441 Mio. $ kamen 281 Mio. $ vom U.S. Department of Energy. Bisher liegen die tatsächlichen Einlagerungsmengen etwas unter den prognostizierten4. 1Quest annual report, 2020 (https://open.alberta.ca/dataset?tags=... ) 2Sask Power status update, März 2022 (https://www.saskpower.com/about-us/ou...) 3 https://www.greencarcongress.com/2021... 4 https://investigatemidwest.org/2020/1... Mit freundlichen Grüßen