Schlüssiges Konzept Solingen

Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der
Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit
auch SGB XII und AsylbLG).

1. Wer genau ist die verantwortliche Stelle oder Behörde in der Stadt Solingen?
2. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft?
3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt?
4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht
und sind dort heute noch einsehbar?
5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor?
6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen
Konzepte?
7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen?
8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus
den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten
Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf.
höher geführt?
9. Wie gingen diese aus?
10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die
anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
Schlüssiges Konzept Solingen [#251445]
Datum
14. Juni 2022 20:54
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskünfte bezüglich des sog. Schlüssigen Konzepts für die Beurteilung der Angemessenheit der Mietkosten für Empfänger von Leistungen nach SGB II (somit auch SGB XII und AsylbLG). 1. Wer genau ist die verantwortliche Stelle oder Behörde in der Stadt Solingen? 2. Wie oft haben Sie bisher ein Schlüssiges Konzept erstellen lassen? Wann traten diese Schlüssigen Konzepte in Kraft? 3. Von welchen Unternehmen wurden sie jeweils erstellt? 4. Wo wurden die schlüssige Konzepte nebst Begründung öffentlich bekannt gemacht und sind dort heute noch einsehbar? 5. Lagen Ihrer Behörde auch die Rohdaten der Erhebung selbst vor? 6. Welche Kosten entstanden für die jeweiligen Erstellungen der Schlüssigen Konzepte? 7. Warum werden stattdessen nicht die Mietspiegel herangezogen? 8. Welche abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurden von Leistungsempfängern aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG gegen welche der o.g. genannten Schlüssigen Konzepte des Landkreises am Sozialgericht, Landessozialgericht und ggf. höher geführt? 9. Wie gingen diese aus? 10. Zu welchen Konsequenzen führte dies für die Kläger, für Ihre Behörde und für die anderen Leistungsbezieher Ihrer Behörde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs Anfragenr: 251445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251445/ Postanschrift Bernd Rohlfs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs

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Bernd Rohlfs
Bernd Rohlfs
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept Solingen“ vom 14.06.2022 (#251445) wurde von I…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Bernd Rohlfs
Betreff
AW: Schlüssiges Konzept Solingen [#251445]
Datum
12. Dezember 2022 09:54
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schlüssiges Konzept Solingen“ vom 14.06.2022 (#251445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bernd Rohlfs