Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Peter Pane
Anger 33
99084 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    23. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt [#251464]
Datum
14. Juni 2022 22:35
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Peter Pane Anger 33 99084 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt" vo…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - 39-0-0381-170 // Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt [#251464]
Datum
22. August 2022 21:06
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt" vom 14.06.2022 [#251464] (Ihr Zeichen 39-0-0381-170) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Abwesenheit von Herrn Nickeleit wird Ihr Antrag nach dem Ver…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Fristüberschreitung - 39-0-0381-170 // Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt [#251464]
Datum
23. August 2022 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Abwesenheit von Herrn Nickeleit wird Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetzt nunmehr durch die Vertretung bearbeitet. Ich bitte den Zeitverzug zu entschuldigen. Die Kontrollberiche gehen Ihnen in der nächsten KW zu. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Bearbeitung Ihres Antrages vom 14.06.22 veranlasst. Über di…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Fristüberschreitung - 39-0-0381-170 // Kontrollbericht zu Peter Pane, Erfurt [#251464]
Datum
31. August 2022 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Bearbeitung Ihres Antrages vom 14.06.22 veranlasst. Über diesen wurde (positiv) entschieden. Der Bescheid ist heute Morgen mit der PA-Nr.: 3-PA-39-22-01360 an Sie Versand worden. Den Zeitverzug bitte ich nochmals zu entschuldigen. Bitte beachten Sie: Nach der Bekanntgabe der Entscheidung gemäß § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf erfolgt, soweit kein Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die von Ihnen beantragte Information in einer separaten Mitteilung. Der Informationszugang erfolgt sodann nochmals postalisch an Sie durch Übersendung einer Kopie der beantragten Kontrollberichte. Der voraussichtliche Postausgang ist der 19.09.22. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Weimar
Beiladung Peter Pane wehrt sich gerichtlich gegen den stattgebenden Bescheid der Stadtverwaltung Erfurt an mich. D…
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Via
Briefpost
Betreff
Beiladung
Datum
21. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Peter Pane wehrt sich gerichtlich gegen den stattgebenden Bescheid der Stadtverwaltung Erfurt an mich. Das Verwaltungsgericht Weimar hat mich zum Prozess beigeladen und Peter Panes Anwalt mit Verweis auf die Rechtsprechung der Thüringer Gerichte zu verstehen gegeben, dass es beabsichtigt, dessen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO abzulehnen.
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zwischennachricht
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
21. September 2022
Status
Warte auf Antwort

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
16. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen