Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf

Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251530]
Datum
15. Juni 2022 19:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251530/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251530]
Datum
17. Juni 2022 12:38
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach hier vorliegenden Urkunden und Informationen wurde die bedingungslose Klage g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251530]
Datum
23. Juni 2022 17:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach hier vorliegenden Urkunden und Informationen wurde die bedingungslose Klage gegen den Präsidenten des Landtags NRW und Sie als zweite mitverklagte Behörde am 1.10.21 eingereicht und am 6.10.21 bestätigt, dass die Klage sich auch gegen Ihre Behörde richtet, die in einem schriftlichen Bescheid u. a. erklärt hat, sie sei für den Präsidenten des Landtags NRW als den für die Verarbeitung Verantwortlichen des Petitionsausschusses - auch nach erwartbarer Klarstellung durch EuGH und trotz der gegenteiligen schriftlichen Mitteilung des Präsidenten des Landtags - nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251530/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251530]
Datum
24. Juni 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 15.06.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.0…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Behördeninternes Aktenzeichen der Prozessvertretung Ihrer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf [#251530]
Datum
4. Juli 2022 14:58
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr IFG-Antrag vom 15.06.2022 Mein Aktenzeichen: 01.03.00-4347/22 (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> für Ihren o.g. IFG-Antrag danke ich Ihnen. Darin bitten Sie um Übersendung des behördeninternen Aktenzeichens der Prozessvertretung unserer Behörde aus dem Gerichtsverfahren 29 K 6586/21 am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die von Ihnen erbetenen Informationen sind nicht vorhanden, so dass ich Ihrem Wunsch nach Übersendung nicht nachkommen kann. Ich bedaure, Ihnen diesbezüglich keine günstigere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen