Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen

sämtliche Dokumente, Kommunikation und weitere Informationen zu an das BfArM gemeldeten Datenlecks/Datenabflüssen/Sicherheitsvorfällen und vergleichbaren Ereignissen in den Jahren 2019 bis 2022 in den sog. "Digitalen Gesundheitsanwendungen" (DiGA)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Kosten dieser Information:
    149,87 Euro
  • 11 Follower:innen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Dokumen…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen [#251553]
Datum
16. Juni 2022 00:54
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Dokumente, Kommunikation und weitere Informationen zu an das BfArM gemeldeten Datenlecks/Datenabflüssen/Sicherheitsvorfällen und vergleichbaren Ereignissen in den Jahren 2019 bis 2022 in den sog. "Digitalen Gesundheitsanwendungen" (DiGA)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251553/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.06.2022 habe ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen [#251553]
Datum
19. Juli 2022 08:15
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.06.2022 habe ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (#251553) an Sie gestellt. Die vorgesehene Frist ist mittlerweile überschritten. Daher würde ich die freundlich bitten, mich über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 251553 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte sie freundlich auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Di…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen [#251553]
Datum
25. Juli 2022 10:53
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte sie freundlich auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen“ vom 16.06.2022 (#251553) hinweisen. Die gesetzlich vorgesehene Monatsfrist wurde mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte bestätigen sie mir zumindest kurz, dass sie die Anfrage erhalten haben und informieren Sie mich zudem über den Bearbeitungsstand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen [#251553]
Datum
3. August 2022 10:24
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen“ vom 16.06.2022 (#251553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Ich bitte Sie, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu Informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr <<entfernt>>, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2022#0041-IFG, Herr Engelhardt, Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen #0005 Gebührenhinweis
Datum
4. August 2022 11:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
718,5 KB
Sehr <<entfernt>>, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> ich stimme Gebühren bis zu 250 Euro vor. Ich bitte Sie jedoch gemäß § 2 IFGGebV, me…
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Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2022#0041-IFG, Herr Engelhardt, Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen #0005 Gebührenhinweis [#251553]
Datum
4. August 2022 13:17
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich stimme Gebühren bis zu 250 Euro vor. Ich bitte Sie jedoch gemäß § 2 IFGGebV, meine eingeschränkte finanzielle Situation als Student zu berücksichtigen und wenn möglich die Gebühren zu verringern oder gar ganz zu erlassen. Meine Postadresse finden sie unten in dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251553/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen sie den Tippfehler in meiner letzten E-Mail. Natürlich muss es …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2022#0041-IFG, Herr Engelhardt, Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen #0005 Gebührenhinweis [#251553]
Datum
4. August 2022 13:18
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen sie den Tippfehler in meiner letzten E-Mail. Natürlich muss es heißen: "ich stimme Gebühren bis zu 250 Euro *zu*." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251553/
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ih…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG
Datum
4. August 2022 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihre Antwort. In Ihrem heutigen Schreiben baten Sie um die Ermäßigung Ihrer Gebühren auf Grund Ihrer finanziellen Situation als Student. Die Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren ist in § 2 IFGGebV geregelt. Danach kann eine Ermäßigung der Gebühren um bis zu 50% nur aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses erfolgen und nur in besonderen Fällen kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. Dies ist der Fall, wenn die Gebührenerhebung aus den geltend gemachten Gründen unbillig wäre oder das öffentliche Interesse am Informationszugang als zwingend erscheint. Gründe der Billigkeit ergeben sich aus den Einzelumständen des konkreten Informationszugangsantragsverfahrens. Gründe des öffentlichen Interesses am Informationszugang sind anzunehmen, wenn das überwiegende öffentliche Interesse an diesem Informationszugang besteht. Falls Sie die Einzelumstände für Ihren Informationsantrag näher erläutern möchten, die eine Reduzierung der Gebühren aus Gründen der Billigkeit rechtfertigen, so können Sie diese gerne noch erläutern und entsprechende Nachweise zusenden. Der Umstand, dass Sie Student sind ist hierzu leider nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553] Sehr << Anrede >> viele…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553]
Datum
4. August 2022 16:10
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die erneute Möglichkeit, mögliche Gründe für eine Gebührenermäßigung / einen Gebührenerlass darzulegen. Es besteht meiner Meinung nach ein öffentlichen Interesses am Informationszugang. Es gab in der Vergangenheit einige Fälle von Sicherheitslücken sowie Datenabflüssen bei Gesundheitsanwendungen, zum Beispiel der Fall von Tschirsich & Zilch aus 2020[1]. Erst kürzlich entdeckte zerforschung in zwei Anwendungen schwere Sicherheitslücken[2]. Dieser Fall zog deutschlandweiter Berichterstattung nach sich, von Tech-Branchenportalen[3], über Magazine wie die Apotheken-Umschau[4] bis hin zu tagesschau.de[5]. In dieser breiten Berichterstattung zeigt sich, dass es ein öffentliches Interesse dazu gibt, über Datenschutz-Probleme und Sicherheitsmängel Bescheid zu wissen – gerade bei so sensiblen Daten, wie sie die DiGAs verarbeiten. Außerdem wurde in der Berichterstattung die Frage aufgeworfen, inwiefern die aktuelle Regulierung dieser Apps ausreicht und ob es lediglich die drei Einzelfälle gibt, oder noch mehr, die bisher nicht öffentlich sind. Diese Punkte zu klären wäre insbesondere durch die hier angefragten Information möglich. Zudem möchte ich meine Bitte um Ermäßigung aufgrund meiner eigenen finanziellen Situation erneuern, allerdings begründet durch § 10 IFG, statt dem erwähnten § 2 IFGGebV. Dessen Absatz 2 schreibt vor, dass Gebühren so zu bemessen sind, "dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann." Daher kann die individuelle finanzielle Situation durchaus bei der Gebührenerhebung berücksichtigt werden, da bei einer eingeschränkten finanziellen Situation bereits niedrigere Gebühren prohibitiv wirken können. Ich würde sie daher bitten, diese Aspekte bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen, erkläre mich jedoch weiter bereit, die von Ihnen erwähnten Gebühren von bis zu 250 Euro zu tragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> [1]: https://www.golem.de/news/gesundheitsapp-trotz-zulassung-sicherheitsluecken-in-app-auf-rezept-2010-151471.html [2]: https://zerforschung.org/posts/datenabfluss-auf-rezept/ [3]: https://www.golem.de/news/datenleck-daten-von-brustkrebs-und-depressions-app-abrufbar-2206-166188.html [4]: https://www.apotheken-umschau.de/e-health/it-experten-finden-luecken-in-gesundheitsapps-876019.html [5]: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/gesundheitsapps-patientendaten-101.html Anfragenr: 251553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251553/
Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553] Sehr << Anrede >> ich w…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553]
Datum
15. September 2022 10:33
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde sie bitten, mir keine kurze Sachstandmitteilung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen“ vom 16.06.2022 (#251553) zu geben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553] Sehr <<entfernt>>, viel…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Antrag auf Ermäßigung der Gebühren, (IFG-Anfragen 2022#0041-IFG [#251553]
Datum
22. September 2022 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr <<entfernt>>, vielen Dank für Ihr Schreiben. Entsprechend Ihrer Anfrage wurden die erbetenen Dokumente recherchiert und zusammengestellt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die in diesen Dokumenten genannten Personen und Unternehmen gemäß § 8 IFG am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten, da Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Eine abschließende Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Herausgabe der Dokumente kann daher erst Ende Oktober erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr <<entfernt>>, bitte beachten Sie die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2022#0041-IFG, Herr Engelhardt, Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen #0030 Antwort
Datum
18. November 2022 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <<entfernt>>, bitte beachten Sie die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Gebührenbescheid
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
31. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen