Abfrage Kunstwerk (Bundeskunstsammlung?)

In der Jung & Naiv Folge Nummer 63 - Interview mit dem nunmehr ehemaligen Regierungssprecher Steffen Seibert - vom 12.06.2013 (zu sehen auf Youtube) sitzen Herr Seibert und Herr Jung in einem Büro des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung unter einem sehr interessanten & wunderbaren Kunstwerk. Ich würde gerne wissen ob es sich dabei um ein Exponat der Bundeskunstsammlung handelt und wie Kunstwerk & Künstler:in heißen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Jung &…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abfrage Kunstwerk (Bundeskunstsammlung?) [#251584]
Datum
16. Juni 2022 14:07
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Jung & Naiv Folge Nummer 63 - Interview mit dem nunmehr ehemaligen Regierungssprecher Steffen Seibert - vom 12.06.2013 (zu sehen auf Youtube) sitzen Herr Seibert und Herr Jung in einem Büro des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung unter einem sehr interessanten & wunderbaren Kunstwerk. Ich würde gerne wissen ob es sich dabei um ein Exponat der Bundeskunstsammlung handelt und wie Kunstwerk & Künstler:in heißen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251584/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und dem damit verbundenen Interesse an dem K…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Abfrage Kunstwerk (Bundeskunstsammlung?) [#251584]
Datum
18. Juli 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und dem damit verbundenen Interesse an dem Kunstbestand des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA). Hierzu kann ich Ihnen für das BPA die folgende Auskunft erteilen: Der Bestand an Kunstwerken innerhalb des BPA befindet sich im regelmäßigen Wandel. Es kommt daher immer wieder vor, dass Bilder im Laufe der Zeit ausgetauscht werden. Das von Ihnen genannte Bild befindet sich nicht im Bestand des BPA. Dem BPA liegen weder amtliche Informationen zum Titel des Kunstwerks noch zum Namen des Künstlers / der Künstlerin vor. Mit freundlichen Grüßen