Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 03. Juni 2022 veröffentlichte die KBV auf ihrer Homepage eine Pressemitteilung sowie einen Tweet auf Twitter zu der Nachfolge von Prof. Drosten im Sachverständigenausschuss Corona.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die zu der Pressemitteilung und dem Tweet existierenden Akten mit Entwürfen, Vorarbeiten, Vermerken usw.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 03. Juni 2022 veröffentlichte die KBV auf ihrer Ho…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona [#251614]
Datum
16. Juni 2022 23:25
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 03. Juni 2022 veröffentlichte die KBV auf ihrer Homepage eine Pressemitteilung sowie einen Tweet auf Twitter zu der Nachfolge von Prof. Drosten im Sachverständigenausschuss Corona. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die zu der Pressemitteilung und dem Tweet existierenden Akten mit Entwürfen, Vorarbeiten, Vermerken usw. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251614/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Jun…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona [#251614]
Datum
19. Juli 2022 12:42
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona“ vom 16.06.2022 (#251614) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.06.2022 hatte ich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Antrag nach d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona [#251614]
Datum
20. Juli 2022 15:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.06.2022 hatte ich der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG über FragDenStaat.de geschickt. Die KBV reagiert auch auf meine Erinnerung nicht. Betrachten Sie diese Nachricht als Beschwerde über das Verhalten der KBV. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona“ [#251614]
Datum
27. Juli 2022 11:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251614/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die angefragte Kassenärztliche Bundesvereinigung weder auf meine ursprüngliche Anfrage vom 16. Juni 2022 noch auf meine Erinnerung vom 19. Juli 2022 reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251614.pdf Anfragenr: 251614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251614/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juli 2022 14:15
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kassenärztliche Bundesvereinigung
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilung…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zu Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona [#251614] - IFG-721/007 II#0561
Datum
5. August 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
1,9 KB
image002.jpg
11,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Pressemitteilung und Twitter-Tweet vom 03. Juni 2022 zur Nachfolge Drosten Sachverständigenausschuss Corona" vom 16.06.2022, teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zu der Pressemitteilung (PM) und dem Twitter-Tweet gab es keine Akten oder Unterlagen mit Entwürfen, Vorarbeiten oder sonstigen Vermerken. Die PM und der Tweet wurden im Rahmen der üblichen Pressearbeit mündlich mit dem Vorstand besprochen und in dessen Auftrag verfasst und veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/007 II…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/007 II#0561
Datum
10. August 2022 19:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/007 II#0561 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/007 II…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/007 II#0561
Datum
19. Oktober 2022 11:27
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-721/007 II#0561 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/00…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der KBV vom 16.06.2022 # IFG-721/007 II#0561 [#251614]
Datum
22. Oktober 2022 23:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen sehr für die Vermittlung und das Nachhaken bei der KBV. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251614/