Meldung an das MAGS in IfSG Fällen vor Bescheiderteilung

Informationen bezüglich der nachfolgenden Fragestellungen:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird/wurde das MAGS von den jeweiligen LVR (oder vergleichbar) in die Entscheidung iR Impfschäden (oder vergleichbar) mit einbezogen?
2. Welchen Einfluss nahm das MAGS auf die Bescheide?
3. Welche personenbezogenen Daten der Antragssteller:in wurden an das MAGS bzw. vom MAGS empfangen/gesendet/verarbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies geschehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung an das MAGS in IfSG Fällen vor Bescheiderteilung [#251654]
Datum
17. Juni 2022 14:34
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen bezüglich der nachfolgenden Fragestellungen: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird/wurde das MAGS von den jeweiligen LVR (oder vergleichbar) in die Entscheidung iR Impfschäden (oder vergleichbar) mit einbezogen? 2. Welchen Einfluss nahm das MAGS auf die Bescheide? 3. Welche personenbezogenen Daten der Antragssteller:in wurden an das MAGS bzw. vom MAGS empfangen/gesendet/verarbeitet und auf welcher rechtlichen Grundlage ist dies geschehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 17. Juni 2022 ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundh…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldung an das MAGS in IfSG Fällen vor Bescheiderteilung [#251654]
Datum
22. Juni 2022 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht vom 17. Juni 2022 ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Sie begehren Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW). Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gem. § 4 IFG der Informationsanspruch auf die beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) faktisch vorhandenen Informationen beschränkt ist. Ein Informationszugang im Einzelfall wegen des Schutzes personenbezogener Daten kann zudem nicht gewährt werden, soweit begehrte Unterlagen personenbezogene Daten enthalten. Unter Berücksichtigung der durch das IFG gesetzten Rahmenbedingungen nehme ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung: 1. Die durchführungsverantwortlichen Behörden für die Leistungen der §§ 60ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Nordrhein-Westfalen sind gem. § 11 Abs. 2 und 3 Infektionsschutz- und Befugnisgesetz NRW die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt als oberste Landesbehörde gem. § 4 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen die Fachaufsicht über die Landschaftsverbände. Die Fachaufsicht erstreckt sich gem. § 13 Landesorganisationsgesetz NRW auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben. 2. In Ausübung der o.g. Fachaufsicht kann sich in diesem Zusammenhang das MAGS über Entscheidungen in Fällen zu Impfschäden unterrichten lassen oder Weisungen erteilen; es nimmt zudem die Funktion der zuständigen Behörde i.S.v. § 61 Satz 2 IfSG wahr. In entsprechenden Einzelfällen ist daher auch eine Prüfung von Einzelsachverhalten und damit im Zusammenhang stehende Überprüfung von Bescheiden grundsätzlich möglich. Die von Ihnen erfragten Informationen liegen meinem Haus aber nicht vor, sodass eine Weitergabe nicht möglich ist. 3. Welche personenbezogenen Daten durch die Landschaftsverbände an das MAGS NRW übermittelt werden, hängt vom Umfang des jeweiligen Einzelfalls ab. Soweit Sie mit Ihrer Anfrage konkrete Informationen begehren, weise ich Sie darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 IFG NRW ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen ist, soweit durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten einer natürlichen Person offenbart werden würden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Angaben weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für die schnelle Rückmeldung bedanken. Im Rahmen meiner …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldung an das MAGS in IfSG Fällen vor Bescheiderteilung [#251654]
Datum
22. Juni 2022 08:09
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich für die schnelle Rückmeldung bedanken. Im Rahmen meiner dritten Frage sind Sie nicht auf die rechtliche Grundlage der Weitergabe (mutmaßlich) höchstpersönlicher Daten der Landschaftsverbände an das MAGS NRW eingegangen. Ich bitte Sie höflich dies noch zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251654/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt sowohl zum einen nach de…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Meldung an das MAGS in IfSG Fällen vor Bescheiderteilung [#251654]
Datum
22. Juni 2022 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt sowohl zum einen nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und den Ihnen zu den Fragen 1 und 2 bereits genannten spezialgesetzlichen Normen. Da Ihre Anfrage zu Ziffer 3 keinen Bezug zu konkreten Informationen hat, ist Ihre Frage grundsätzlich nicht vom IFG gedeckt. Mit freundlichen Grüßen