Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muss mich vorweg entschuldigen, denn ich weiß leider nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, ggf. bitte ich um Abgabenachricht und Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Behörden in Schleswig-Holstein, die bereits an das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) angeschlossen sind und ein Zeitplan, bis wann für die noch nicht angeschlossenen Behörden ein Anschluss an das System erfolgt sein wird.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Da ich nicht weiß, welches Ministerium zuständig ist, wurde die Anfrage an die Staatskanzlei gestellt und von dort an das zuständige Ministerium weitergeleitet.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juni 2022
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22. Juli 2022
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