Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss mich vorweg entschuldigen, denn ich weiß leider nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, ggf. bitte ich um Abgabenachricht und Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Tabellarische Übersicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Behörden in Schleswig-Holstein, die bereits an das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) angeschlossen sind und ein Zeitplan, bis wann für die noch nicht angeschlossenen Behörden ein Anschluss an das System erfolgt sein wird.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Da ich nicht weiß, welches Ministerium zuständig ist, wurde die Anfrage an die Staatskanzlei gestellt und von dort an das zuständige Ministerium weitergeleitet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich vorweg entschuldigen, denn ich weiß lei…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder [#251720]
Datum
18. Juni 2022 23:45
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss mich vorweg entschuldigen, denn ich weiß leider nicht, ob ich bei Ihnen richtig bin, ggf. bitte ich um Abgabenachricht und Weiterleitung an die zuständige Stelle. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übersicht über die Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Behörden in Schleswig-Holstein, die bereits an das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder (https://www.akteneinsichtsportal.de/) angeschlossen sind und ein Zeitplan, bis wann für die noch nicht angeschlossenen Behörden ein Anschluss an das System erfolgt sein wird. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 251720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251720/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Ihre IZG-Anfrage vom 18.06.2022/Anfragenr. 251720 Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eing…
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre IZG-Anfrage vom 18.06.2022/Anfragenr. 251720
Datum
27. Juni 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationszugangsgesetz S-H vom 18.06.2022. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen der Staatskanzlei nicht vor. Antragsgemäß wurde Ihr Antrag an das zuständige Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz weitergeleitet. Eine abschließende Antwort erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 18. Juni 2022 ist durch die Staatskanzlei des Landes Sch…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
WG: 20220620 << Adresse entfernt >> - Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder [#251720]
Datum
6. Juli 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 18. Juni 2022 ist durch die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein an mich weitergeleitet worden. Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Die Gewährung einer elektronischen Akteneinsicht kann nur dann erfolgen, sofern die jeweilige Akte bereits elektronisch geführt wird. Der Einsatz des Akteneinsichtsportals richtet sich daher nach der Einführungsplanung für die elektronische Akte. Beginn und genauer Umfang der elektronischen Aktenführung bestimmen sich für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein nach der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung in der Justiz vom 11. März 2019 (GVOBl. S. 61) - zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 19. April 2022 (GVOBl. S. 569). Diese finden Sie u.a. hier: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh... Aktuell sind folgende Gerichte des Landes Schleswig-Holstein an das Akteneinsichtsportal angeschlossen: - Alle Arbeitsgerichte - Alle Sozialgerichte - Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht - Finanzgericht - Landgerichte Flensburg und Lübeck Zum 5. September 2022 bzw. 21. November 2022 erfolgt der Anschluss der Landgerichte Kiel bzw. Lübeck. Nach derzeitigem Planungsstand ist die weitere Einführung der elektronische Aktenführung und damit einhergehend die Anbindung an das Akteneinsichtsportal bei den übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften wie folgt vorgesehen: 30.01.2023 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 20.03.2023 Amtsgericht Itzehoe 22.05.2023 Amtsgericht Pinneberg 26.06.2023 Amtsgericht Meldorf 18.09.2023 Amtsgericht Elmshorn Amtsgericht Oldenburg i.H 13.11.2023 Staatsanwaltschaft Itzehoe 04.12.2023 Amtsgericht Ahrensburg Amtsgericht Eutin 05.02.2024 Amtsgericht Lübeck 12.02.2024 Generalstaatsanwaltschaft 18.03.2024 Amtsgericht Reinbek Amtsgericht Ratzeburg 24.06.2024 Amtsgericht Kiel 16.09.2024 Amtsgericht Eckernförde Amtsgericht Schwarzenbek 18.11.2024 Staatsanwaltschaft Lübeck 02.12.2024 Amtsgericht Rendsburg Amtsgericht Norderstedt 03.02.2025 Amtsgericht Bad Segeberg Amtsgericht Plön 17.03.2025 Amtsgericht Neumünster 19.05.2025 Staatsanwaltschaft Kiel 10.06.2025 Amtsgericht Husum Amtsgericht Niebüll 15.09.2025 Amtsgericht Flensburg 24.11.2025 Amtsgericht Schleswig 01.12.2025 Staatsanwaltschaft Flensburg Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei um einen Planungsstand handelt. Maßgeblich sind die jeweils in der o.g. Landesverordnung bestimmten Stichtage. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Rückinfo. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 20220620 << Adresse entfernt >> - Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder [#251720]
Datum
8. Juli 2022 01:24
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Rückinfo. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende und verbeibe mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251720/