Betrieblich minderqualifiziertes Personal DB Fernverkehr

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Leider habe ich in den letzten drei Monaten, insbesondere bei Ihrem sehr jungen oder quereingestelltem Personal, insbesondere bei der DB Fernverkehr AG, einige Vorfälle erlebt, die mich an der fachlichen Eignung Ihres Personales teilweise sehr stark zweifeln lassen.

So habe ich Zugbegleiter von ICE Zügen erlebt, die sich darüber beschwert haben, dass ein Triebfahrzeugführer vor dem Kupplungsvorgang vor einem Halt zeigenden Signal (Schutzhalt) hielt und nicht weiter vor den anderen Zug fuhr, zum anzukuppelnden Zugteil.
Das ist grobes betriebliches Mangelwissen, wenn Ihre Zugbegleiter nicht einmal die WICHTIGSTEN Signale richtig erkennen und deuten können...

Ich habe mehrere Züge des Nah- und Fernverkehr erlebt, bei denen die gesetzlichen Regelungen zur Führerstandsmitfahrt (Paragraph 45 (5) der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung) verletzt wurden und weitere gesetzliche Regelungen der EBO, z.B. Fahren OHNE Schlusslicht oder ungesicherte letzte Wagen an einem nicht ausreichend langen Bahnsteig.
( Paragraph 34 (6) und (8) )

Diese Sichtungen habe ich alle den aus meiner Sicht verantwortlichen Vorständen oder dem Kundendialog der DB mitgeteilt, jedoch seitens der Vorstände niemals eine Rückmeldung dazu erhalten und beim Kundendialog nur Mitteilung erhalten, dass es an den Fachbereich weitergeleitet wird.

Eine Verbesserung kam leider bisweilen für mich erkennbar nicht zustande.

Desweiteren habe ich mehrmals bundesweit erlebt, dass Ihre Zugbegleiter auf Schnellfahrstrecken/besonderen Tunnelstrecken KEINE Beobachtungsgänge in den Zügen erledigen, wie es Ihr SRK-Programm zur Sicherheit auf besonderen Strecken (mit hohem Schadenspotenzial im Ausnahmefall in den Zügen) vorsieht.
Bahnsteigbeobachtungen bei der Abfahrt des Zuges, welche den Reisenden vor allem am Bahnsteig des Zuges sichern sollen, gibt es nur bei einer Minderheit Ihres Personales.
Viele stehen zwar an der Tür, spielen aber mit dem Handy herum, statt aktiv zu beobachten.

Die örtlichen Aufsichten an den Bahnhöfen, welche zwar nicht zur DB Fernverkehr AG gehören, jedoch deren Züge abfertigen sollen,
machen teilweise ALLES, außer die Zugaufsicht korrekt wahrzunehmen.
Deren einziger betrieblicher Job, den sie eigentlich wahrnehmen sollen.

Heute 20.06.22 rief eine Zugführerin der DB Fernverkehr AG im ICE 1088 durch, dass in Fulda eine Rotausleuchtung herrsche.
Das sei der Umstand, wenn alle Signale im Bahnhof rot leuchten würden...
(Eine Rotausleuchtung ist aber in der Betrieblichen Wirklichkeit eine FEHLERHAFTE Meldung der Gleisfreimeldeanlage des Fahrdienstleiters, dass sich dort ein Zug aufhalten würde, obwohl dort tatsächlich keiner ist).
Also eine Störung im Betriebsablauf des Fahrdienstleiters.

Das sind also zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte, die eine betriebliche Zugführerin eigentlich Wissen sollte.

Nach all diesen Verstößen gegen die EBO, gegen Ihre eigenen Sicherungskonzepte UND mehreren eindeutig falschen betrieblichen Aussagen/Einordnungen/Handlungen Ihrer aktiven Zugbegleiter, Triebfahrzeugführer, Aufsichten und SRK-Bordgastronomen,
stellt sich mir leider die Frage,
ob sich insbesondere die DB Fernverkehr AG noch ausreichend um die betrieblichen Belange des sicheren Bahnverkehrs kümmert.

Daraus habe ich folgende Fragen abgeleitet:

Gibt es eine interne Statistik/Studie, wie viele Ihrer betrieblichen Zugführer, Zugbegleiter, SRK-verantwortlichen Bordgastronomen und Triebfahrzeugführer bei betrieblichen Vorgängen auffällig gehandelt haben?

Wie wird mit Personal verfahren, die eindeutig rechtswidrige Handlungen vorgenommen haben und wie wird mit jenen Verfahren, die durch öffentliche Aussagen durch betriebliches Falschwissen aufgefallen sind?

Was möchte die DB Fernverkehr AG in unmittelbarer Folge meiner geschilderten Beobachtungen unternehmen, dass mir als Reisenden nicht mehr in der Häufigkeit falsche betriebliche Aussagen auffallen?

Was möchte die DB Fernverkehr in unmittelbarer Folge meiner Beobachtungen unternehmen, damit ich oder andere Reisende in Zukunft keine Verstöße gegen die EBO mehr miterleben müssen?

Gibt es interne Auswertungen oder Studien, bei denen die vorgenannten Verstöße gegen die EBO zahlenmäßig erfasst und neutral ausgewertet werden?

Wenn ja, hat die DB intern auch mehr betriebliche Unregelmäßigkeiten in der jüngsten Zeit festgestellt, analog zu meinen Beobachtungen?

Gibt es Sicherheitsmechanismen, welche Ihr betriebliches Personal regelmäßig durchlaufen muss?
Wenn ja, wie greifen diese, wenn Personal eindeutig versagt hat?

Was passiert mit Personal, die bei internen regelmäßigen Schulungen (z.B. SRK) regelmäßig durch Mangelwissen auffallen?

Welche Mindestquoten an betrieblichem Wissen muss Ihr Personal nachweisen bzw. erfüllen, damit diese betriebliche Handlungen vornehmen dürfen?

Beste Grüße und vielen Dank,
Fey, Jens Peter

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Jens Peter Fey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
Betrieblich minderqualifiziertes Personal DB Fernverkehr [#251775]
Datum
20. Juni 2022 08:02
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich in den letzten drei Monaten, insbesondere bei Ihrem sehr jungen oder quereingestelltem Personal, insbesondere bei der DB Fernverkehr AG, einige Vorfälle erlebt, die mich an der fachlichen Eignung Ihres Personales teilweise sehr stark zweifeln lassen. So habe ich Zugbegleiter von ICE Zügen erlebt, die sich darüber beschwert haben, dass ein Triebfahrzeugführer vor dem Kupplungsvorgang vor einem Halt zeigenden Signal (Schutzhalt) hielt und nicht weiter vor den anderen Zug fuhr, zum anzukuppelnden Zugteil. Das ist grobes betriebliches Mangelwissen, wenn Ihre Zugbegleiter nicht einmal die WICHTIGSTEN Signale richtig erkennen und deuten können... Ich habe mehrere Züge des Nah- und Fernverkehr erlebt, bei denen die gesetzlichen Regelungen zur Führerstandsmitfahrt (Paragraph 45 (5) der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung) verletzt wurden und weitere gesetzliche Regelungen der EBO, z.B. Fahren OHNE Schlusslicht oder ungesicherte letzte Wagen an einem nicht ausreichend langen Bahnsteig. ( Paragraph 34 (6) und (8) ) Diese Sichtungen habe ich alle den aus meiner Sicht verantwortlichen Vorständen oder dem Kundendialog der DB mitgeteilt, jedoch seitens der Vorstände niemals eine Rückmeldung dazu erhalten und beim Kundendialog nur Mitteilung erhalten, dass es an den Fachbereich weitergeleitet wird. Eine Verbesserung kam leider bisweilen für mich erkennbar nicht zustande. Desweiteren habe ich mehrmals bundesweit erlebt, dass Ihre Zugbegleiter auf Schnellfahrstrecken/besonderen Tunnelstrecken KEINE Beobachtungsgänge in den Zügen erledigen, wie es Ihr SRK-Programm zur Sicherheit auf besonderen Strecken (mit hohem Schadenspotenzial im Ausnahmefall in den Zügen) vorsieht. Bahnsteigbeobachtungen bei der Abfahrt des Zuges, welche den Reisenden vor allem am Bahnsteig des Zuges sichern sollen, gibt es nur bei einer Minderheit Ihres Personales. Viele stehen zwar an der Tür, spielen aber mit dem Handy herum, statt aktiv zu beobachten. Die örtlichen Aufsichten an den Bahnhöfen, welche zwar nicht zur DB Fernverkehr AG gehören, jedoch deren Züge abfertigen sollen, machen teilweise ALLES, außer die Zugaufsicht korrekt wahrzunehmen. Deren einziger betrieblicher Job, den sie eigentlich wahrnehmen sollen. Heute 20.06.22 rief eine Zugführerin der DB Fernverkehr AG im ICE 1088 durch, dass in Fulda eine Rotausleuchtung herrsche. Das sei der Umstand, wenn alle Signale im Bahnhof rot leuchten würden... (Eine Rotausleuchtung ist aber in der Betrieblichen Wirklichkeit eine FEHLERHAFTE Meldung der Gleisfreimeldeanlage des Fahrdienstleiters, dass sich dort ein Zug aufhalten würde, obwohl dort tatsächlich keiner ist). Also eine Störung im Betriebsablauf des Fahrdienstleiters. Das sind also zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte, die eine betriebliche Zugführerin eigentlich Wissen sollte. Nach all diesen Verstößen gegen die EBO, gegen Ihre eigenen Sicherungskonzepte UND mehreren eindeutig falschen betrieblichen Aussagen/Einordnungen/Handlungen Ihrer aktiven Zugbegleiter, Triebfahrzeugführer, Aufsichten und SRK-Bordgastronomen, stellt sich mir leider die Frage, ob sich insbesondere die DB Fernverkehr AG noch ausreichend um die betrieblichen Belange des sicheren Bahnverkehrs kümmert. Daraus habe ich folgende Fragen abgeleitet: Gibt es eine interne Statistik/Studie, wie viele Ihrer betrieblichen Zugführer, Zugbegleiter, SRK-verantwortlichen Bordgastronomen und Triebfahrzeugführer bei betrieblichen Vorgängen auffällig gehandelt haben? Wie wird mit Personal verfahren, die eindeutig rechtswidrige Handlungen vorgenommen haben und wie wird mit jenen Verfahren, die durch öffentliche Aussagen durch betriebliches Falschwissen aufgefallen sind? Was möchte die DB Fernverkehr AG in unmittelbarer Folge meiner geschilderten Beobachtungen unternehmen, dass mir als Reisenden nicht mehr in der Häufigkeit falsche betriebliche Aussagen auffallen? Was möchte die DB Fernverkehr in unmittelbarer Folge meiner Beobachtungen unternehmen, damit ich oder andere Reisende in Zukunft keine Verstöße gegen die EBO mehr miterleben müssen? Gibt es interne Auswertungen oder Studien, bei denen die vorgenannten Verstöße gegen die EBO zahlenmäßig erfasst und neutral ausgewertet werden? Wenn ja, hat die DB intern auch mehr betriebliche Unregelmäßigkeiten in der jüngsten Zeit festgestellt, analog zu meinen Beobachtungen? Gibt es Sicherheitsmechanismen, welche Ihr betriebliches Personal regelmäßig durchlaufen muss? Wenn ja, wie greifen diese, wenn Personal eindeutig versagt hat? Was passiert mit Personal, die bei internen regelmäßigen Schulungen (z.B. SRK) regelmäßig durch Mangelwissen auffallen? Welche Mindestquoten an betrieblichem Wissen muss Ihr Personal nachweisen bzw. erfüllen, damit diese betriebliche Handlungen vornehmen dürfen? Beste Grüße und vielen Dank, Fey, Jens Peter
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 251775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251775/
Mit freundlichen Grüßen Jens Peter Fey
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-151616389649 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Betrieblich minderqualifiziertes Personal DB Fernverkehr [#251775]
Datum
20. Juni 2022 08:04
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-151616389649 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage über fragdenstaat -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4p…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat
Datum
7. Juli 2022 17:19
Status
Warte auf Antwort
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Juni, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: „Fachlichen Eignung des Personals“ Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes.  § 1 Abs. 1 IFG lautet: Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Auch ein Anspruch nach dem UIG bzw. dem VIG besteht nicht, da weder Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG noch zu Informationen nach dem VIG begehrt wird. Die Bahn ist auch keine auskunftspflichtige Stelle nach dem VIG. Der Auskunftsanspruch richtet sich allein gegen die zuständige Behörde des Bundes bzw. des Landes. § 2 Abs. 3 UIG lautet:  Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über  1.   den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2.   Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;  3.   Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oderb) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; 4.   Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts; 5.   Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und 6.   den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette. § 1 VIG lautet:  Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1.   Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2.   Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] >> [geschwärzt] >> [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt],[geschwärzt]
Jens Peter Fey
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat [#251775] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben richtig zitiert: "...E…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
Jens Peter Fey
Betreff
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat [#251775]
Datum
7. Juli 2022 17:52
An
Deutsche Bahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben richtig zitiert: "...Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient." Damit sind Sie Auskunftspflichtig. Die DB Fernverkehr AG ist eine Aktiengesellschaft. Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person im Sinne des Handelsreches. Sie handeln in privater eigenwirtschaftlicher Angelegenheit im Privatrecht. Der Bund, der zu 100% der Eigentümer der DB Fernverkehr AG ist, bedient sich zudem Ihrer Unternehmung, um damit die öffentlich-rechtlichen Interessen eines Fernverkehres in Deutschland und Europa zu erfüllen und aufrecht zu erhalten. Dies dient unter anderem dem öffentlichen-rechtlichem Ziel den Verkehr umweltbewusster durchzuführen. Abgesehen davon bedient die DB Fernverkehr auch auf zahlreichen Strecken (z.B. Stuttgart nach Singen oder Norddeich nach Bremen) im Auftrag der Länder, Nahverkehrsangebote. Somit dient die DB Fernverkehr sowohl dem öffentlichen Fern- als auch Nahverkehr im Auftrag landes- und bundesbehördlicher Stellen zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Verkehrswesen. Sie stehen somit einer Behörde, die auskunftspflichtig ist, gleich. Das haben Sie selbst bereits korrekt zitiert. Paragraph 1 Absatz 1, letzter Satz IFG. Sie erfüllen ALLE Tatbestandsmerkmale. 1. Juristische Person im Privatrecht 2. Durch Behördliches Wirken (Bund, Länder) erfüllte Verkehrsdienstleistungen. Ich erwarte deswegen Ihre Antwort weiterhin. Mit besten Grüßen Jens Peter Fey Anfragenr: 251775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251775/upload/02af1f0e1e8cb9362f9385305ba04f8d0132953b/
Deutsche Bahn AG
RE: Ihre Anfrage über fragdenstaat [#251775] Vorgangsnummer: 1-152257872953 Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank …
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Ihre Anfrage über fragdenstaat [#251775]
Datum
7. Juli 2022 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vorgangsnummer: 1-152257872953 Sehr geehrter Herr Fey, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Bahn AG
Ihre Rückmeldung zum Informationsersuchen -webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-sha…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Rückmeldung zum Informationsersuchen
Datum
29. Juli 2022 21:37
Status
-webkit-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*webkit browser */-moz-box-shadow: 0px 4px 8px #828282; /*firefox */box-shadow: 0px 4px 8px #828282;line-height:1.15;width:467.700pt; padding:0pt 42.550pt 0pt 85.050pt ; background-color: #FFFFFF; margin:auto.header{ padding-top:36.000pt ;}.footer{ padding-bottom:31.200pt ;}.page-content{ position:relative;padding-top: 62.650pt ;padding-bottom: 70.900pt ;min-height:708.350pt; ;}del {text-decoration:line-through;color:red;} ins {text-decoration:none;} .Hyperlink-H{color:#0000FF;} .Standard-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .Standard-H{font-family:Arial;color:#000000;} .berschrift1-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift1-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;color:#808080;font-size:15pt;} .berschrift2-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift2-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift3-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift3-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift4-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift4-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Arial Black;} .berschrift5-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift5-H{font-family:Arial;color:#000000;} .berschrift6-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift6-H{font-family:Arial;color:#000000;font-family:Times New Roman;font-style:italic;} .berschrift7-P{margin-left:0pt;margin-right:0pt;margin-top:0pt;margin-bottom:.0001pt;font-size:11pt;position:relative;font-family:"Arial";} .berschrift7-H{font-family:Arial;color:#000000;font-size:10pt;} .NormaleTabelle-C{vertical-align:top;} Ihre Nachricht vom: 7. Juli 2022Unser Zeichen: 1-152732028680 Sehr geehrter Herr Fey,  vielen Dank für Ihre Mail vom 7. Juli 2022. Wie bereits ausgeführt ist die Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG. Der Antrag ist nach § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG an die zuständige Behörde zu stellen, selbst wenn es sich bei der DB um eine juristische Person nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG handeln sollte. Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen darüber hinaus auch bei weiter Auslegung des Begriffs keine Umweltinformationen, so dass das Umweltinformationsgesetz hier keine Anwendung findet.Wir hoffen, dass unsere Erläuterungen Ihr Verständnis finden und wünschen wir Ihnen für die Zukunft alles Gute.  Mit freundlichen Grüßen