Energieeinsparung durch Reduzierung ungewollter Werbung

Welche Maßnahmen verfolgt Ihr Ministerium, um ungewollte Werbepost zu vermeiden?

Ihr Minister hat Maßnahmen zum Sparen von Gas vorgestellt. Dies ist sehr zu begrüßen. Die jetzt angespannte Versorgungslage sowie Umwelt- und Klimaschutz erfordern solche Vorhaben. Dies zwingt zur Vermeidung nicht erforderlichen Einsatzes von Ressourcen.

Neben den dem Justizministerium vorliegenden Petitionen zur empfängerseitigen Abwehr von Briefkastenwerbung nach dem OPT-IN-SYSTEM (Bundestagspetition 100969 und gemeinsame Petition Deutsche Umwelthilfe und Initiative ‚Letzte Werbung‘– ist es erforderlich, den werbenden Handel zur massiven Einschränkung der Erstellung zu bewegen. Es würde schon sehr viel erreicht, wenn diese Werbung prinzipiell auf Aktionen (Sonderangebote) mit maximal vier DIN-A-4-Seiten begrenzt würde. Durch die äußerst geringen Stückkosten je Prospekt besteht für die Werbenden kein Vermeidungszwang. Wenn ganze Industriezweige (Kohleförderung und Verarbeitung, Atomkraftwerke) durch politische Entscheidung geschlossen werden, müssen politische Entscheidungen auch für die Einschränkung der Werbefreiheit in diesem bescheidenen Umfang möglich sein, zumal es digitale Alternativen gibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahmen …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energieeinsparung durch Reduzierung ungewollter Werbung [#251820]
Datum
20. Juni 2022 17:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen verfolgt Ihr Ministerium, um ungewollte Werbepost zu vermeiden? Ihr Minister hat Maßnahmen zum Sparen von Gas vorgestellt. Dies ist sehr zu begrüßen. Die jetzt angespannte Versorgungslage sowie Umwelt- und Klimaschutz erfordern solche Vorhaben. Dies zwingt zur Vermeidung nicht erforderlichen Einsatzes von Ressourcen. Neben den dem Justizministerium vorliegenden Petitionen zur empfängerseitigen Abwehr von Briefkastenwerbung nach dem OPT-IN-SYSTEM (Bundestagspetition 100969 und gemeinsame Petition Deutsche Umwelthilfe und Initiative ‚Letzte Werbung‘– ist es erforderlich, den werbenden Handel zur massiven Einschränkung der Erstellung zu bewegen. Es würde schon sehr viel erreicht, wenn diese Werbung prinzipiell auf Aktionen (Sonderangebote) mit maximal vier DIN-A-4-Seiten begrenzt würde. Durch die äußerst geringen Stückkosten je Prospekt besteht für die Werbenden kein Vermeidungszwang. Wenn ganze Industriezweige (Kohleförderung und Verarbeitung, Atomkraftwerke) durch politische Entscheidung geschlossen werden, müssen politische Entscheidungen auch für die Einschränkung der Werbefreiheit in diesem bescheidenen Umfang möglich sein, zumal es digitale Alternativen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251820/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 20. Juni 2022, die wir gerne als…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Energieeinsparung durch Reduzierung ungewollter Werbung [#251820]
Datum
15. Juli 2022 06:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
218 Bytes
image002.jpg
635 Bytes
image003.png
204 Bytes
image004.png
894 Bytes
image005.png
336 Bytes


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 20. Juni 2022, die wir gerne als Bürgeranfrage beantworten- Die Voraussetzungen des IFG bzw. UIG sind nicht erfüllt, für die Beantwortung der Frage allerdings auch nicht wesentlich. Sie fragen, welche Maßnahmen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt, um ungewollte Werbepost zu vermeiden. Gerade im Hinblick auf den Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise können wir Ihre Forderungen nach einer Werbeanlassbeschränkung sowie die Begrenzung des Umfangs der einzelnen Werbepost nachvollziehen. Ein geringerer Anteil an ungewollter Werbepost könnte Abfälle vermindern und Ressourcen schonen helfen. Auch dem BMWK ist nachhaltiges Wirtschaften ein besonderes Anliegen, wobei auch immer die Interessen aller Akteure der Wirtschaft – Erzeugende, Vertreibende und Konsumierende – zu beachten und für einen nachhaltigen Umgang mit den zu Verfügung stehenden Ressourcen zu sensibilisieren sind. Insbesondere lokale Unternehmen nutzen die Postwurfwerbung für die Förderung ihres Absatzes. Besonders bei dieser Art der Werbung ist davon auszugehen, dass die Werbung nur diejenigen erreichen soll, die Interesse an den Produkten oder Dienstleistungen haben. Daneben stellt die Werbung per Post für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine zusätzliche Informationsquelle dar. So können auch Personen ohne Internetzugang weiterhin über Aktionen und Angebote informiert werden. Bei einer möglichen Beschränkung der durch Art. 5 und 12 des Grundgesetzes garantierten Werbefreiheit bedarf es einer sorgfältigen Abwägung der Belange zwischen Klimaschutz bzw. einem schonenden Umgang mit Ressourcen sowie den Interessen der betroffenen Unternehmen. Werbung ist gemäß § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig, wenn sie in hartnäckiger Weise erfolgt, obgleich die Verbraucherinnen und Verbraucher diese erkennbar nicht wünschen. Andernfalls ist eine Postwurfsendung auch ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Empfängers zulässig. Diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine Werbung erhalten möchten, können ihren Briefkasten mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Zusätzliche Regelungen seitens der Bundesregierung sind derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen