Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT

Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an den Verhandlungsrunden des Clean IT Projects in Amsterdam (Oktober 2011), Madrid (Januar 2012), Brüssel (März 2012) und Berlin (Juni 2012) teilgenommen haben, sowie jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2012
  • Frist
    30. Oktober 2012
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT
Datum
27. September 2012 13:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an den Verhandlungsrunden des Clean IT Projects in Amsterdam (Oktober 2011), Madrid (Januar 2012), Brüssel (März 2012) und Berlin (Juni 2012) teilgenommen haben, sowie jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT Ihr Antrag vom 27. September 2012 S…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT
Datum
25. Oktober 2012
Status
Anfrage erfolgreich
Informationsfreiheitsgesetz Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT Ihr Antrag vom 27. September 2012 Sehr geehrter , mit E-Mail vom 27. September 2012 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu der Frage, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an den Verhandlungsrunden des Clean IT Projects in Amsterdam (Oktober 2011), Madrid (Januar 2012), Brüssel (März 2012) und Berlin (Juni 2012) teilgenommen haben. Darüber hinaus bitten Sie um Übersendung aller im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Teilnehmer an den Verhandlungsrunden des Clean IT Projects: 1) Auftaktveranstaltung in Belgrad, 30. Mai 2011 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin 2) Workshop 1: Amsterdam, 23./24. Oktober 2011 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin Referent in der Abteilung 6 des Bundesamts für Verfassungsschutz, Berlin 3) Workshop 2: Madrid, 18./19. Januar 2012 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin Referentin des Referats ST 38 des Bundeskriminalamts, Berlin 4) Workshop 3: Brüssel, 21./22. März 2012 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin 5) Konferenz in Berlin, 4./5. Juni 2012 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin Referentin des Referats ST 38 des Bundeskriminalamts, Berlin Referent in der Abteilung 6 des Bundesamts für Verfassungsschutz, Berlin 6) Workshop 4: Utrecht, 12./13. September 2012 Referent im Referat ÖS II 1 des Bundesministeriums des Innern, Berlin Da Sie bei Ihrer Antragstellung angegeben haben, dass es sich um eine einfache Auskunft handeln müsste (nach der IFG-Gebührenverordnung bedeutet dies einen Bearbeitungsaufwand von ca. 30 Minuten) gehe ich davon aus, dass die Nennung der teilnehmenden Personen mit ihrer Dienststelle und Funktion Ihrem Auskunftsersuchen entspricht. Sollte Ihr Auskunftsersuchen jedoch auf die namentliche Nennung der Teilnehmer gerichtet sein, weise ich darauf hin, dass der Zugang zu personenbezogenen Daten Dritter nur möglich ist, soweit die Dritten eingewilligt haben oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Sie müssten dann ihren Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründen. Anschließend sind die Drittbetroffenen gemäß § 5 Absatz 1 IFG i. V. m. § 8 Absatz 1 IFG mit der entsprechenden Kostenfolge zu beteiligen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die betroffenen Personen im sicherheitsempfindlichen Bereich tätig sind und die Nennung der Namen in Auskünften schon aus Schutzgründen und operativen Gründen nicht opportun ist. Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium Sie finden einen Teil der Sitzungsdokumente im Internet unter der Homepage www.cleanitproject.eu veröffentlicht. Insofern wird auf § 9 Absatz 3 IFG verwiesen. Bezüglich der darüber hinausgehenden Dokumente wird der Informationszugang unter Berufung auf § 3 Nr. 3a IFG abgelehnt: Gemäß § 3 Nr. 3a IFG besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeinträchtigt werden. Bei den hier vorhandenen Unterlagen handelt es sich teilweise um reine Arbeitspapiere, die von den federführenden Niederlanden als "Confidential / Limited Distribution" gekennzeichnet sind. Hierzu besteht, da hier keine offiziellen oder auch nur konsensfähigen Inhalte wiedergegeben werden, die von den federführenden Niederlanden erwünschte Vereinbarung, dass diese Dokumente nicht offengelegt werden. Eine Offenlegung würde die Beziehungen zu den Niederlanden, anderen teilnehmenden Partnerstaaten sowie den Teilnehmern aus privaten Organisationen erheblich gefährden. Die Unterlagen - auch soweit sie Tagesordnungen und Listen angemeldeter Teilnehmer umfassen - lassen Rückschlüsse auf den Meinungsbildungsprozess zu, der noch nicht abgeschlossen ist, und würden ihn negativ beeinträchtigen. So werden etwa Themen und Handlungsvorschläge benannt, die dann nicht im weiteren Fortgang des Projekts weiter verfolgt werden. Diese tauchen auch in Tagesordnungen auf. Dementsprechend wird hinsichtlich der Unterlagen im Teilnehmerkreis besprochen, ob sie veröffentlicht werden können. Diejenigen Unterlagen, deren Veröffentlichung konsentiert ist, werden ausnahmslos auf der genannten Webseite veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen beim Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin. Eine einfache E-Mail genügt der Schriftform nicht.
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT
Datum
30. Oktober 2012 10:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT" vom 27.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 54 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrter Herr Meister, der Bescheid wurde am 26.10.2012 an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt. Mit fr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
WG: Teilnahme an den Verhandlungsrunden für Clean IT
Datum
30. Oktober 2012 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, der Bescheid wurde am 26.10.2012 an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marion Felchner __________________________                                  Referat Z I 4 - Justiziariat; Vertragsmanagement; Anwendung IFG/IWG Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Tel. 030/18 681-1519 Fax 030/18 681-51519 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmi.bund.de