Anzahl der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung in Berlin

Aktuell stehen neun Bundesländern mobile Basisstationen ohne Satellitenanbindung (mBs) für das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Verfügung.
Das sind Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Derzeit sind insgesamt 48 mBs im Netz integriert und prinzipiell einsatzbereit.

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/247038

Meine Frage:

Wieviele mobile Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung werden in Berlin vorgehalten ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung in Berlin [#251907]
Datum
21. Juni 2022 22:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell stehen neun Bundesländern mobile Basisstationen ohne Satellitenanbindung (mBs) für das TETRA-Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Verfügung. Das sind Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Derzeit sind insgesamt 48 mBs im Netz integriert und prinzipiell einsatzbereit. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/247038 Meine Frage: Wieviele mobile Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung werden in Berlin vorgehalten ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251907/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung in Berlin [#251907]
Datum
21. Juni 2022 22:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) [geschwärzt] an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage überse…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. Juli 2022 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Anzahl der mobilen Basisstationen (mBS) für den Digitalfunk vorab in elektronischer Form zur Kenntnisnahme. Der Bescheid wird Ihnen zudem postalisch zugestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#251907] Sehr << Anrede >> vielen Dank für…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [#251907]
Datum
20. Juli 2022 21:32
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (03192-3/2021-2-1) und Ihre Einschätzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251907/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>